Projekta Nr.EN 13478:2001+A1:2008
NosaukumsDiese Europäische Norm legtspezifiziert Methoden zum Erkennen der von Bränden an Maschinen ausgehenden Gefahren und ihre Zuordnung mittels einer entsprechenden Risikobeurteilung fest. Sie legtspezifiziert die grundlegenden Begriffe und Methoden technischer Brandschutzmaßnahmen fest, die für die Konstruktion und Fertigung von Maschinen erforderlich sind. Das Ziel dieser Europäischen Norm ist es, das für die bestimmungsgemäße Verwendung der Maschine erforderliche Sicherheitsniveau durch Anwendung technischer Maßnahmen an der Maschine zu erreichen (siehe Bild 1, Spalte 1). Bei technischen Brandschutzmaßnahmen handelt es sich vorwiegend um in die Maschine integrierte Maßnahmen in Form von Sicherheitsbauteilen, wie sie in der Maschinenrichtlinie (98/37/EG) definiert sind. Diese Europäische Norm gilt für Maschinen entsprechend der Richtlinie des Rates vom 1998-06-22 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Maschinen (98/37/EG). Die Ausschlüsse, die in dieser Richtlinie enthalten sind, gelten auch für diese Europäische Norm. Diese Europäische Norm gilt nicht für Maschinen für kontrollierte Verbrennungsprozesse (z. B. Verbrennungsmotoren, Öfen), es sei denn, dass diese Prozesse die Zündquelle für einen Brand in anderen Teilen der Maschine oder außerhalb derselben sein können.
Reģistrācijas numurs (WIID)30780
Darbības sfēraDiese Europäische Norm legtspezifiziert Methoden zum Erkennen der von Bränden an Maschinen ausgehenden Gefahren und ihre Zuordnung mittels einer entsprechenden Risikobeurteilung fest. Sie legtspezifiziert die grundlegenden Begriffe und Methoden technischer Brandschutzmaßnahmen fest, die für die Konstruktion und Fertigung von Maschinen erforderlich sind. Das Ziel dieser Europäischen Norm ist es, das für die bestimmungsgemäße Verwendung der Maschine erforderliche Sicherheitsniveau durch Anwendung technischer Maßnahmen an der Maschine zu erreichen (siehe Bild 1, Spalte 1). Bei technischen Brandschutzmaßnahmen handelt es sich vorwiegend um in die Maschine integrierte Maßnahmen in Form von Sicherheitsbauteilen, wie sie in der Maschinenrichtlinie (98/37/EG) definiert sind. Diese Europäische Norm gilt für Maschinen entsprechend der Richtlinie des Rates vom 1998-06-22 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Maschinen (98/37/EG). Die Ausschlüsse, die in dieser Richtlinie enthalten sind, gelten auch für diese Europäische Norm. Diese Europäische Norm gilt nicht für Maschinen für kontrollierte Verbrennungsprozesse (z. B. Verbrennungsmotoren, Öfen), es sei denn, dass diese Prozesse die Zündquelle für einen Brand in anderen Teilen der Maschine oder außerhalb derselben sein können.
StatussAtcelts
ICS grupa13.110
13.220.01