Projekta Nr.EN 16351:2021
NosaukumsIn diesem Dokument werden die Bestimmungen hinsichtlich der Leistungsmerkmale der folgenden Arten von Brettsperrholz festgelegt, die in Gebäuden und Brücken verwendet werden: — Typ 1: ebenes oder gekrümmtes Brettsperrholz, das nur Brettlagen, aber keine Universal-Keilzinken-verbindungen umfasst; — Typ 2: ebenes Brettsperrholz, das nur Brettlagen und Universal-Keilzinkenverbindungen umfasst; — Typ 3: ebenes Brettsperrholz, das Bretter und Holzwerkstofflagen, aber keine Universal-Keilzinken-verbindungen umfasst. Dieses Dokument gilt für alle drei Arten von Brettsperrholz: — das nach diesem Dokument hergestellt wurde, das folgende Bestimmungen festlegt: — Randbedingungen bei der Herstellung von Brettsperrholz; — Feuchtegehalt und Temperatur der zu verklebenden Bretter; — Herstellung von Keilzinkenverbindungen und Klebverbindungen zwischen Lagen; — das in der Nutzungsklasse 1 oder 2 nach EN 1995 1 1 angewendet wird; — das aus Pappel oder Nadelholzarten besteht, die in diesem Dokument aufgeführt sind; — das aus Lagen bestehen darf, die aus verschiedenen Holzarten hergestellt sind; — das mit Phenoplast und Aminoplast-Klebstoffen oder einem feuchtigkeitsvernetzenden Einkomponenten-Klebstoff auf Polyurethanbasis oder Emulsion-Polymer-Isocyanat-Klebstoffen vom Typ I nach der jeweiligen Norm verklebt ist; — das aus Brettlamellen mit Nennbreiten von 40 mm (einschließlich) bis 300 mm (einschließlich) besteht; — das aus mindestens drei rechtwinklig zueinander verklebten Lagen (mindestens zwei Lagen sind Brettlagen) besteht; — bei dem je nach Anzahl der Lagen aneinandergrenzende Lagen parallel zur Faser verklebt werden dürfen; — das aus Lagen aus Vollholz (Bretter oder Bohlen, im Folgenden als Bretter bezeichnet) besteht, das entsprechend EN 14081 1 nach Festigkeit sortiert ist; — das aus Brettlagen mit Nenndicken von 6 mm (einschließlich) bis 47 mm (einschließlich) besteht; — das aus Brettlagen mit oder ohne Schmalseitenverklebung besteht; — das Gesamt-Nenndicken von bis zu 500 mm hat. Zusätzliche Bestimmungen dieses Dokuments gelten für ebenes Brettsperrholz, das nur Brettlagen und Universal-Keilzinkenverbindungen (Typ 2) enthält: — das aus Brettsperrholzstücken mit gleichem Querschnitt und Aufbau besteht; — das aus Brettsperrholzstücken mit Querschnitts-Nenndicken von 51 mm (einschließlich) bis 345 mm (einschließlich) besteht, wobei die Mindest-Nenndicken der äußeren Lagen mindestens 17 mm (einschließlich) betragen; — das aus Brettsperrholzstücken besteht, die ausschließlich Brettlagen enthalten; — das aus ebenen Brettsperrholzstücken besteht; — mit parallelen x-Achsen der verbundenen Bauteile; — das große Keilzinkenverbindungen mit einer Keilzinkenlänge von mindestens 45 mm enthält, wobei die Keilzinken an den beiden Schmalseiten der Komponenten sichtbar sind; — das große Keilzinkenverbindungen enthält, die mit Phenoplast oder Aminoplast-Klebstoffen oder einem feuchtigkeitsvernetzenden Einkomponenten-Klebstoff auf Polyurethanbasis vom Typ I nach der jeweiligen Norm verklebt sind. Zusätzliche Bestimmungen dieses Dokuments gelten für ebenes Brettsperrholz, das Bretter und Holzwerk-stofflagen, aber keine Universal‑Keilzinkenverbindungen (Typ 3) enthält: — das aus den in diesem Dokument festgelegten Holzwerkstoffen für tragende Zwecke besteht; — das aus einer Platte je Lage besteht und; — mit Dicken zwischen 6 mm (einschließlich) und 45 mm (einschließlich). Dieses Dokument gilt für Brettsperrholz, das unbehandelt ist oder gegen biologischen Befall behandelt wurde. Dieses Dokument gilt nicht für: — mit Feuerschutzmittel behandeltes Brettsperrholz; — Brettsperrholz, das aus Altholz oder aus Holzwerkstoffen besteht, die Altholz enthalten. Darüber hinaus legt die Norm auch Verfahren zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (AVCP) von Brettsperrholz fest.
Reģistrācijas numurs (WIID)66157
Darbības sfēraIn diesem Dokument werden die Bestimmungen hinsichtlich der Leistungsmerkmale der folgenden Arten von Brettsperrholz festgelegt, die in Gebäuden und Brücken verwendet werden: — Typ 1: ebenes oder gekrümmtes Brettsperrholz, das nur Brettlagen, aber keine Universal-Keilzinken-verbindungen umfasst; — Typ 2: ebenes Brettsperrholz, das nur Brettlagen und Universal-Keilzinkenverbindungen umfasst; — Typ 3: ebenes Brettsperrholz, das Bretter und Holzwerkstofflagen, aber keine Universal-Keilzinken-verbindungen umfasst. Dieses Dokument gilt für alle drei Arten von Brettsperrholz: — das nach diesem Dokument hergestellt wurde, das folgende Bestimmungen festlegt: — Randbedingungen bei der Herstellung von Brettsperrholz; — Feuchtegehalt und Temperatur der zu verklebenden Bretter; — Herstellung von Keilzinkenverbindungen und Klebverbindungen zwischen Lagen; — das in der Nutzungsklasse 1 oder 2 nach EN 1995 1 1 angewendet wird; — das aus Pappel oder Nadelholzarten besteht, die in diesem Dokument aufgeführt sind; — das aus Lagen bestehen darf, die aus verschiedenen Holzarten hergestellt sind; — das mit Phenoplast und Aminoplast-Klebstoffen oder einem feuchtigkeitsvernetzenden Einkomponenten-Klebstoff auf Polyurethanbasis oder Emulsion-Polymer-Isocyanat-Klebstoffen vom Typ I nach der jeweiligen Norm verklebt ist; — das aus Brettlamellen mit Nennbreiten von 40 mm (einschließlich) bis 300 mm (einschließlich) besteht; — das aus mindestens drei rechtwinklig zueinander verklebten Lagen (mindestens zwei Lagen sind Brettlagen) besteht; — bei dem je nach Anzahl der Lagen aneinandergrenzende Lagen parallel zur Faser verklebt werden dürfen; — das aus Lagen aus Vollholz (Bretter oder Bohlen, im Folgenden als Bretter bezeichnet) besteht, das entsprechend EN 14081 1 nach Festigkeit sortiert ist; — das aus Brettlagen mit Nenndicken von 6 mm (einschließlich) bis 47 mm (einschließlich) besteht; — das aus Brettlagen mit oder ohne Schmalseitenverklebung besteht; — das Gesamt-Nenndicken von bis zu 500 mm hat. Zusätzliche Bestimmungen dieses Dokuments gelten für ebenes Brettsperrholz, das nur Brettlagen und Universal-Keilzinkenverbindungen (Typ 2) enthält: — das aus Brettsperrholzstücken mit gleichem Querschnitt und Aufbau besteht; — das aus Brettsperrholzstücken mit Querschnitts-Nenndicken von 51 mm (einschließlich) bis 345 mm (einschließlich) besteht, wobei die Mindest-Nenndicken der äußeren Lagen mindestens 17 mm (einschließlich) betragen; — das aus Brettsperrholzstücken besteht, die ausschließlich Brettlagen enthalten; — das aus ebenen Brettsperrholzstücken besteht; — mit parallelen x-Achsen der verbundenen Bauteile; — das große Keilzinkenverbindungen mit einer Keilzinkenlänge von mindestens 45 mm enthält, wobei die Keilzinken an den beiden Schmalseiten der Komponenten sichtbar sind; — das große Keilzinkenverbindungen enthält, die mit Phenoplast oder Aminoplast-Klebstoffen oder einem feuchtigkeitsvernetzenden Einkomponenten-Klebstoff auf Polyurethanbasis vom Typ I nach der jeweiligen Norm verklebt sind. Zusätzliche Bestimmungen dieses Dokuments gelten für ebenes Brettsperrholz, das Bretter und Holzwerk-stofflagen, aber keine Universal‑Keilzinkenverbindungen (Typ 3) enthält: — das aus den in diesem Dokument festgelegten Holzwerkstoffen für tragende Zwecke besteht; — das aus einer Platte je Lage besteht und; — mit Dicken zwischen 6 mm (einschließlich) und 45 mm (einschließlich). Dieses Dokument gilt für Brettsperrholz, das unbehandelt ist oder gegen biologischen Befall behandelt wurde. Dieses Dokument gilt nicht für: — mit Feuerschutzmittel behandeltes Brettsperrholz; — Brettsperrholz, das aus Altholz oder aus Holzwerkstoffen besteht, die Altholz enthalten. Darüber hinaus legt die Norm auch Verfahren zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (AVCP) von Brettsperrholz fest.
StatussStandarts spēkā
ICS grupa79.060.10