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Diese Europäische Norm gilt für im Werk hergestellten Putzmörtel aus anorganischen Bindemitteln, die als
Außenputz und als Innenputz für Wände, Decken, Pfeiler und Trennwände verwendet werden. Sie enthält
Definitionen und Leistungsanforderungen.
Diese Europäische Norm gilt nicht für Mörtel, deren Hauptbindemittel Gips ist.
Gips kann als zusätzliches Bindemittel mit Luftkalk verwendet werden. Wenn Luftkalk das Hauptbindemittel ist,
ist der Putzmörtel durch diese Europäische Norm erfasst. Wenn Gips das Hauptbindemittel ist, wird der Mörtel
durch EN 13279 abgedeckt. Die Klassifizierung ist vom Hersteller des Putzmörtels vorzunehmen.
Brandschutzmörtel und Akustikputzmörtel, Mörtel zur Instandhaltung und zur Oberflächenbehandlung von
Bauteilen wie Ausgleichsmassen, Anstriche, Beschichtungen, organische Putze, die in dünnen Schichten
aufgetragen werden, und vorgefertigte Elemente (z. B. Gipsplatten) sind nicht Gegenstand dieser Europäischen
Norm.
Diese Europäische Norm gilt für Putzmörtel nach Abschnitt 3 mit Ausnahme von Baustellenmörtel. Diese
Europäische Norm oder Teile davon können jedoch im Zusammenhang mit Anwendungsvorschriften und
nationalen Normen auch für Baustellenmörtel angewendet werden.
Reģistrācijas numurs (WIID)
31304
Darbības sfēra
Diese Europäische Norm gilt für im Werk hergestellten Putzmörtel aus anorganischen Bindemitteln, die als
Außenputz und als Innenputz für Wände, Decken, Pfeiler und Trennwände verwendet werden. Sie enthält
Definitionen und Leistungsanforderungen.
Diese Europäische Norm gilt nicht für Mörtel, deren Hauptbindemittel Gips ist.
Gips kann als zusätzliches Bindemittel mit Luftkalk verwendet werden. Wenn Luftkalk das Hauptbindemittel ist,
ist der Putzmörtel durch diese Europäische Norm erfasst. Wenn Gips das Hauptbindemittel ist, wird der Mörtel
durch EN 13279 abgedeckt. Die Klassifizierung ist vom Hersteller des Putzmörtels vorzunehmen.
Brandschutzmörtel und Akustikputzmörtel, Mörtel zur Instandhaltung und zur Oberflächenbehandlung von
Bauteilen wie Ausgleichsmassen, Anstriche, Beschichtungen, organische Putze, die in dünnen Schichten
aufgetragen werden, und vorgefertigte Elemente (z. B. Gipsplatten) sind nicht Gegenstand dieser Europäischen
Norm.
Diese Europäische Norm gilt für Putzmörtel nach Abschnitt 3 mit Ausnahme von Baustellenmörtel. Diese
Europäische Norm oder Teile davon können jedoch im Zusammenhang mit Anwendungsvorschriften und
nationalen Normen auch für Baustellenmörtel angewendet werden.