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Dieses Dokument legt die Sicherheitsanforderungen für die Integration von Maschinen in ein System fest. Es enthält Anforderungen und Empfehlungen für die inhärent sichere Gestaltung, Schutzmaßnahmen und ergänzende Schutzmaßnahmen sowie Informationen für die Verwendung eines integrierten Maschinensystems (IMS).
ANMERKUNG Im Zusammenhang mit diesem Dokument bezieht sich der Begriff „System“ auf ein IMS, das auch mit anderen Bereichen innerhalb von Lieferketten eines Unternehmens zusammenarbeiten kann (z. B. intelligente Fertigung). Siehe auch 4.3.2.
Es ist nicht vorgesehen, dass dieses Dokument Sicherheitsaspekte einzelner Maschinen und Ausrüstungen behandelt, die durch für diese Maschinen und Ausrüstungen spezifischen Normen behandelt werden können. Aus diesem Grund behandelt es ausschließlich Sicherheitsaspekte der sicherheitsbezogenen Verbindungen zwischen Maschinen und Bauteilen. Wo Teilmaschinen eines IMS separat oder einzeln betrieben werden, sind die Sicherheitsanforderungen der betreffenden Sicherheitsnormen für diese Maschinen und Ausrüstungen anwendbar.
Dieses Dokument ist auch anwendbar, wenn eine Veränderung eines bestehenden IMS zu einer neuen Konfiguration, Funktion, Fähigkeit oder einem neuen Standort führt.
Dieses Dokument behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen oder Gefährdungsereignisse, wenn es bestimmungsgemäß und unter bestimmten Bedingungen von vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendungen verwendet wird. Dieses Dokument enthält darüber hinaus Anforderungen an IMS, die in Anwendungen wie etwa den Folgenden verwendet werden, behandelt aber nicht die mit diesen verbundenen Gefährdungen:
Untertagenutzung;
kerntechnische Umgebungen;
explosionsgefährdete Umgebungen;
Gefährdungen durch das Heben von Personen;
Verwendung von IMS in Umgebungen mit gefährlicher ionisierender und nichtionisierender Strahlungsbelastung;
im Falle des Zugangs für die Öffentlichkeit.
Geräuschemissionen können als signifikante Gefährdung identifiziert werden. Die Reduzierung von Geräuschemissionen wird in diesem Dokument nicht behandelt.
Reģistrācijas numurs (WIID)
80059
Darbības sfēra
Dieses Dokument legt die Sicherheitsanforderungen für die Integration von Maschinen in ein System fest. Es enthält Anforderungen und Empfehlungen für die inhärent sichere Gestaltung, Schutzmaßnahmen und ergänzende Schutzmaßnahmen sowie Informationen für die Verwendung eines integrierten Maschinensystems (IMS).
ANMERKUNG Im Zusammenhang mit diesem Dokument bezieht sich der Begriff „System“ auf ein IMS, das auch mit anderen Bereichen innerhalb von Lieferketten eines Unternehmens zusammenarbeiten kann (z. B. intelligente Fertigung). Siehe auch 4.3.2.
Es ist nicht vorgesehen, dass dieses Dokument Sicherheitsaspekte einzelner Maschinen und Ausrüstungen behandelt, die durch für diese Maschinen und Ausrüstungen spezifischen Normen behandelt werden können. Aus diesem Grund behandelt es ausschließlich Sicherheitsaspekte der sicherheitsbezogenen Verbindungen zwischen Maschinen und Bauteilen. Wo Teilmaschinen eines IMS separat oder einzeln betrieben werden, sind die Sicherheitsanforderungen der betreffenden Sicherheitsnormen für diese Maschinen und Ausrüstungen anwendbar.
Dieses Dokument ist auch anwendbar, wenn eine Veränderung eines bestehenden IMS zu einer neuen Konfiguration, Funktion, Fähigkeit oder einem neuen Standort führt.
Dieses Dokument behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen oder Gefährdungsereignisse, wenn es bestimmungsgemäß und unter bestimmten Bedingungen von vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendungen verwendet wird. Dieses Dokument enthält darüber hinaus Anforderungen an IMS, die in Anwendungen wie etwa den Folgenden verwendet werden, behandelt aber nicht die mit diesen verbundenen Gefährdungen:
Untertagenutzung;
kerntechnische Umgebungen;
explosionsgefährdete Umgebungen;
Gefährdungen durch das Heben von Personen;
Verwendung von IMS in Umgebungen mit gefährlicher ionisierender und nichtionisierender Strahlungsbelastung;
im Falle des Zugangs für die Öffentlichkeit.
Geräuschemissionen können als signifikante Gefährdung identifiziert werden. Die Reduzierung von Geräuschemissionen wird in diesem Dokument nicht behandelt.