Projekta Nr.EN ISO 11664-2:2011
NosaukumsDiese Internationale Norm legt zwei Lichtarten für die Anwendung in der Farbmetrik fest. Die Lichtarten, die in den Abschnitten 4 und 5 dieser Internationalen Norm definiert sind, sind wie folgt: a) CIE-Normlichtart A Diese Lichtart ist gedacht, typische häusliche Beleuchtung mit Wolfram-Glühfaden zu repräsentieren. Ihre Strahlungsfunktion (relative spektrale Energieverteilung) ist die eines Planckschen Strahlers bei einer Temperatur von etwa 2 856 K. Die CIE-Normlichtart A sollte bei allen Anwendungen in der Farbmetrik angewendet werden, die die Verwendung von Glühlampen-Beleuchtung einschließt, sofern nicht spezifische Gründe für die Anwendung einer anderen Lichtart vorliegen. b) CIE-Normlichtart D65 Diese Lichtart ist gedacht, durchschnittliches Tageslicht zu repräsentieren, und sie hat eine ähnlichste Farbtemperatur von etwa 6 500 K. CIE-Normlichtart D65 sollte bei allen farbmetrischen Berechnungen angewendet werden, die repräsentatives Tageslicht erfordern, sofern nicht spezifische Gründe für die Anwendung einer anderen Lichtart vorliegen. Es ist bekannt, dass Variationen in der Strahlungsfunktion (der relativen spektralen Energieverteilung) von Tageslicht besonders im Ultraviolettbereich auftreten, als Funktion von Jahreszeit, Tageszeit und geographischer Lage. Die CIE-Normlichtart D65 sollte jedoch angewendet werden, bis zusätzliche Angaben über diese Variationen vorliegen. Werte für die Strahlungsfunktion der CIE-Normlichtarten A und D65 sind in Tabelle 1 dieser Internationalen Norm angegeben. Die Werte sind in Intervallen von 1 nm für den Bereich von 300 nm bis 830 nm angegeben. Der Begriff „Lichtart“ bezieht sich auf eine definierte Strahlungsfunktion, nicht zwangsläufig realisierbar oder verfügbar durch eine künstliche Lichtquelle. Die Lichtarten werden angewendet, um die Farbwerte von reflektierten oder transmittierenden Körperfarben unter festgelegten Beleuchtungsbedingungen zu berechnen.
Reģistrācijas numurs (WIID)34174
Darbības sfēraDiese Internationale Norm legt zwei Lichtarten für die Anwendung in der Farbmetrik fest. Die Lichtarten, die in den Abschnitten 4 und 5 dieser Internationalen Norm definiert sind, sind wie folgt: a) CIE-Normlichtart A Diese Lichtart ist gedacht, typische häusliche Beleuchtung mit Wolfram-Glühfaden zu repräsentieren. Ihre Strahlungsfunktion (relative spektrale Energieverteilung) ist die eines Planckschen Strahlers bei einer Temperatur von etwa 2 856 K. Die CIE-Normlichtart A sollte bei allen Anwendungen in der Farbmetrik angewendet werden, die die Verwendung von Glühlampen-Beleuchtung einschließt, sofern nicht spezifische Gründe für die Anwendung einer anderen Lichtart vorliegen. b) CIE-Normlichtart D65 Diese Lichtart ist gedacht, durchschnittliches Tageslicht zu repräsentieren, und sie hat eine ähnlichste Farbtemperatur von etwa 6 500 K. CIE-Normlichtart D65 sollte bei allen farbmetrischen Berechnungen angewendet werden, die repräsentatives Tageslicht erfordern, sofern nicht spezifische Gründe für die Anwendung einer anderen Lichtart vorliegen. Es ist bekannt, dass Variationen in der Strahlungsfunktion (der relativen spektralen Energieverteilung) von Tageslicht besonders im Ultraviolettbereich auftreten, als Funktion von Jahreszeit, Tageszeit und geographischer Lage. Die CIE-Normlichtart D65 sollte jedoch angewendet werden, bis zusätzliche Angaben über diese Variationen vorliegen. Werte für die Strahlungsfunktion der CIE-Normlichtarten A und D65 sind in Tabelle 1 dieser Internationalen Norm angegeben. Die Werte sind in Intervallen von 1 nm für den Bereich von 300 nm bis 830 nm angegeben. Der Begriff „Lichtart“ bezieht sich auf eine definierte Strahlungsfunktion, nicht zwangsläufig realisierbar oder verfügbar durch eine künstliche Lichtquelle. Die Lichtarten werden angewendet, um die Farbwerte von reflektierten oder transmittierenden Körperfarben unter festgelegten Beleuchtungsbedingungen zu berechnen.
StatussAtcelts
ICS grupa17.180.20