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Es gilt Abschnitt 1 und zusätzlich Folgendes:
Brenner nach dieser Norm sind Maschinen oder Teile/Vorrichtungen, die unter den Anwendungsbereich der EU-Richtlinie 98/37/EG fallen.
Die Risikophilosophie, die von dieser Norm übernommen wurde, gründet sich auf der Analyse von Gefährdungen, die aufgrund der Anwendung von Brennern als Maschine nach der EU-Richtlinie 98/37/EG entstehen.
Diese Norm behandelt zusammen mit Anhang L alle wesentlichen Gefahren, gefährliche Situationen und Ereignisse im Hinblick auf die Brenner, wenn sie wie vorgesehen unter den vom Hersteller angegebenen Bedingungen angewendet werden.
Jegliche Restgefährdung ist zu identifizieren und dem Anwender - wenn angemessen - bekannt zu geben.
In Abhängigkeit von der Einbausituation dürfen zusätzliche Anforderungen gelten, um die Risiken abzudecken, die sich aus dem Verkehr, dem Wind, der Belastung durch Erdbeben sowie Feuer von außen ergeben.
Diese Norm spezifiziert die vom Hersteller zu erfüllenden Sicherheitsanforderungen zum Schutz von Personen und Sachen während der Montage, bei der Inbetriebnahme, im Betrieb, bei Abschaltung und während Instandhaltungsmaßnahmen, sowie für den Fall vorhersehbarer Fehlzustände oder Fehlfunktionen. Sie spezifiziert die Sicherheitsanforderungen für die Entwicklungsstufen der Anlage von der Konstruktion über die Bestellung und Ausführung bis zur betrieblichen Nutzung.
Diese Norm ist nicht anwendbar auf Brenner, die vor dem Erscheinungsdatum der Norm hergestellt wurden
Reģistrācijas numurs (WIID)
24837
Darbības sfēra
Es gilt Abschnitt 1 und zusätzlich Folgendes:
Brenner nach dieser Norm sind Maschinen oder Teile/Vorrichtungen, die unter den Anwendungsbereich der EU-Richtlinie 98/37/EG fallen.
Die Risikophilosophie, die von dieser Norm übernommen wurde, gründet sich auf der Analyse von Gefährdungen, die aufgrund der Anwendung von Brennern als Maschine nach der EU-Richtlinie 98/37/EG entstehen.
Diese Norm behandelt zusammen mit Anhang L alle wesentlichen Gefahren, gefährliche Situationen und Ereignisse im Hinblick auf die Brenner, wenn sie wie vorgesehen unter den vom Hersteller angegebenen Bedingungen angewendet werden.
Jegliche Restgefährdung ist zu identifizieren und dem Anwender - wenn angemessen - bekannt zu geben.
In Abhängigkeit von der Einbausituation dürfen zusätzliche Anforderungen gelten, um die Risiken abzudecken, die sich aus dem Verkehr, dem Wind, der Belastung durch Erdbeben sowie Feuer von außen ergeben.
Diese Norm spezifiziert die vom Hersteller zu erfüllenden Sicherheitsanforderungen zum Schutz von Personen und Sachen während der Montage, bei der Inbetriebnahme, im Betrieb, bei Abschaltung und während Instandhaltungsmaßnahmen, sowie für den Fall vorhersehbarer Fehlzustände oder Fehlfunktionen. Sie spezifiziert die Sicherheitsanforderungen für die Entwicklungsstufen der Anlage von der Konstruktion über die Bestellung und Ausführung bis zur betrieblichen Nutzung.
Diese Norm ist nicht anwendbar auf Brenner, die vor dem Erscheinungsdatum der Norm hergestellt wurden