Projekta Nr.EN ISO 9038:2013
NosaukumsDiese Internationale Norm legt ein Ja/nein-Verfahren für Temperaturen bis zu 100 °C fest, mit dem bestimmt wird, ob ein flüssiges Produkt, das auf Grund seines Flammpunktes als „entzündbar“ eingestuft würde, bei der/den in den betreffenden Vorschriften angegebenen Temperatur/en selbstunterhaltend weiterbrennen kann oder nicht. ANMERKUNG 1 In vielen nationalen und internationalen Vorschriften wird die Entzündungsgefahr von Flüssigkeiten nach ihrem mit einem anerkannten Verfahren bestimmten Flammpunkt klassifiziert. Einige dieser Vorschriften erlauben Erleichterungen, wenn die Flüssigkeit bei einer bestimmten Temperatur oder bei bestimmten Temperaturen nicht „weiterbrennt“. ANMERKUNG 2 In den Empfehlungen der Vereinten Nationen zum Transport gefährlicher Güter sowie im global harmonisierten System zur Klassifizierung und Kennzeichnung von Chemikalien und in den daraus abgeleiteten und in nationales/europäisches Recht übernommenen Vorschriften sind dafür Temperaturen von 60,5 °C und 75,0 °C angegeben [1] [2]. Das Verfahren ist anwendbar auf Beschichtungsstoffe (einschließlich wasserverdünnbarer Beschichtungs-stoffe), Klarlacke, Lackbindemittel, Lösemittel, Mineralöl- oder ähnliche Produkte und Klebstoffe, die einen Flammpunkt haben. Es ist nicht geeignet, die Brandgefahr beschichteter Oberflächen zu beurteilen. ANMERKUNG 3 Zusätzlich zur Bestimmung des Flammpunktes kann dieses Prüfverfahren zum Beurteilen der Brand¬gefahr eines Produktes herangezogen werden. ANMERKUNG 4 Besondere Vorsicht ist beim Übertragen von Ergebnissen dieses Prüfverfahrens auf Verhältnisse in der Praxis geboten, da sich große Mengen von Flüssigkeiten anders verhalten können als kleine Proben.
Reģistrācijas numurs (WIID)34340
Darbības sfēraDiese Internationale Norm legt ein Ja/nein-Verfahren für Temperaturen bis zu 100 °C fest, mit dem bestimmt wird, ob ein flüssiges Produkt, das auf Grund seines Flammpunktes als „entzündbar“ eingestuft würde, bei der/den in den betreffenden Vorschriften angegebenen Temperatur/en selbstunterhaltend weiterbrennen kann oder nicht. ANMERKUNG 1 In vielen nationalen und internationalen Vorschriften wird die Entzündungsgefahr von Flüssigkeiten nach ihrem mit einem anerkannten Verfahren bestimmten Flammpunkt klassifiziert. Einige dieser Vorschriften erlauben Erleichterungen, wenn die Flüssigkeit bei einer bestimmten Temperatur oder bei bestimmten Temperaturen nicht „weiterbrennt“. ANMERKUNG 2 In den Empfehlungen der Vereinten Nationen zum Transport gefährlicher Güter sowie im global harmonisierten System zur Klassifizierung und Kennzeichnung von Chemikalien und in den daraus abgeleiteten und in nationales/europäisches Recht übernommenen Vorschriften sind dafür Temperaturen von 60,5 °C und 75,0 °C angegeben [1] [2]. Das Verfahren ist anwendbar auf Beschichtungsstoffe (einschließlich wasserverdünnbarer Beschichtungs-stoffe), Klarlacke, Lackbindemittel, Lösemittel, Mineralöl- oder ähnliche Produkte und Klebstoffe, die einen Flammpunkt haben. Es ist nicht geeignet, die Brandgefahr beschichteter Oberflächen zu beurteilen. ANMERKUNG 3 Zusätzlich zur Bestimmung des Flammpunktes kann dieses Prüfverfahren zum Beurteilen der Brand¬gefahr eines Produktes herangezogen werden. ANMERKUNG 4 Besondere Vorsicht ist beim Übertragen von Ergebnissen dieses Prüfverfahrens auf Verhältnisse in der Praxis geboten, da sich große Mengen von Flüssigkeiten anders verhalten können als kleine Proben.
StatussAtcelts
ICS grupa75.080