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Dieses Dokument legt die Technischen Lieferbedingungen, die mechanischen Eigenschaften, die Grenzabmaße und Formtoleranzen für gewalztes Halbzeug aus Aluminiumlegierungen fest, das für die Herstellung von Tanks zur Lagerung und zum Transport von Gefahrgut, speziell für Benzin und andere flüssige Kohlenwasserstoffe, vorgesehen ist.
Es gilt für warm- oder kaltgewalzte Bänder, Bleche und Platten mit einer Dicke über 3,0 mm bis 12,0 mm, die als Wandmaterial eingesetzt werden.
ANMERKUNG 1 Die Übereinstimmung mit dem vorliegenden Dokument garantiert nicht die Übereinstimmung mit nationalen oder internationalen Vorschriften. Der Anwender dieses Dokuments ist für die Überprüfung verantwortlich, dass das Erzeugnis, das er bestellt oder verkauft mit allen zutreffenden Vorschriften übereinstimmt. Abhängig von den chemischen und physikalischen Eigenschaften des Gefahrgutes, das transportiert oder gelagert werden soll, kann es notwendig sein, zusätzliche Eigenschaften oder Technischen Lieferbedingungen zu vereinbaren, damit sie mit den geltenden Vorschriften übereinstimmen.
ANMERKUNG 2 Einige in dem vorliegenden Dokument aufgeführte Erzeugnisse können Gegenstand eines Patents oder von Patentanmeldungen sein. Ihre Auflistung in diesem Dokument bedeutet aber keinesfalls, dass dadurch eine Lizenzübertragung unter diesem Patentrecht erfolgt.
CEN/TC 132 bekräftigt seine Vorgehensweise, dass in dem Fall, wenn ein Patentinhaber sich weigert, für genormte Erzeugnisse Lizenzen unter angemessenen und nicht diskriminierenden Bedingungen zu erteilen, dieses Erzeugnis aus dem entsprechenden Dokument entfernt werden muss.
Reģistrācijas numurs (WIID)
4359
Darbības sfēra
Dieses Dokument legt die Technischen Lieferbedingungen, die mechanischen Eigenschaften, die Grenzabmaße und Formtoleranzen für gewalztes Halbzeug aus Aluminiumlegierungen fest, das für die Herstellung von Tanks zur Lagerung und zum Transport von Gefahrgut, speziell für Benzin und andere flüssige Kohlenwasserstoffe, vorgesehen ist.
Es gilt für warm- oder kaltgewalzte Bänder, Bleche und Platten mit einer Dicke über 3,0 mm bis 12,0 mm, die als Wandmaterial eingesetzt werden.
ANMERKUNG 1 Die Übereinstimmung mit dem vorliegenden Dokument garantiert nicht die Übereinstimmung mit nationalen oder internationalen Vorschriften. Der Anwender dieses Dokuments ist für die Überprüfung verantwortlich, dass das Erzeugnis, das er bestellt oder verkauft mit allen zutreffenden Vorschriften übereinstimmt. Abhängig von den chemischen und physikalischen Eigenschaften des Gefahrgutes, das transportiert oder gelagert werden soll, kann es notwendig sein, zusätzliche Eigenschaften oder Technischen Lieferbedingungen zu vereinbaren, damit sie mit den geltenden Vorschriften übereinstimmen.
ANMERKUNG 2 Einige in dem vorliegenden Dokument aufgeführte Erzeugnisse können Gegenstand eines Patents oder von Patentanmeldungen sein. Ihre Auflistung in diesem Dokument bedeutet aber keinesfalls, dass dadurch eine Lizenzübertragung unter diesem Patentrecht erfolgt.
CEN/TC 132 bekräftigt seine Vorgehensweise, dass in dem Fall, wenn ein Patentinhaber sich weigert, für genormte Erzeugnisse Lizenzen unter angemessenen und nicht diskriminierenden Bedingungen zu erteilen, dieses Erzeugnis aus dem entsprechenden Dokument entfernt werden muss.