Projekta Nr.LVS EN 1873:2014
NosaukumsDiese Europäische Norm legt Anforderungen an Lichtkuppeln aus Kunststoffmaterialien (z. B. GF UP, PC, PMMA, PVC) und Lichtkuppeln mit Aufsetzkränzen aus z. B. GF UP, PVC, Stahl, Aluminium oder Holz zum Einbau in Dächern fest. Diese Lichtkuppeln dienen zur Beleuchtung mit Tageslicht. Diese Europäische Norm gilt für Lichtkuppeln mit rechteckigem oder rundem Grundriss (siehe Bilder 1 und 2), mit einer Öffnungsweite (Breite) oder einem Durchmesser von höchstens 2,5 m und einer Öffnungslänge von höchstens 3,0 m in Dachflächen mit Neigungen bis 25°. Dieses Dokument gilt nicht für Lichtkuppeln, die zur Tragfähigkeit oder zur Steifigkeit des Daches selbst beitragen. Dieses Dokument gilt für Lichtkuppeln und für Lichtkuppeln mit Aufsetzkränzen, bei denen ein einzelner Hersteller sämtliche Bauteile einer Lichtkuppel mit Aufsetzkranz bereitstellt, und die in einem einzelnen Kauf erworben werden. Dieses Dokument gilt für Lichtkuppeln mit einem oder mehreren lichtdurchlässigen Teilen. Lichtkuppeln können mittels Öffnungsvorrichtungen in einem oder mehreren Teilen zum Be- und Entlüften geöffnet werden. Die möglichen zusätzlichen Funktionen als Be- und Entlüftung im Alltag, Rauch und Wärmeabzug, z. B. im Brandfall nach EN 12101-2, als Dachausstieg und/oder Anschlagpunkte z. B. nach EN 795 liegen außerhalb des Anwendungsbereichs dieser Europäischen Norm. Berechnungen hinsichtlich Konstruktion, Auslegungsanforderungen und Einbauverfahren sind in diesem Dokument nicht enthalten. ANMERKUNG Leitlinien im Hinblick auf Sicherheit, Einbau, Anwendung und Wartung von Lichtkuppeln sind im Anhang A aufgeführt.
Reģistrācijas numurs (WIID)39881
Darbības sfēraDiese Europäische Norm legt Anforderungen an Lichtkuppeln aus Kunststoffmaterialien (z. B. GF UP, PC, PMMA, PVC) und Lichtkuppeln mit Aufsetzkränzen aus z. B. GF UP, PVC, Stahl, Aluminium oder Holz zum Einbau in Dächern fest. Diese Lichtkuppeln dienen zur Beleuchtung mit Tageslicht. Diese Europäische Norm gilt für Lichtkuppeln mit rechteckigem oder rundem Grundriss (siehe Bilder 1 und 2), mit einer Öffnungsweite (Breite) oder einem Durchmesser von höchstens 2,5 m und einer Öffnungslänge von höchstens 3,0 m in Dachflächen mit Neigungen bis 25°. Dieses Dokument gilt nicht für Lichtkuppeln, die zur Tragfähigkeit oder zur Steifigkeit des Daches selbst beitragen. Dieses Dokument gilt für Lichtkuppeln und für Lichtkuppeln mit Aufsetzkränzen, bei denen ein einzelner Hersteller sämtliche Bauteile einer Lichtkuppel mit Aufsetzkranz bereitstellt, und die in einem einzelnen Kauf erworben werden. Dieses Dokument gilt für Lichtkuppeln mit einem oder mehreren lichtdurchlässigen Teilen. Lichtkuppeln können mittels Öffnungsvorrichtungen in einem oder mehreren Teilen zum Be- und Entlüften geöffnet werden. Die möglichen zusätzlichen Funktionen als Be- und Entlüftung im Alltag, Rauch und Wärmeabzug, z. B. im Brandfall nach EN 12101-2, als Dachausstieg und/oder Anschlagpunkte z. B. nach EN 795 liegen außerhalb des Anwendungsbereichs dieser Europäischen Norm. Berechnungen hinsichtlich Konstruktion, Auslegungsanforderungen und Einbauverfahren sind in diesem Dokument nicht enthalten. ANMERKUNG Leitlinien im Hinblick auf Sicherheit, Einbau, Anwendung und Wartung von Lichtkuppeln sind im Anhang A aufgeführt.
StatussAtcelts
ICS grupa91.060.20