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Dieses Dokument legt Anforderungen an werkmäßig hergestellte selbsttragende Sandwichelemente mit beidseitigen Metalldeckschichten fest, die für elementweise Verlegung mit übergreifenden oder überlappenden Längsfugen in den folgenden Anwendungen bestimmt sind:
a) Dächer und Dachdeckungen;
b) Außenwände und Wandbekleidungen;
c) Wände (einschließlich Trennwänden) und (Unter-)Decken innerhalb der Gebäudehülle.
Die von diesem Dokument abgedeckten Dämmkernwerkstoffe sind Polyurethan-Hartschaum, expandiertes Polystyrol, extrudierter Polystyrolschaum, Phenolharzschaum, Schaumglas und Mineralwolle.
ANMERKUNG Polyurethan (PUR) schließt Polyisocyanurat (PIR) ein.
Dämmelemente (im Folgenden „Elemente“ genannt) mit Kantenausführungen, für die andere Werkstoffe als für den Hauptdämmkern verwendet werden, sind Gegenstand dieses Dokuments.
Dämmelemente für Kühlhausanwendungen sind Gegenstand dieses Dokuments. Elemente, die als Bauteil für ein Kühlhaus, für Gebäude und/oder als Bausatz für die Gebäudehülle in Verkehr gebracht werden, sind durch die ETA-Richtlinie 021 „Bausätze für Kühlhäuser“ abgedeckt.
Dieses Dokument gilt nicht für:
i) Sandwichelemente mit einer deklarierten Wärmeleitfähigkeit des Dämmkerns 0,06 W/(m K) bei 10 °C;
ii) Produkte, die aus zwei oder mehr eindeutig festgelegten Schichten unterschiedlicher Dämmkernwerk-stoffe bestehen (Mehrschicht-Produkte);
iii) Elemente mit perforierter/en Deckschicht(en);
iv) gekrümmte Elemente.
Reģistrācijas numurs (WIID)
66635
Darbības sfēra
Dieses Dokument legt Anforderungen an werkmäßig hergestellte selbsttragende Sandwichelemente mit beidseitigen Metalldeckschichten fest, die für elementweise Verlegung mit übergreifenden oder überlappenden Längsfugen in den folgenden Anwendungen bestimmt sind:
a) Dächer und Dachdeckungen;
b) Außenwände und Wandbekleidungen;
c) Wände (einschließlich Trennwänden) und (Unter-)Decken innerhalb der Gebäudehülle.
Die von diesem Dokument abgedeckten Dämmkernwerkstoffe sind Polyurethan-Hartschaum, expandiertes Polystyrol, extrudierter Polystyrolschaum, Phenolharzschaum, Schaumglas und Mineralwolle.
ANMERKUNG Polyurethan (PUR) schließt Polyisocyanurat (PIR) ein.
Dämmelemente (im Folgenden „Elemente“ genannt) mit Kantenausführungen, für die andere Werkstoffe als für den Hauptdämmkern verwendet werden, sind Gegenstand dieses Dokuments.
Dämmelemente für Kühlhausanwendungen sind Gegenstand dieses Dokuments. Elemente, die als Bauteil für ein Kühlhaus, für Gebäude und/oder als Bausatz für die Gebäudehülle in Verkehr gebracht werden, sind durch die ETA-Richtlinie 021 „Bausätze für Kühlhäuser“ abgedeckt.
Dieses Dokument gilt nicht für:
i) Sandwichelemente mit einer deklarierten Wärmeleitfähigkeit des Dämmkerns 0,06 W/(m K) bei 10 °C;
ii) Produkte, die aus zwei oder mehr eindeutig festgelegten Schichten unterschiedlicher Dämmkernwerk-stoffe bestehen (Mehrschicht-Produkte);
iii) Elemente mit perforierter/en Deckschicht(en);
iv) gekrümmte Elemente.