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Diese Europäische Norm legt Anforderungen an Dachlichtbänder aus Kunststoff (z. B. GF UP, PC, PMMA, PVC) mit oder ohne Tragkonstruktion zur Verwendung mit Aufsetzkränzen aus z. B. GF UP, PVC, Stahl, Alu¬minium, Holz oder Beton zum Einbau in Dächern fest, die zur Ausleuchtung mit Tageslicht und möglicherweise zum Lüften von Räumen mittels Öffnungselementen dienen.
Diese Europäische Norm gilt für Dachlichtbänder ohne Aufsetzkränze und für Dachlichtbänder, bei denen ein einzelner Hersteller alle Komponenten des Dachlichtbandes mit Aufsetzkranz bereitstellt, die in einem einzelnen Kauf erworben werden. Die durch diese Europäische Norm abgedeckten Produkte können als Dachlichtbänder mit oder ohne Aufsetzkranz sowie als Dachlichtbänder geliefert werden, die zur Anwendung mit einem Aufsetzkranz vorgesehen sind, der festgelegt ist, jedoch nicht mitgeliefert wird.
Die Norm gilt für Dachlichtbänder, die mit einer Neigung von höchstens 10° gegen die Horizontale in Längs und Querrichtung eingebaut werden (siehe Bild 1):
a) mit Tragkonstruktion:
- symmetrisch, geneigt, gebogen (siehe Bild 2) oder flach (siehe Bild 3);
- hergestellt mit der Tragkonstruktion parallel zur Spannweite und mit rechteckigem Grundriss;
b) ohne Tragkonstruktion:
- symmetrisch, geneigt oder gebogen mit einem Winkel von höchstens 45° (gemessen zur Horizontalen an der Befestigungslinie, siehe Bild 4);
- hergestellt mit einer Spannweite (Breite) kleiner oder gleich 2,5 m und mit rechteckigem Grundriss.
Diese Europäische Norm gilt für Dachlichtbänder, einschließlich Tonnengewölbelichtbänder, mit rechteckigem Grundriss der Kunststoffverglasung, die in Dächer eingebaut werden und zusätzlich einen Mindestabstand von b/3 untereinander haben (b rechnerische Spannweite der Oberlichter, entspricht der Lichtöffnung). Die Aufsetzkränze können selbsttragend oder nicht selbsttragend sein.
Reģistrācijas numurs (WIID)
4005
Darbības sfēra
Diese Europäische Norm legt Anforderungen an Dachlichtbänder aus Kunststoff (z. B. GF UP, PC, PMMA, PVC) mit oder ohne Tragkonstruktion zur Verwendung mit Aufsetzkränzen aus z. B. GF UP, PVC, Stahl, Alu¬minium, Holz oder Beton zum Einbau in Dächern fest, die zur Ausleuchtung mit Tageslicht und möglicherweise zum Lüften von Räumen mittels Öffnungselementen dienen.
Diese Europäische Norm gilt für Dachlichtbänder ohne Aufsetzkränze und für Dachlichtbänder, bei denen ein einzelner Hersteller alle Komponenten des Dachlichtbandes mit Aufsetzkranz bereitstellt, die in einem einzelnen Kauf erworben werden. Die durch diese Europäische Norm abgedeckten Produkte können als Dachlichtbänder mit oder ohne Aufsetzkranz sowie als Dachlichtbänder geliefert werden, die zur Anwendung mit einem Aufsetzkranz vorgesehen sind, der festgelegt ist, jedoch nicht mitgeliefert wird.
Die Norm gilt für Dachlichtbänder, die mit einer Neigung von höchstens 10° gegen die Horizontale in Längs und Querrichtung eingebaut werden (siehe Bild 1):
a) mit Tragkonstruktion:
- symmetrisch, geneigt, gebogen (siehe Bild 2) oder flach (siehe Bild 3);
- hergestellt mit der Tragkonstruktion parallel zur Spannweite und mit rechteckigem Grundriss;
b) ohne Tragkonstruktion:
- symmetrisch, geneigt oder gebogen mit einem Winkel von höchstens 45° (gemessen zur Horizontalen an der Befestigungslinie, siehe Bild 4);
- hergestellt mit einer Spannweite (Breite) kleiner oder gleich 2,5 m und mit rechteckigem Grundriss.
Diese Europäische Norm gilt für Dachlichtbänder, einschließlich Tonnengewölbelichtbänder, mit rechteckigem Grundriss der Kunststoffverglasung, die in Dächer eingebaut werden und zusätzlich einen Mindestabstand von b/3 untereinander haben (b rechnerische Spannweite der Oberlichter, entspricht der Lichtöffnung). Die Aufsetzkränze können selbsttragend oder nicht selbsttragend sein.