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Diese Internationale Norm legt Anforderungen für das Widerstandspunktschweißen bei der Herstellung von Verbindungen aus Aluminiumblech, Strangpressprofilen (kaltverfestigte und ausgehärtete Legierungen) und/oder Gusswerkstoffen im Zwei- oder Dreilagen-Punktschweißen fest. Dabei liegt die maximale Einzelblechdicke der zu schweißenden Bauteile in einem Bereich von 0,6 mm bis 6 mm.
Diese Internationale Norm gilt für das Schweißen von Blechen oder Platten verschiedener Dicke, wobei das Dickenverhältnis kleiner oder gleich 3:1 ist. Sie gilt für das Dreilagenschweißen bis zu einer Gesamtdicke von 9 mm.
Schweißen mit den folgenden Maschinenarten fallen in den Anwendungsbereich dieser Internationalen Norm:
Ständerschweißanlagen;
Punktschweißgeräte mit Stoßelektrode;
Automatik-Schweißeinrichtungen, bei denen die Bauteile von Robotern oder automatischen Vorschubeinrichtungen zugeführt werden;
Vielpunktschweißanlagen;
Schweißroboter.
Angaben über geeignete Schweißeinrichtungen sind in Anhang A enthalten und über Punktschweiß-bedingungen in Anhang B. Letztere dienen nur zur Information und können Änderungen erforderlich machen, abhängig von den Betriebsbedingungen bei der Herstellung, der Art der Schweißeinrichtung, den Kenndaten des Sekundärstromkreises, dem Elektrodenwerkstoff und der Gestaltung.
Schweißen von beschichtetem Werkstoff, z. B. Werkstoffe mit Zinküberzug oder anodisierte Werkstoffe, fallen nicht in den Anwendungsbereich dieser Internationalen Norm.
Reģistrācijas numurs (WIID)
23732
Darbības sfēra
Diese Internationale Norm legt Anforderungen für das Widerstandspunktschweißen bei der Herstellung von Verbindungen aus Aluminiumblech, Strangpressprofilen (kaltverfestigte und ausgehärtete Legierungen) und/oder Gusswerkstoffen im Zwei- oder Dreilagen-Punktschweißen fest. Dabei liegt die maximale Einzelblechdicke der zu schweißenden Bauteile in einem Bereich von 0,6 mm bis 6 mm.
Diese Internationale Norm gilt für das Schweißen von Blechen oder Platten verschiedener Dicke, wobei das Dickenverhältnis kleiner oder gleich 3:1 ist. Sie gilt für das Dreilagenschweißen bis zu einer Gesamtdicke von 9 mm.
Schweißen mit den folgenden Maschinenarten fallen in den Anwendungsbereich dieser Internationalen Norm:
Ständerschweißanlagen;
Punktschweißgeräte mit Stoßelektrode;
Automatik-Schweißeinrichtungen, bei denen die Bauteile von Robotern oder automatischen Vorschubeinrichtungen zugeführt werden;
Vielpunktschweißanlagen;
Schweißroboter.
Angaben über geeignete Schweißeinrichtungen sind in Anhang A enthalten und über Punktschweiß-bedingungen in Anhang B. Letztere dienen nur zur Information und können Änderungen erforderlich machen, abhängig von den Betriebsbedingungen bei der Herstellung, der Art der Schweißeinrichtung, den Kenndaten des Sekundärstromkreises, dem Elektrodenwerkstoff und der Gestaltung.
Schweißen von beschichtetem Werkstoff, z. B. Werkstoffe mit Zinküberzug oder anodisierte Werkstoffe, fallen nicht in den Anwendungsbereich dieser Internationalen Norm.