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Diese Norm legt fest, wie eine vorläufige Schweißanweisung durch Schweißverfahrensprüfungen qualifiziert wird.
Diese Norm wird angewendet beim Schweißen in der Produktion, beim Ausbesserungsschweißen und beim Auftragschweißen.
Diese Norm definiert die Bedingungen für die Durchführung der Schweißverfahrensprüfungen und den Geltungsbereich für Schweißverfahren für alle praktischen schweißtechnischen Tätigkeiten innerhalb des Bereichs der Einflussgrößen.
Der Hauptzweck der Qualifizierung des Schweißverfahrens ist der Nachweis der mechanischen Eigenschaften der Schweißkonstruktion.
Zwei Stufen der Schweißverfahrensprüfung sind angegeben, um eine große Anzahl von Schweiß-konstruktionen abzudecken. Diese sind mit den Nummern 1 und 2 bezeichnet. Bei Stufe 2 ist der Prüfumfang größer und die Geltungsbereiche sind eingeschränkter als bei Stufe 1.
Schweißverfahrensprüfungen, die auf Stufe 2 durchgeführt werden, sind automatisch für Stufe 1 qualifiziert, jedoch nicht umgekehrt.
Falls keine Stufe bei einem Auftrag oder in einer Anwendungsnorm festgelegt ist, treffen die Anforderungen von Stufe 2 zu.
Diese Norm wird angewendet beim Lichtbogen- und Gasschweißen von Stählen in allen Produktformen und beim Lichtbogenschweißen von Nickel und Nickellegierungen in allen Produktformen.
Lichtbogen- und Gasschweißen umfasst die folgenden Schweißverfahren nach EN ISO 4063:2011. Die Untergruppen der einzelnen Verfahren dürfen berücksichtigt werden.
111: Lichtbogenhandschweißen;
114: Metall-Lichtbogenschweißen mit Fülldrahtelektrode ohne Schutzgas;
12: Unterpulverschweißen;
13: Metall-Schutzgasschweißen;
14: Wolfram-Schutzgasschweißen;
15: Plasmaschweißen;
311: Gasschweißen mit Sauerstoff-Acetylen-Flamme.
Die Grundsätze dieser Norm dürfen bei anderen Schmelzschweißverfahren angewendet werden.
ANMERKUNG Eine frühere Prozessnummer erfordert keine neue Verfahrensprüfung nach dieser Norm.
Reģistrācijas numurs (WIID)
31262
Darbības sfēra
Diese Norm legt fest, wie eine vorläufige Schweißanweisung durch Schweißverfahrensprüfungen qualifiziert wird.
Diese Norm wird angewendet beim Schweißen in der Produktion, beim Ausbesserungsschweißen und beim Auftragschweißen.
Diese Norm definiert die Bedingungen für die Durchführung der Schweißverfahrensprüfungen und den Geltungsbereich für Schweißverfahren für alle praktischen schweißtechnischen Tätigkeiten innerhalb des Bereichs der Einflussgrößen.
Der Hauptzweck der Qualifizierung des Schweißverfahrens ist der Nachweis der mechanischen Eigenschaften der Schweißkonstruktion.
Zwei Stufen der Schweißverfahrensprüfung sind angegeben, um eine große Anzahl von Schweiß-konstruktionen abzudecken. Diese sind mit den Nummern 1 und 2 bezeichnet. Bei Stufe 2 ist der Prüfumfang größer und die Geltungsbereiche sind eingeschränkter als bei Stufe 1.
Schweißverfahrensprüfungen, die auf Stufe 2 durchgeführt werden, sind automatisch für Stufe 1 qualifiziert, jedoch nicht umgekehrt.
Falls keine Stufe bei einem Auftrag oder in einer Anwendungsnorm festgelegt ist, treffen die Anforderungen von Stufe 2 zu.
Diese Norm wird angewendet beim Lichtbogen- und Gasschweißen von Stählen in allen Produktformen und beim Lichtbogenschweißen von Nickel und Nickellegierungen in allen Produktformen.
Lichtbogen- und Gasschweißen umfasst die folgenden Schweißverfahren nach EN ISO 4063:2011. Die Untergruppen der einzelnen Verfahren dürfen berücksichtigt werden.
111: Lichtbogenhandschweißen;
114: Metall-Lichtbogenschweißen mit Fülldrahtelektrode ohne Schutzgas;
12: Unterpulverschweißen;
13: Metall-Schutzgasschweißen;
14: Wolfram-Schutzgasschweißen;
15: Plasmaschweißen;
311: Gasschweißen mit Sauerstoff-Acetylen-Flamme.
Die Grundsätze dieser Norm dürfen bei anderen Schmelzschweißverfahren angewendet werden.
ANMERKUNG Eine frühere Prozessnummer erfordert keine neue Verfahrensprüfung nach dieser Norm.