Projekta Nr.EN 998-1:2010
NosaukumsDiese Europäische Norm gilt für im Werk hergestellten Putzmörtel aus anorganischen Bindemitteln, die als Außenputz und als Innenputz für Wände, Decken, Pfeiler und Trennwände verwendet werden. Sie enthält Definitionen und Leistungsanforderungen. Diese Europäische Norm gilt nicht für Mörtel, deren Hauptbindemittel Gips ist. Gips kann als zusätzliches Bindemittel mit Luftkalk verwendet werden. Wenn Luftkalk das Hauptbindemittel ist, ist der Putzmörtel durch diese Europäische Norm erfasst. Wenn Gips das Hauptbindemittel ist, wird der Mörtel durch EN 13279 abgedeckt. Die Klassifizierung ist vom Hersteller des Putzmörtels vorzunehmen. Brandschutzmörtel und Akustikputzmörtel, Mörtel zur Instandhaltung und zur Oberflächenbehandlung von Bauteilen wie Ausgleichsmassen, Anstriche, Beschichtungen, organische Putze, die in dünnen Schichten aufgetragen werden, und vorgefertigte Elemente (z. B. Gipsplatten) sind nicht Gegenstand dieser Europäischen Norm. Diese Europäische Norm gilt für Putzmörtel nach Abschnitt 3 mit Ausnahme von Baustellenmörtel. Diese Europäische Norm oder Teile davon können jedoch im Zusammenhang mit Anwendungsvorschriften und nationalen Normen auch für Baustellenmörtel angewendet werden.
Reģistrācijas numurs (WIID)31304
Darbības sfēraDiese Europäische Norm gilt für im Werk hergestellten Putzmörtel aus anorganischen Bindemitteln, die als Außenputz und als Innenputz für Wände, Decken, Pfeiler und Trennwände verwendet werden. Sie enthält Definitionen und Leistungsanforderungen. Diese Europäische Norm gilt nicht für Mörtel, deren Hauptbindemittel Gips ist. Gips kann als zusätzliches Bindemittel mit Luftkalk verwendet werden. Wenn Luftkalk das Hauptbindemittel ist, ist der Putzmörtel durch diese Europäische Norm erfasst. Wenn Gips das Hauptbindemittel ist, wird der Mörtel durch EN 13279 abgedeckt. Die Klassifizierung ist vom Hersteller des Putzmörtels vorzunehmen. Brandschutzmörtel und Akustikputzmörtel, Mörtel zur Instandhaltung und zur Oberflächenbehandlung von Bauteilen wie Ausgleichsmassen, Anstriche, Beschichtungen, organische Putze, die in dünnen Schichten aufgetragen werden, und vorgefertigte Elemente (z. B. Gipsplatten) sind nicht Gegenstand dieser Europäischen Norm. Diese Europäische Norm gilt für Putzmörtel nach Abschnitt 3 mit Ausnahme von Baustellenmörtel. Diese Europäische Norm oder Teile davon können jedoch im Zusammenhang mit Anwendungsvorschriften und nationalen Normen auch für Baustellenmörtel angewendet werden.
StatussAtcelts
ICS grupa91.100.10