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Diese Europäische Norm gilt für im Werk hergestellten Putzmörtel aus anorganischen Bindemitteln, die als Außenputz und als Innenputz für Wände, Decken, Pfeiler und Trennwände verwendet werden. Sie enthält Definitionen und Leistungsanforderungen.
Diese Norm gilt nicht für Mörtel, deren Hauptbindemittel Gips ist.
Gips kann als zusätzliches Bindemittel mit Luftkalk verwendet werden. Wenn Luftkalk das aktive Grundbindemittel ist, ist der Putzmörtel durch diese Norm erfasst. Wenn Gips das aktive Grundbindemittel ist, wird der Mörtel durch EN 13279 abgedeckt. Die Klassifizierung ist vom Hersteller des Putzmörtels vorzunehmen.
Brandschutzmörtel und Akustikputzmörtel, Mörtel zur Instandhaltung und zur Oberflächenbehandlung von Bauteilen wie Ausgleichsmassen, Anstriche, Beschichtungen, organische Putze, die in dünnen Schichten aufgetragen werden, und vorgefertigte Elemente (z. B. Gipskartonplatten) sind nicht Gegenstand dieser Norm.
Diese Norm gilt für Putzmörtel nach Abschnitt 3 mit Ausnahme von Baustellenmörtel. Diese Norm oder Teile dieser Norm können jedoch in Zusammenhang mit Anwendungsvorschriften und nationalen Normen auch für Baustellenmörtel angewendet werden.
Reģistrācijas numurs (WIID)
3806
Darbības sfēra
Diese Europäische Norm gilt für im Werk hergestellten Putzmörtel aus anorganischen Bindemitteln, die als Außenputz und als Innenputz für Wände, Decken, Pfeiler und Trennwände verwendet werden. Sie enthält Definitionen und Leistungsanforderungen.
Diese Norm gilt nicht für Mörtel, deren Hauptbindemittel Gips ist.
Gips kann als zusätzliches Bindemittel mit Luftkalk verwendet werden. Wenn Luftkalk das aktive Grundbindemittel ist, ist der Putzmörtel durch diese Norm erfasst. Wenn Gips das aktive Grundbindemittel ist, wird der Mörtel durch EN 13279 abgedeckt. Die Klassifizierung ist vom Hersteller des Putzmörtels vorzunehmen.
Brandschutzmörtel und Akustikputzmörtel, Mörtel zur Instandhaltung und zur Oberflächenbehandlung von Bauteilen wie Ausgleichsmassen, Anstriche, Beschichtungen, organische Putze, die in dünnen Schichten aufgetragen werden, und vorgefertigte Elemente (z. B. Gipskartonplatten) sind nicht Gegenstand dieser Norm.
Diese Norm gilt für Putzmörtel nach Abschnitt 3 mit Ausnahme von Baustellenmörtel. Diese Norm oder Teile dieser Norm können jedoch in Zusammenhang mit Anwendungsvorschriften und nationalen Normen auch für Baustellenmörtel angewendet werden.