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Diese Europäische Norm legt Anforderungen an werkmäßig hergestellte selbsttragende Sandwichelemente mit beidseitigen Metalldeckschichten fest, die für elementweise Verlegung mit übergreifenden oder überlappenden Längsfugen in folgenden Anwendungen bestimmt sind:
a) Dächer und Dachdeckungen;
b) Außenwände und Wandbekleidungen;
c) Wände (einschließlich Trennwände) und (Unter )Decken innerhalb der Gebäudehülle.
Die von dieser Europäischen Norm abgedeckten Dämmkernwerkstoffe sind Polyurethan Hartschaum, expandiertes Polystyrol, extrudierter Polystyrolschaum, Phenolharzschaum, Schaumglas und Mineralwolle.
ANMERKUNG Polyurethan (PUR) schließt Polyisocyanurat (PIR) ein.
Dämmelemente (im Folgenden Elemente genannt) mit Fugenausführungen, für die andere Werkstoffe als die für den Hauptdämmkern verwendet werden, sind Bestandteil dieses Dokuments.
Dämmelemente für Kühllageranwendungen sind Bestandteil dieser Europäischen Norm. Dämmelemente, die als Bauteil für einen Kühllagerraum, für Gebäude und/oder als Bausatz für die Gebäudehülle auf den Markt gebracht werden, werden von der ETA Richtlinie 021 Bausätze für Kühlhäuser abgedeckt.
Diese Europäische Norm gilt nicht für:
a) Sandwichelemente mit einer Soll Wärmeleitfähigkeit des Dämmkerns größer als 0,06 W/(m K) bei 10 °C;
b) Produkte, die aus zwei oder mehr eindeutig festgelegten Schichten unterschiedlicher Dämmkern¬werkstoffe bestehen (Mehrschicht Produkte);
c) Elemente mit perforierter/perforierten Deckschicht(en);
d) gekrümmte Elemente.
Reģistrācijas numurs (WIID)
4028
Darbības sfēra
Diese Europäische Norm legt Anforderungen an werkmäßig hergestellte selbsttragende Sandwichelemente mit beidseitigen Metalldeckschichten fest, die für elementweise Verlegung mit übergreifenden oder überlappenden Längsfugen in folgenden Anwendungen bestimmt sind:
a) Dächer und Dachdeckungen;
b) Außenwände und Wandbekleidungen;
c) Wände (einschließlich Trennwände) und (Unter )Decken innerhalb der Gebäudehülle.
Die von dieser Europäischen Norm abgedeckten Dämmkernwerkstoffe sind Polyurethan Hartschaum, expandiertes Polystyrol, extrudierter Polystyrolschaum, Phenolharzschaum, Schaumglas und Mineralwolle.
ANMERKUNG Polyurethan (PUR) schließt Polyisocyanurat (PIR) ein.
Dämmelemente (im Folgenden Elemente genannt) mit Fugenausführungen, für die andere Werkstoffe als die für den Hauptdämmkern verwendet werden, sind Bestandteil dieses Dokuments.
Dämmelemente für Kühllageranwendungen sind Bestandteil dieser Europäischen Norm. Dämmelemente, die als Bauteil für einen Kühllagerraum, für Gebäude und/oder als Bausatz für die Gebäudehülle auf den Markt gebracht werden, werden von der ETA Richtlinie 021 Bausätze für Kühlhäuser abgedeckt.
Diese Europäische Norm gilt nicht für:
a) Sandwichelemente mit einer Soll Wärmeleitfähigkeit des Dämmkerns größer als 0,06 W/(m K) bei 10 °C;
b) Produkte, die aus zwei oder mehr eindeutig festgelegten Schichten unterschiedlicher Dämmkern¬werkstoffe bestehen (Mehrschicht Produkte);
c) Elemente mit perforierter/perforierten Deckschicht(en);
d) gekrümmte Elemente.