Projekta Nr.EN 15502-2-1:2022+A1:2023
NosaukumsDieses Dokument legt Anforderungen und Prüfmethoden sowie die Klassifizierung und Kennzeichnung von gasbefeuerten Heizkesseln fest, die mit atmosphärischen Brennern mit oder ohne Gebläse oder mit Vormischbrenner ausgerüstet sind und nachfolgend kurz "Kessel" genannt werden. Dieses Dokument ist in Verbindung mit EN 15502-1:2021 zu verwenden. Dieses Dokument schließt gasbefeuerte Zentralheizungskessel der Bauarten C1 bis C11 und die Bauarten B2, B3 und B5 ein: ANMERKUNG 1 Zu weiteren Hintergrundinformationen zu Gerätearten siehe EN 1749:2020. a) die eine Nennwärmebelastung (bezogen auf den Heizwert) von nicht mehr als 1 000 kW haben; b) die mit einem oder mehreren brennbaren Gasen der drei Gasfamilien mit den in EN 437:2021 genannten Drücken betrieben werden; c) bei denen die Temperatur der Wärme leitenden Flüssigkeit unter normalen Betriebsbedingungen 105 °C nicht überschreitet; d) deren maximaler wasserseitiger Betriebsdruck 6 bar nicht überschreitet; e) bei denen sich unter bestimmten Bedingungen Kondenswasser bilden kann; f) die in der Installationsanleitung entweder als „Brennwertgeräte“, als „Niedertemperaturkessel“ oder als „Standardkessel“ bezeichnet werden. Wenn keine Angabe gemacht wird, wird der Kessel als „Standardkessel“ betrachtet; g) die dafür vorgesehen sind, im Gebäude oder an einer teilweise geschützten Stelle aufgestellt zu werden; h) die dafür vorgesehen sind, nach dem Durchlaufprinzip oder nach dem Speicherprinzip auch Warmwasser als eine Einheit herzustellen; i) die entweder für geschlossene oder offene Wassersysteme ausgelegt sind; j) die entweder modulare oder nicht modulare Kessel sind. k) die von der Art C(10) sind, die mit einem Regel- und Steuergerät für das Gas-Luft-Druckverhältnis ausgestattet sind und ein ∆pmax, saf(min) von 25 Pa haben, sowie C(11) mit Brennwertkesselmodulen, ausgestattet mit einem Regel- und Steuergerät für das Gas-Luft-Druckverhältnis und mit einem ∆pmax, saf(min) von 25 Pa. ANMERKUNG 2 Dieses Dokument gibt Anforderungen an Kessel mit bekannter Bauweise an. Für Kessel mit alternativer Bauweise, die eventuell nicht vollständig durch diese Norm abgedeckt werden, muss das Risiko, das mit dieser alternativen Bauweise verbunden ist, bewertet werden. Ein Beispiel für ein Bewertungsverfahren, das auf einer Risikoanalyse beruht, wird in Abschnitt 11 beschrieben. Dieses Dokument behandelt nicht alle Anforderungen an: aa) Geräte über 1 000 kW; ab) Geräte, die dafür ausgelegt sind, an ein Gasnetz angeschlossen zu werden, in dem die Qualität des verteilten Gases über die Lebensdauer des Gerätes wahrscheinlich stark schwankt (siehe Anhang AB von EN 15502-1:2021); ac) Geräte, die Abgasklappen nutzen; ad) Geräte der Arten B21, B31, B51, C21, C41, C51, C61, C71, C81, C(12) und C(13); ae) C7-Geräte, die eine Nennwärmebelastung (auf Basis des Heizwertes) von 70 kW überschreiten; af) Geräte, die flexible Kunststoffabzüge beinhalten; ag) C(10)-Kessel:...
Reģistrācijas numurs (WIID)78815
Darbības sfēraDieses Dokument legt Anforderungen und Prüfmethoden sowie die Klassifizierung und Kennzeichnung von gasbefeuerten Heizkesseln fest, die mit atmosphärischen Brennern mit oder ohne Gebläse oder mit Vormischbrenner ausgerüstet sind und nachfolgend kurz "Kessel" genannt werden. Dieses Dokument ist in Verbindung mit EN 15502-1:2021 zu verwenden. Dieses Dokument schließt gasbefeuerte Zentralheizungskessel der Bauarten C1 bis C11 und die Bauarten B2, B3 und B5 ein: ANMERKUNG 1 Zu weiteren Hintergrundinformationen zu Gerätearten siehe EN 1749:2020. a) die eine Nennwärmebelastung (bezogen auf den Heizwert) von nicht mehr als 1 000 kW haben; b) die mit einem oder mehreren brennbaren Gasen der drei Gasfamilien mit den in EN 437:2021 genannten Drücken betrieben werden; c) bei denen die Temperatur der Wärme leitenden Flüssigkeit unter normalen Betriebsbedingungen 105 °C nicht überschreitet; d) deren maximaler wasserseitiger Betriebsdruck 6 bar nicht überschreitet; e) bei denen sich unter bestimmten Bedingungen Kondenswasser bilden kann; f) die in der Installationsanleitung entweder als „Brennwertgeräte“, als „Niedertemperaturkessel“ oder als „Standardkessel“ bezeichnet werden. Wenn keine Angabe gemacht wird, wird der Kessel als „Standardkessel“ betrachtet; g) die dafür vorgesehen sind, im Gebäude oder an einer teilweise geschützten Stelle aufgestellt zu werden; h) die dafür vorgesehen sind, nach dem Durchlaufprinzip oder nach dem Speicherprinzip auch Warmwasser als eine Einheit herzustellen; i) die entweder für geschlossene oder offene Wassersysteme ausgelegt sind; j) die entweder modulare oder nicht modulare Kessel sind. k) die von der Art C(10) sind, die mit einem Regel- und Steuergerät für das Gas-Luft-Druckverhältnis ausgestattet sind und ein ∆pmax, saf(min) von 25 Pa haben, sowie C(11) mit Brennwertkesselmodulen, ausgestattet mit einem Regel- und Steuergerät für das Gas-Luft-Druckverhältnis und mit einem ∆pmax, saf(min) von 25 Pa. ANMERKUNG 2 Dieses Dokument gibt Anforderungen an Kessel mit bekannter Bauweise an. Für Kessel mit alternativer Bauweise, die eventuell nicht vollständig durch diese Norm abgedeckt werden, muss das Risiko, das mit dieser alternativen Bauweise verbunden ist, bewertet werden. Ein Beispiel für ein Bewertungsverfahren, das auf einer Risikoanalyse beruht, wird in Abschnitt 11 beschrieben. Dieses Dokument behandelt nicht alle Anforderungen an: aa) Geräte über 1 000 kW; ab) Geräte, die dafür ausgelegt sind, an ein Gasnetz angeschlossen zu werden, in dem die Qualität des verteilten Gases über die Lebensdauer des Gerätes wahrscheinlich stark schwankt (siehe Anhang AB von EN 15502-1:2021); ac) Geräte, die Abgasklappen nutzen; ad) Geräte der Arten B21, B31, B51, C21, C41, C51, C61, C71, C81, C(12) und C(13); ae) C7-Geräte, die eine Nennwärmebelastung (auf Basis des Heizwertes) von 70 kW überschreiten; af) Geräte, die flexible Kunststoffabzüge beinhalten; ag) C(10)-Kessel:...
StatussStandarts spēkā
ICS grupa27.060.30
91.140.10