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Dieser Teil von EN 1366 beschreibt ein Verfahren für die Ermittlung der Feuerwiderstandsdauer von
vertikalen und horizontalen Leitungen einschließlich der Zugangsklappen, die ein fester Bestandteil der zu
prüfenden Leitungen/Wandungen der Leitung sind. Die Prüfung untersucht das Verhalten von Leitungen, die
einem Brand von außen (Leitung A) und einem Brand innerhalb der Leitung (Leitung B) ausgesetzt sind.
Diese Norm gilt in Verbindung mit EN 1363-1.
Anhang A enthält eine allgemeine Anleitung und führt Hintergrundinformationen auf.
Diese Europäische Norm gilt nicht für:
a) Leitungen, deren Feuerwiderstandsfähigkeit von der Feuerwiderstandsfähigkeit einer Decke abhängig ist;
b) Leitungen, die an den Durchführungsstellen von raumabschließenden Bauteilen Brandschutzklappen
enthalten;
c) Zugangsklappen, die unabhängig von den zu prüfenden Leitungen/Wandungen der Leitung beurteilt
werden;
d) zwei- oder dreiseitige Leitungen;
e) Befestigungsmittel von Abhängevorrichtungen an Decken oder Wänden.
Für die Beurteilung von Brandschutzklappen wird auf EN 1366-2 verwiesen.
Für die Beurteilung von Entrauchungsleitungen wird auf EN 1366-8 verwiesen.
Für die Beurteilung von Installationskanälen und -schächten wird auf prEN 1366-5 verwiesen.
Reģistrācijas numurs (WIID)
28947
Darbības sfēra
Dieser Teil von EN 1366 beschreibt ein Verfahren für die Ermittlung der Feuerwiderstandsdauer von
vertikalen und horizontalen Leitungen einschließlich der Zugangsklappen, die ein fester Bestandteil der zu
prüfenden Leitungen/Wandungen der Leitung sind. Die Prüfung untersucht das Verhalten von Leitungen, die
einem Brand von außen (Leitung A) und einem Brand innerhalb der Leitung (Leitung B) ausgesetzt sind.
Diese Norm gilt in Verbindung mit EN 1363-1.
Anhang A enthält eine allgemeine Anleitung und führt Hintergrundinformationen auf.
Diese Europäische Norm gilt nicht für:
a) Leitungen, deren Feuerwiderstandsfähigkeit von der Feuerwiderstandsfähigkeit einer Decke abhängig ist;
b) Leitungen, die an den Durchführungsstellen von raumabschließenden Bauteilen Brandschutzklappen
enthalten;
c) Zugangsklappen, die unabhängig von den zu prüfenden Leitungen/Wandungen der Leitung beurteilt
werden;
d) zwei- oder dreiseitige Leitungen;
e) Befestigungsmittel von Abhängevorrichtungen an Decken oder Wänden.
Für die Beurteilung von Brandschutzklappen wird auf EN 1366-2 verwiesen.
Für die Beurteilung von Entrauchungsleitungen wird auf EN 1366-8 verwiesen.
Für die Beurteilung von Installationskanälen und -schächten wird auf prEN 1366-5 verwiesen.