Projekta Nr.prEN 481
NosaukumsIn diesem Dokument werden Konventionen für die Probenahme von Partikelgrößenfraktionen luftgetragener Partikel festgelegt, die zur Bewertung von Gesundheitsgefahren durch das Einatmen von Schwebstoffen an der Arbeitsplatzatmosphäre dienen. Die Konventionen werden für die einatembare, die thorakale und die alveolengängige Fraktion festgelegt. Die Probenahmekonventionen beschreiben lediglich das Einatmen von Partikeln und deren durch Trägheit (Impaktion) bestimmtes Eindringen in den Atemtrakt. Ausgeatmete Partikel und Ablagerungen im Atemtrakt aufgrund anderer Mechanismen, z. B. Diffusion, werden in diesem Dokument nicht berücksichtigt. Die in diesem Dokument festgelegten Probenahmekonventionen gelten sowohl für Arbeitsplätze im Inneren von Gebäuden als auch für Arbeitsplätze im Freien. Die Konventionen gehen im ungünstigsten Fall von einer Partikeleindringung und ausschließlich von Mundatmung aus. Dennoch gelten die Konventionen sowohl für die Mund- als auch für die Nasenatmung. Die Konventionen basieren auf den in Abschnitt 6 genannten Annahmen. Die Wahl der Konvention für eine bestimmte Anwendung hängt davon ab, welcher Bereich des Atemtrakts von den gesundheitlichen Auswirkungen der betreffenden Partikelbestandteile betroffen ist (siehe Abschnitt 5). Die Konventionen können auf verschiedene Messgrößen angewendet werden, darunter Partikelanzahl, Länge, Oberfläche, Volumen oder Masse, je nach Art der Partikelanalyse, die an den Proben der Aerosolfraktion durchgeführt wird. Die in diesem Dokument definierten gesundheitsbezogenen Fraktionskonzentrationen werden häufig in der Masse der Partikelproben je Volumen der beprobten Luft ausgedrückt, um einen Vergleich mit den massenbasierten Arbeitsplatzgrenzwerten zu ermöglichen. Die Konventionen gelten in erster Linie für die oben genannten Messgrößen; sie finden jedoch keine Anwendung unter Bedingungen, unter denen Grenzwerte in einer anderen Messgröße angegeben sind, wie beispielsweise Grenzwerte für Fasern, die anhand von Länge, Durchmesser und Aspektverhältnis definiert sind, es sei denn, ein Messverfahren schreibt ausdrücklich die Probenahme einer bestimmten gesundheitsbezogenen Größenfraktion vor [11]. Das Hauptziel dieses Dokuments besteht darin, standardisierte Konventionen für gesundheitsrelevante Partikelgrößenfraktionen festzulegen. Die Probenahme erfolgt im Allgemeinen mit speziellen Sammlern, bei denen die aerodynamische Größenverteilung der zu beprobenden luftgetragenen Partikel nicht gemessen werden muss. Derzeit sind Sammler verfügbar, die luftgetragene Partikel in eine oder mehrere relevante Fraktionen aufteilen. Im Allgemeinen sind keine Annahmen oder Vorkenntnisse über die Anzahl der Moden, den modalen Durchmesser oder die Breite der aerodynamischen Größenverteilung der zu untersuchenden luftgetragenen Partikel erforderlich. Die in diesem Dokument festgelegten Konventionen dienen der Bestimmung der Exposition eines durchschnittlichen Arbeitnehmers auf der Grundlage von Durchdringungskurven. Dieses Dokument dient nicht zur Bestimmung der auf einen einzelnen Arbeitnehmer einwirkenden Exposition. Die Konventionen dienen in erster Linie dazu, die Exposition von Arbeitnehmern gegenüber luftgetragenen Partikeln durch entsprechende Probenahme zu beurteilen. Dieses Dokument gilt nicht für große, mit hoher Geschwindigkeit emittierte Partikel, die sich unter dem Impuls ihrer Emission fortbewegen, anstatt von der Luft getragen (Schwebstoffe) und durch ihren Sog in den Atemtrakt von Menschen und Aerosolsammler eingesaugt zu werden (siehe Anhang B). Alle in diesem Dokument genannten kritischen Windgeschwindigkeiten beziehen sich auf die relative Geschwindigkeit zwischen dem Arbeitnehmer und der Umgebungsluft.
Reģistrācijas numurs (WIID)78655
Darbības sfēraIn diesem Dokument werden Konventionen für die Probenahme von Partikelgrößenfraktionen luftgetragener Partikel festgelegt, die zur Bewertung von Gesundheitsgefahren durch das Einatmen von Schwebstoffen an der Arbeitsplatzatmosphäre dienen. Die Konventionen werden für die einatembare, die thorakale und die alveolengängige Fraktion festgelegt. Die Probenahmekonventionen beschreiben lediglich das Einatmen von Partikeln und deren durch Trägheit (Impaktion) bestimmtes Eindringen in den Atemtrakt. Ausgeatmete Partikel und Ablagerungen im Atemtrakt aufgrund anderer Mechanismen, z. B. Diffusion, werden in diesem Dokument nicht berücksichtigt. Die in diesem Dokument festgelegten Probenahmekonventionen gelten sowohl für Arbeitsplätze im Inneren von Gebäuden als auch für Arbeitsplätze im Freien. Die Konventionen gehen im ungünstigsten Fall von einer Partikeleindringung und ausschließlich von Mundatmung aus. Dennoch gelten die Konventionen sowohl für die Mund- als auch für die Nasenatmung. Die Konventionen basieren auf den in Abschnitt 6 genannten Annahmen. Die Wahl der Konvention für eine bestimmte Anwendung hängt davon ab, welcher Bereich des Atemtrakts von den gesundheitlichen Auswirkungen der betreffenden Partikelbestandteile betroffen ist (siehe Abschnitt 5). Die Konventionen können auf verschiedene Messgrößen angewendet werden, darunter Partikelanzahl, Länge, Oberfläche, Volumen oder Masse, je nach Art der Partikelanalyse, die an den Proben der Aerosolfraktion durchgeführt wird. Die in diesem Dokument definierten gesundheitsbezogenen Fraktionskonzentrationen werden häufig in der Masse der Partikelproben je Volumen der beprobten Luft ausgedrückt, um einen Vergleich mit den massenbasierten Arbeitsplatzgrenzwerten zu ermöglichen. Die Konventionen gelten in erster Linie für die oben genannten Messgrößen; sie finden jedoch keine Anwendung unter Bedingungen, unter denen Grenzwerte in einer anderen Messgröße angegeben sind, wie beispielsweise Grenzwerte für Fasern, die anhand von Länge, Durchmesser und Aspektverhältnis definiert sind, es sei denn, ein Messverfahren schreibt ausdrücklich die Probenahme einer bestimmten gesundheitsbezogenen Größenfraktion vor [11]. Das Hauptziel dieses Dokuments besteht darin, standardisierte Konventionen für gesundheitsrelevante Partikelgrößenfraktionen festzulegen. Die Probenahme erfolgt im Allgemeinen mit speziellen Sammlern, bei denen die aerodynamische Größenverteilung der zu beprobenden luftgetragenen Partikel nicht gemessen werden muss. Derzeit sind Sammler verfügbar, die luftgetragene Partikel in eine oder mehrere relevante Fraktionen aufteilen. Im Allgemeinen sind keine Annahmen oder Vorkenntnisse über die Anzahl der Moden, den modalen Durchmesser oder die Breite der aerodynamischen Größenverteilung der zu untersuchenden luftgetragenen Partikel erforderlich. Die in diesem Dokument festgelegten Konventionen dienen der Bestimmung der Exposition eines durchschnittlichen Arbeitnehmers auf der Grundlage von Durchdringungskurven. Dieses Dokument dient nicht zur Bestimmung der auf einen einzelnen Arbeitnehmer einwirkenden Exposition. Die Konventionen dienen in erster Linie dazu, die Exposition von Arbeitnehmern gegenüber luftgetragenen Partikeln durch entsprechende Probenahme zu beurteilen. Dieses Dokument gilt nicht für große, mit hoher Geschwindigkeit emittierte Partikel, die sich unter dem Impuls ihrer Emission fortbewegen, anstatt von der Luft getragen (Schwebstoffe) und durch ihren Sog in den Atemtrakt von Menschen und Aerosolsammler eingesaugt zu werden (siehe Anhang B). Alle in diesem Dokument genannten kritischen Windgeschwindigkeiten beziehen sich auf die relative Geschwindigkeit zwischen dem Arbeitnehmer und der Umgebungsluft.
StatussAptauja
ICS grupa13.040.30