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Dieses Dokument beschreibt das gängige Verfahren zum Säurebeizen, das in einer Betriebsanlage zur Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen üblicherweise angewendet wird. Es wird im Allgemeinen bei neuen Stahlkonstruktionen angewendet.
Dieses Verfahren dient im Wesentlichen der Entfernung von Rost und Walzhaut. In der Regel können mit diesem Verfahren nur leichte Ölrückstände entfernt werden. Es kann auf Stahloberflächen verwendet werden, die sich durch Strahlen leicht verformen.
WARNUNG — Die in diesem Dokument beschriebenen Verfahren sind von entsprechend geschultem und/oder beaufsichtigtem Personal durchzuführen. Die für diese Verfahren verwendeten Substanzen und Arbeitsschritte können gesundheitsgefährdend sein, wenn keine angemessenen Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden. In diesem Text wird auf einige spezielle Gefährdungen hingewiesen. Dieses Dokument bezieht sich ausschließlich auf die technische Eignung der Verfahren und entbindet den Anwender nicht von rechtlichen Verpflichtungen hinsichtlich Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Reģistrācijas numurs (WIID)
80047
Darbības sfēra
Dieses Dokument beschreibt das gängige Verfahren zum Säurebeizen, das in einer Betriebsanlage zur Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen üblicherweise angewendet wird. Es wird im Allgemeinen bei neuen Stahlkonstruktionen angewendet.
Dieses Verfahren dient im Wesentlichen der Entfernung von Rost und Walzhaut. In der Regel können mit diesem Verfahren nur leichte Ölrückstände entfernt werden. Es kann auf Stahloberflächen verwendet werden, die sich durch Strahlen leicht verformen.
WARNUNG — Die in diesem Dokument beschriebenen Verfahren sind von entsprechend geschultem und/oder beaufsichtigtem Personal durchzuführen. Die für diese Verfahren verwendeten Substanzen und Arbeitsschritte können gesundheitsgefährdend sein, wenn keine angemessenen Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden. In diesem Text wird auf einige spezielle Gefährdungen hingewiesen. Dieses Dokument bezieht sich ausschließlich auf die technische Eignung der Verfahren und entbindet den Anwender nicht von rechtlichen Verpflichtungen hinsichtlich Arbeits- und Gesundheitsschutz.