Projekta Nr.LVS EN 15269-2:2024
NosaukumsDieses Dokument deckt ein- und zweiflügelige Türen, Drehflügeltüren, Stahltüren außer Stahltüren mit Türflügeln mit Metallrahmen, die durch EN 15269 5 abgedeckt werden. Es schreibt die Methodologie zur Erweiterung der Anwendung von Ergebnissen der Prüfung(en) der Feuerwiderstandsfähigkeit nach EN 1634 1 vor. In Abhängigkeit von der Durchführung der entsprechenden Prüfung oder Prüfungen kann der erweiterte Anwendungsbereich einige oder alle der nachstehend aufgeführten Beispiele abdecken:  Klassifizierungen von nicht wärmegedämmten Elementen (E) sowie von solchen mit Anforderungen an die Strahlung (EW) oder wärmegedämmten Elementen (EI1 oder EI2); - Türflügel; - Seitenteile, Oberteile, obere Blenden; - Lufttransfergitter (z. B. Lüftungsgitter/-schlitze); - an der Tragkonstruktion (z. B. Wand, Decke) befestigte Komponenten (z. B. Zarge/Aufhängungssystem); - Verglasungen innerhalb der Türflügel (z. B. für Türflügel, Seiten-, Oberteile und obere Blenden); - Baubeschläge; - dekorative Beschichtungen und/oder Schutzbeschichtungen; - dämmschichtbildende Dichtungen, Streifen und nicht dämmschichtbildende Dichtungen zur Behinderung von Rauchdurchtritt (Rauchschutzdichtungen, Durchzug oder Schallübertragung Schallschutzdichtungen); - alternative Tragkonstruktion(en). Dieses Dokument behandelt keine horizontal installierten Türen (z. B. Klappen). Die Auswirkung auf eine „C“-Klassifizierung für Türen im Rahmen eines erweiterten Anwendungsprozesses wird nicht in diesem Dokument behandelt.
Reģistrācijas numurs (WIID)64498
Darbības sfēraDieses Dokument deckt ein- und zweiflügelige Türen, Drehflügeltüren, Stahltüren außer Stahltüren mit Türflügeln mit Metallrahmen, die durch EN 15269 5 abgedeckt werden. Es schreibt die Methodologie zur Erweiterung der Anwendung von Ergebnissen der Prüfung(en) der Feuerwiderstandsfähigkeit nach EN 1634 1 vor. In Abhängigkeit von der Durchführung der entsprechenden Prüfung oder Prüfungen kann der erweiterte Anwendungsbereich einige oder alle der nachstehend aufgeführten Beispiele abdecken:  Klassifizierungen von nicht wärmegedämmten Elementen (E) sowie von solchen mit Anforderungen an die Strahlung (EW) oder wärmegedämmten Elementen (EI1 oder EI2); - Türflügel; - Seitenteile, Oberteile, obere Blenden; - Lufttransfergitter (z. B. Lüftungsgitter/-schlitze); - an der Tragkonstruktion (z. B. Wand, Decke) befestigte Komponenten (z. B. Zarge/Aufhängungssystem); - Verglasungen innerhalb der Türflügel (z. B. für Türflügel, Seiten-, Oberteile und obere Blenden); - Baubeschläge; - dekorative Beschichtungen und/oder Schutzbeschichtungen; - dämmschichtbildende Dichtungen, Streifen und nicht dämmschichtbildende Dichtungen zur Behinderung von Rauchdurchtritt (Rauchschutzdichtungen, Durchzug oder Schallübertragung Schallschutzdichtungen); - alternative Tragkonstruktion(en). Dieses Dokument behandelt keine horizontal installierten Türen (z. B. Klappen). Die Auswirkung auf eine „C“-Klassifizierung für Türen im Rahmen eines erweiterten Anwendungsprozesses wird nicht in diesem Dokument behandelt.
StatussStandarts spēkā
ICS grupa13.220.50
91.060.50