Projekta Nr.EN ISO 23659:2022
NosaukumsDieses Dokument legt Sicherheitsanforderungen für die Konstruktion, den Aufbau, die Prüfung und Instandhaltung von Trampolinparks und deren Bestandteilen fest. Dieses Dokument legt zudem Mindestbetriebsanforderungen fest, um ein angemessenes Sicherheits und Wartungsniveau bei Verwendung für Freizeit , Schulungs oder Bildungszwecke sicherzustellen. Dieses Dokument ist anzuwenden für Trampolinparks und Trampolinparkbereiche innerhalb von Multi Aktivitäten Parks. Dies schließt auch Landeflächen wie z. B. Airbags und Schnitzelgruben ein. Dieses Dokument ist für die Verwendung durch Hersteller, Monteure, Betreiber, Prüfer von Trampolinparks sowie Durchsetzungsstellen vorgesehen. In diesem Dokument nicht behandelt werden: a) allgemeine Bauvorschriften; b) Brandschutzbestimmungen; c) Planungsvorschriften; d) Wasseruntersuchungen; e) Bereitstellung von Speisen und Getränken; f) nicht trampolinbezogene Aktivitäten wie z. B. Aktivitäten an künstlichen Kletteranlagen, Parkour-einrichtungen, Hindernisstrecken und sonstige zukünftige Aktivitäten; g) chemische Zusammensetzung von Bauteilen; h) Trampolinparks im Außenbereich; i) Geräte und Verfahren, die in den in Abschnitt 2 aufgeführten Dokumenten enthalten sind; j) allgemeine Aspekte der Arbeitssicherheit.
Reģistrācijas numurs (WIID)67546
Darbības sfēraDieses Dokument legt Sicherheitsanforderungen für die Konstruktion, den Aufbau, die Prüfung und Instandhaltung von Trampolinparks und deren Bestandteilen fest. Dieses Dokument legt zudem Mindestbetriebsanforderungen fest, um ein angemessenes Sicherheits und Wartungsniveau bei Verwendung für Freizeit , Schulungs oder Bildungszwecke sicherzustellen. Dieses Dokument ist anzuwenden für Trampolinparks und Trampolinparkbereiche innerhalb von Multi Aktivitäten Parks. Dies schließt auch Landeflächen wie z. B. Airbags und Schnitzelgruben ein. Dieses Dokument ist für die Verwendung durch Hersteller, Monteure, Betreiber, Prüfer von Trampolinparks sowie Durchsetzungsstellen vorgesehen. In diesem Dokument nicht behandelt werden: a) allgemeine Bauvorschriften; b) Brandschutzbestimmungen; c) Planungsvorschriften; d) Wasseruntersuchungen; e) Bereitstellung von Speisen und Getränken; f) nicht trampolinbezogene Aktivitäten wie z. B. Aktivitäten an künstlichen Kletteranlagen, Parkour-einrichtungen, Hindernisstrecken und sonstige zukünftige Aktivitäten; g) chemische Zusammensetzung von Bauteilen; h) Trampolinparks im Außenbereich; i) Geräte und Verfahren, die in den in Abschnitt 2 aufgeführten Dokumenten enthalten sind; j) allgemeine Aspekte der Arbeitssicherheit.
StatussIzstrādē
ICS grupa97.220.10