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Diese Internationale Norm legt Anforderungen zur Einteilung von Massivdrahtelektroden, Fülldrahtelektroden
und Draht-Pulver-Kombinationen (reines Schweißgut) im Schweißzustand und nach Wärmenachbehandlung
zum Unterpulverschweißen von hochfesten Stählen mit einer Mindeststreckgrenze über 500 MPa oder einer
Mindestzugfestigkeit über 570 MPa fest. Ein Pulver kann mit verschiedenen Massivdraht-/Fülldrahtelektroden
geprüft und eingestuft werden. Eine Drahtelektrode kann mit verschiedenen Schweißpulvern geprüft und
eingeteilt werden. Die Massivdrahtelektrode kann auch gesondert nach ihrer chemischen Zusammensetzung
eingeteilt werden.
Diese Norm enthält eine gemeinsame Spezifikation zur Einteilung entweder nach der Streckgrenze und der
durchschnittlichen Kerbschlagarbeit von 47 J des reinen Schweißgutes oder nach der Zugfestigkeit und der
durchschnittlichen Kerbschlagarbeit von 27 J des reinen Schweißgutes.
a) Abschnitte, Unterabschnitte und Tabellen, gekennzeichnet durch ein nachgestelltes „A“, gelten nur für
Massivdrahtelektroden, Fülldrahtelektroden und reines Schweißgut, die nach der Streckgrenze und der
durchschnittlichen Kerbschlagarbeit von 47 J des reinen Schweißgutes eingeteilt werden, das mit einer
Draht-Pulver-Kombination nach dieser Internationalen Norm hergestellt wurde.
b) Abschnitte, Unterabschnitte und Tabellen, gekennzeichnet durch ein nachgestelltes „B“, gelten nur für
Massivdrahtelektroden, Fülldrahtelektroden und reines Schweißgut, die nach der Zugfestigkeit und der
durchschnittlichen Kerbschlagarbeit von 27 J des reinen Schweißgutes eingeteilt werden, das mit einer
Draht-Pulver-Kombination nach dieser Internationalen Norm hergestellt wurde.
c) Abschnitte, Unterabschnitte und Tabellen, die kein nachgestelltes „A“ oder „B“ enthalten, gelten für alle
Massivdrahtelektroden, Fülldrahtelektroden und Draht-Pulver-Kombinationen, die nach dieser Internationalen
Norm eingeteilt werden.
Zum Vergleich enthalten einige Tabellen Anforderungen für Elektroden, die nach beiden Systemen eingeteilt
sind, wobei die einzelnen Elektroden der zwei Systeme, die ähnliche chemische Zusammensetzungen und
Eigenschaften aufweisen, in aneinander angrenzenden Zeilen in der jeweiligen Tabelle aufgeführt sind. In
einer solchen Tabellenzeile, die für ein System normative Festlegungen enthält, erfolgt in Klammern die
Angabe des Kurzzeichens für eine ähnliche Elektrode des anderen Systems. Durch eine geeignete
Eingrenzung der Rezeptur einer bestimmten Elektrode ist es häufig — jedoch nicht immer — möglich, eine
Elektrode herzustellen, die nach beiden Systemen eingeteilt werden kann. In diesem Fall darf die Elektrode
oder deren Verpackung mit der Einteilung eines der beiden Systeme oder beider Systeme gekennzeichnet
werden.
Reģistrācijas numurs (WIID)
35697
Darbības sfēra
Diese Internationale Norm legt Anforderungen zur Einteilung von Massivdrahtelektroden, Fülldrahtelektroden
und Draht-Pulver-Kombinationen (reines Schweißgut) im Schweißzustand und nach Wärmenachbehandlung
zum Unterpulverschweißen von hochfesten Stählen mit einer Mindeststreckgrenze über 500 MPa oder einer
Mindestzugfestigkeit über 570 MPa fest. Ein Pulver kann mit verschiedenen Massivdraht-/Fülldrahtelektroden
geprüft und eingestuft werden. Eine Drahtelektrode kann mit verschiedenen Schweißpulvern geprüft und
eingeteilt werden. Die Massivdrahtelektrode kann auch gesondert nach ihrer chemischen Zusammensetzung
eingeteilt werden.
Diese Norm enthält eine gemeinsame Spezifikation zur Einteilung entweder nach der Streckgrenze und der
durchschnittlichen Kerbschlagarbeit von 47 J des reinen Schweißgutes oder nach der Zugfestigkeit und der
durchschnittlichen Kerbschlagarbeit von 27 J des reinen Schweißgutes.
a) Abschnitte, Unterabschnitte und Tabellen, gekennzeichnet durch ein nachgestelltes „A“, gelten nur für
Massivdrahtelektroden, Fülldrahtelektroden und reines Schweißgut, die nach der Streckgrenze und der
durchschnittlichen Kerbschlagarbeit von 47 J des reinen Schweißgutes eingeteilt werden, das mit einer
Draht-Pulver-Kombination nach dieser Internationalen Norm hergestellt wurde.
b) Abschnitte, Unterabschnitte und Tabellen, gekennzeichnet durch ein nachgestelltes „B“, gelten nur für
Massivdrahtelektroden, Fülldrahtelektroden und reines Schweißgut, die nach der Zugfestigkeit und der
durchschnittlichen Kerbschlagarbeit von 27 J des reinen Schweißgutes eingeteilt werden, das mit einer
Draht-Pulver-Kombination nach dieser Internationalen Norm hergestellt wurde.
c) Abschnitte, Unterabschnitte und Tabellen, die kein nachgestelltes „A“ oder „B“ enthalten, gelten für alle
Massivdrahtelektroden, Fülldrahtelektroden und Draht-Pulver-Kombinationen, die nach dieser Internationalen
Norm eingeteilt werden.
Zum Vergleich enthalten einige Tabellen Anforderungen für Elektroden, die nach beiden Systemen eingeteilt
sind, wobei die einzelnen Elektroden der zwei Systeme, die ähnliche chemische Zusammensetzungen und
Eigenschaften aufweisen, in aneinander angrenzenden Zeilen in der jeweiligen Tabelle aufgeführt sind. In
einer solchen Tabellenzeile, die für ein System normative Festlegungen enthält, erfolgt in Klammern die
Angabe des Kurzzeichens für eine ähnliche Elektrode des anderen Systems. Durch eine geeignete
Eingrenzung der Rezeptur einer bestimmten Elektrode ist es häufig — jedoch nicht immer — möglich, eine
Elektrode herzustellen, die nach beiden Systemen eingeteilt werden kann. In diesem Fall darf die Elektrode
oder deren Verpackung mit der Einteilung eines der beiden Systeme oder beider Systeme gekennzeichnet
werden.