Projekta Nr.LVS EN 15567-1+A1:2020
NosaukumsDiese Europäische Norm gilt für permanente und mobile Seilgärten und deren Bestandteile. Diese Europäische Norm legt sicherheitstechnische Anforderungen im Hinblick auf die Auslegung, Konstruktion, Inspektion und Instandhaltung von Seilgärten und deren Bestandteilen fest. Diese Europäische Norm gilt nicht für temporäre Seilgärten (siehe 3.3) und für Kinderspielplätze (siehe EN 1176, alle Teile). Für die Benutzung von Seilgärten gilt EN 15567-2.
Reģistrācijas numurs (WIID)70746
Darbības sfēraDiese Europäische Norm gilt für permanente und mobile Seilgärten und deren Bestandteile. Diese Europäische Norm legt sicherheitstechnische Anforderungen im Hinblick auf die Auslegung, Konstruktion, Inspektion und Instandhaltung von Seilgärten und deren Bestandteilen fest. Diese Europäische Norm gilt nicht für temporäre Seilgärten (siehe 3.3) und für Kinderspielplätze (siehe EN 1176, alle Teile). Für die Benutzung von Seilgärten gilt EN 15567-2.
StatussStandarts spēkā
ICS grupa97.220.10