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Dieses Dokument legt die Anforderungen und Prüfverfahren für spezielle evakuierte und nicht evakuierte Einmalgefäße fest, die von ihren Herstellern für die primäre Aufnahme und Konservierung von aus dem menschlichen Körper stammenden Proben (außer Blutproben) zum Zwecke der in vitro-diagnostischen Untersuchung vorgesehen sind. Es erstreckt sich nicht auf Probengefäße für forensische Untersuchungen.
Beispiele für solche Proben umfassen, sind aber nicht darauf beschränkt, Cerebrospinalflüssigkeit (CSF), Kot, infizierte Körperflüssigkeiten, Speichel, Ejakulat, Sputum, Urin, Gewebeproben.
Zu den Proben und Gerätetypen, die ausdrücklich ausgeschlossen sind, zählen spezielle Gefäße für die Kryokonservierung, Proben für Nukleinsäuretests und Abstrichtupfer.
ANMERKUNG Anforderungen an und Prüfverfahren für evakuierte und nicht evakuierte Gefäße zur einmaligen Verwendung für die venöse Blutentnahme beim Menschen sind in ISO 6710 festgelegt.
Dieses Dokument legt keine Anforderungen an Hilfsvorrichtungen, die in Verbindung mit Probengefäßen verwendet werden, fest.
Reģistrācijas numurs (WIID)
70518
Darbības sfēra
Dieses Dokument legt die Anforderungen und Prüfverfahren für spezielle evakuierte und nicht evakuierte Einmalgefäße fest, die von ihren Herstellern für die primäre Aufnahme und Konservierung von aus dem menschlichen Körper stammenden Proben (außer Blutproben) zum Zwecke der in vitro-diagnostischen Untersuchung vorgesehen sind. Es erstreckt sich nicht auf Probengefäße für forensische Untersuchungen.
Beispiele für solche Proben umfassen, sind aber nicht darauf beschränkt, Cerebrospinalflüssigkeit (CSF), Kot, infizierte Körperflüssigkeiten, Speichel, Ejakulat, Sputum, Urin, Gewebeproben.
Zu den Proben und Gerätetypen, die ausdrücklich ausgeschlossen sind, zählen spezielle Gefäße für die Kryokonservierung, Proben für Nukleinsäuretests und Abstrichtupfer.
ANMERKUNG Anforderungen an und Prüfverfahren für evakuierte und nicht evakuierte Gefäße zur einmaligen Verwendung für die venöse Blutentnahme beim Menschen sind in ISO 6710 festgelegt.
Dieses Dokument legt keine Anforderungen an Hilfsvorrichtungen, die in Verbindung mit Probengefäßen verwendet werden, fest.