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Diese Europäische Norm legt für die Prüfung von Hartlötern (wie sie in 3.1 definiert sind) die grundsätzlichen Anforderungen fest, die für den Hartlötprozeß, die Prüfbedingungen, die Beurteilungen und die Prüfungsbe-scheinigungen wesentlich sind. Aufgrund des großen Anwendungsbereichs des Hartlötens gibt diese Norm keine detaillierten Bewertungskriterien wieder, da diese produktspezifisch sind und in jedem Fall vor dem Vertragsabschluß (siehe Abschnitt 4) zu vereinbaren sind. Es ist zu erwarten, daß, falls notwendig, innerhalb dieses Normenrahmens für einzelne Industrien besondere Anforderungen entwickelt und ausführlich in den entsprechenden Anwendungsnor-men festgelegt werden. Im Anhang A ist der empfohlene Vordruck für die Prüfungsbescheinigung wiedergegeben.
Bezugnehmend auf die Prüfung sollte der Hartlöter, der in einem schriftlichen Verfahren anzuerkennen ist, über eine angemessene praktische Erfahrung und Fachkenntnisse hinsichtlich der Hartlötprozesse, Werkstoffe und Sicherheitsanforderungen verfügen. Diese Norm gilt nur für das handgeführte Flammhartlöten und nur für die Anerkennung von Hartlötern, deren manuelle Fähigkeiten einen unmittelbaren Einfluß auf das Ergebnis und auf die Wirksamkeit der hartgelöteten Verbindungen haben. Sie ist nicht für diejenigen anzuwenden, bei denen eine manuelle Fähigkeit nicht gefordert wird, da eine solche Anerkennung in diesem Fall normalerweise nicht notwendig ist. Falls eine handwerkliche Ausbildung eine besondere berufliche Schulung und Prüfung für das Hartlöten enthält, ist diese Norm für einen Hartlöter nicht anzuwenden, solange er in diesem Bereich beschäftigt ist. Die Prüfungsbescheinigung für die Hartlöter wird unter der alleinigen Verantwortung des Prüfers oder der Prüfstelle ausgestellt.
Reģistrācijas numurs (WIID)
3234
Darbības sfēra
Diese Europäische Norm legt für die Prüfung von Hartlötern (wie sie in 3.1 definiert sind) die grundsätzlichen Anforderungen fest, die für den Hartlötprozeß, die Prüfbedingungen, die Beurteilungen und die Prüfungsbe-scheinigungen wesentlich sind. Aufgrund des großen Anwendungsbereichs des Hartlötens gibt diese Norm keine detaillierten Bewertungskriterien wieder, da diese produktspezifisch sind und in jedem Fall vor dem Vertragsabschluß (siehe Abschnitt 4) zu vereinbaren sind. Es ist zu erwarten, daß, falls notwendig, innerhalb dieses Normenrahmens für einzelne Industrien besondere Anforderungen entwickelt und ausführlich in den entsprechenden Anwendungsnor-men festgelegt werden. Im Anhang A ist der empfohlene Vordruck für die Prüfungsbescheinigung wiedergegeben.
Bezugnehmend auf die Prüfung sollte der Hartlöter, der in einem schriftlichen Verfahren anzuerkennen ist, über eine angemessene praktische Erfahrung und Fachkenntnisse hinsichtlich der Hartlötprozesse, Werkstoffe und Sicherheitsanforderungen verfügen. Diese Norm gilt nur für das handgeführte Flammhartlöten und nur für die Anerkennung von Hartlötern, deren manuelle Fähigkeiten einen unmittelbaren Einfluß auf das Ergebnis und auf die Wirksamkeit der hartgelöteten Verbindungen haben. Sie ist nicht für diejenigen anzuwenden, bei denen eine manuelle Fähigkeit nicht gefordert wird, da eine solche Anerkennung in diesem Fall normalerweise nicht notwendig ist. Falls eine handwerkliche Ausbildung eine besondere berufliche Schulung und Prüfung für das Hartlöten enthält, ist diese Norm für einen Hartlöter nicht anzuwenden, solange er in diesem Bereich beschäftigt ist. Die Prüfungsbescheinigung für die Hartlöter wird unter der alleinigen Verantwortung des Prüfers oder der Prüfstelle ausgestellt.