Projekta Nr.EN 601:2004
NosaukumsDiese Europäische Norm legt den maximalen Massenanteil an Legierungselementen und Verunreinigungen in Aluminium und Aluminium-Gusslegierungen fest, die zur Herstellung von Gusserzeugnissen bestimmt sind, die in Kontakt mit Lebensmitteln kommen. Sie enthält Festlegungen für den Nachweis der Übereinstimmung von Erzeugnissen mit dieser Norm. ANMERKUNG 1 Gusslegierungen gibt es als Masseln und Flüssigmetall. Gusserzeugnisse sind Fertigware. ANMERKUNG 2 Einige in der vorliegenden Norm aufgeführte Produkte können Gegenstand von einem Patent oder Patentanmeldungen sein. Ihre Auflistung in dieser Norm bedeutet aber keinesfalls, dass dadurch eine Lizenzübertragung unter diesem Patentrecht erfolgt. CEN/TC 132 bekräftigt seine Vorgehensweise, dass in dem Fall, wenn ein Patentinhaber sich weigert, für genormte Produkte Lizenzen unter angemessenen und nicht diskriminierenden Bedingungen zu erteilen, dieses Produkt aus der entsprechenden Norm entfernt werden muss.
Reģistrācijas numurs (WIID)4366
Darbības sfēraDiese Europäische Norm legt den maximalen Massenanteil an Legierungselementen und Verunreinigungen in Aluminium und Aluminium-Gusslegierungen fest, die zur Herstellung von Gusserzeugnissen bestimmt sind, die in Kontakt mit Lebensmitteln kommen. Sie enthält Festlegungen für den Nachweis der Übereinstimmung von Erzeugnissen mit dieser Norm. ANMERKUNG 1 Gusslegierungen gibt es als Masseln und Flüssigmetall. Gusserzeugnisse sind Fertigware. ANMERKUNG 2 Einige in der vorliegenden Norm aufgeführte Produkte können Gegenstand von einem Patent oder Patentanmeldungen sein. Ihre Auflistung in dieser Norm bedeutet aber keinesfalls, dass dadurch eine Lizenzübertragung unter diesem Patentrecht erfolgt. CEN/TC 132 bekräftigt seine Vorgehensweise, dass in dem Fall, wenn ein Patentinhaber sich weigert, für genormte Produkte Lizenzen unter angemessenen und nicht diskriminierenden Bedingungen zu erteilen, dieses Produkt aus der entsprechenden Norm entfernt werden muss.
StatussIzstrādē
ICS grupa67.250
77.150.10