Projekta Nr.EN ISO 9038:2003
NosaukumsIn vielen nationalen und internationalen Vorschriften wird die Entzündungsgefahr von Flüssigkeiten nach ihrem mit einem anerkannten Verfahren bestimmten Flammpunkt klassifiziert. Einige dieser Vorschriften lassen eine Erniedrigung der Gefahrenstufe zu, wenn die Flüssigkeit bei einer bestimmten Temperatur oder bei bestimmten Temperaturen nicht weiterbrennt. Diese Internationale Norm legt ein Ja/nein-Verfahren fest, mit dem bestimmt wird, ob ein flüssiges Produkt, das auf Grund seines Flammpunktes als "entzündlich" eingestuft würde, bei der/den in den betreffenden Vorschriften angegebenen Temperatur/en selbstunterhaltend weiterbrennen kann oder nicht. ANMERKUNG 1 In den Empfehlungen der Vereinten Nationen zum Transport von gefährlichen Gütern sind Temperaturen von 60,5 °C bis 75,0 °C festgelegt. Das Verfahren ist anwendbar bei Gemischen wie Beschichtungsstoffe (einschließlich wasserverdünnbarer Beschichtungsstoffe), Lackbindemittel, Lösemittel, Mineralöl- oder ähnliche Produkte, die einen Flammpunkt haben. Es ist nicht anwendbar zum Beurteilen der Feuergefährlichkeit von flüssigen Beschichtungen. ANMERKUNG 2 Dieses Prüfverfahren für das Weiterbrennen kann zusätzlich zum Prüfverfahren für den Flammpunkt zum Beurteilen der Feuergefährlichkeit eines Produktes eingesetzt werden. Besondere Vorsicht ist beim Übertragen von Ergebnissen aus Versuchen im Labor auf Verhältnisse in der Praxis geboten, da sich große Mengen von Flüssigkeiten anders verhalten können als kleine Proben.
Reģistrācijas numurs (WIID)5050
Darbības sfēraIn vielen nationalen und internationalen Vorschriften wird die Entzündungsgefahr von Flüssigkeiten nach ihrem mit einem anerkannten Verfahren bestimmten Flammpunkt klassifiziert. Einige dieser Vorschriften lassen eine Erniedrigung der Gefahrenstufe zu, wenn die Flüssigkeit bei einer bestimmten Temperatur oder bei bestimmten Temperaturen nicht weiterbrennt. Diese Internationale Norm legt ein Ja/nein-Verfahren fest, mit dem bestimmt wird, ob ein flüssiges Produkt, das auf Grund seines Flammpunktes als "entzündlich" eingestuft würde, bei der/den in den betreffenden Vorschriften angegebenen Temperatur/en selbstunterhaltend weiterbrennen kann oder nicht. ANMERKUNG 1 In den Empfehlungen der Vereinten Nationen zum Transport von gefährlichen Gütern sind Temperaturen von 60,5 °C bis 75,0 °C festgelegt. Das Verfahren ist anwendbar bei Gemischen wie Beschichtungsstoffe (einschließlich wasserverdünnbarer Beschichtungsstoffe), Lackbindemittel, Lösemittel, Mineralöl- oder ähnliche Produkte, die einen Flammpunkt haben. Es ist nicht anwendbar zum Beurteilen der Feuergefährlichkeit von flüssigen Beschichtungen. ANMERKUNG 2 Dieses Prüfverfahren für das Weiterbrennen kann zusätzlich zum Prüfverfahren für den Flammpunkt zum Beurteilen der Feuergefährlichkeit eines Produktes eingesetzt werden. Besondere Vorsicht ist beim Übertragen von Ergebnissen aus Versuchen im Labor auf Verhältnisse in der Praxis geboten, da sich große Mengen von Flüssigkeiten anders verhalten können als kleine Proben.
StatussAtcelts
ICS grupa13.220.40
87.040