Informējam, ka Sistēma pielāgota darbam ar interneta pārlūkprogrammu Internet Explorer (8. un jaunākām versijām) un Mozilla Firefox (3.6 un jaunākām versijām).
Izmantojot citu interneta pārlūkprogrammu, brīdinām, ka Sistēmas funkcionalitāte var tikt traucēta.
Dieses Dokument behandelt alle in Abschnitt 4 aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungs-situationen und Gefährdungsereignisse, die auf Brennholzkreissägemaschinen für Querschnitt mit Handbeschickung und/oder Handentnahme zutreffen — im Folgenden als „Maschinen“ bezeichnet — die zum Schneiden von Massivholz konstruiert sind, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vom Hersteller vorgesehen Bedingungen einschließlich vernünftigerweise vorhersehbarem Fehlverhalten verwendet werden.
Dieses Dokument gilt nicht für:
Kombinierte Brennholzkreissägemaschinen mit zusätzlichen Arbeitseinheiten z. B. Holzspalteinheiten oder Tischkreissägeeinheiten/Betriebsart;
ANMERKUNG 1 Tischkreissägemaschinen sind in prEN 1870-19:2012 behandelt.
ANMERKUNG 2 Holzspaltmaschinen sind in EN 609-1+A1:2009 und EN 609-2+A1:2009 behandelt.
Rundholzsägemaschinen, bei denen zum Schneiden des Werkstücks das Sägeaggregat bewegt wird;
Maschinen mit schrägstellbarem Sägeblatt;
handgeführte motorbetriebene Elektrowerkzeuge oder irgendwelche Einrichtungen, die ihre Verwen¬dung in einer anderen Weise, z. B. montiert in einem Tisch, ermöglichen;
ANMERKUNG 3 Handgeführte motorbetriebene Elektrowerk¬zeuge und Sägetische, die eine Gesamtheit mit einem handge¬führten motorbetriebenen Elektrowerkzeug bilden, sind in EN 60745-1:2009 zusammen mit EN 60745-2-5:2009 erfasst.
Maschinen mit Antrieb durch Verbrennungsmotor.
Dieses Dokument ist in erster Linie auf Maschinen anzuwenden, die nach dem Datum seiner Herausgabe als EN hergestellt werden.
ANMERKUNG 4 Die von diesem Dokument erfassten Maschinen sind in der Maschinenrichtlinie, Anhang IV, 1.1 und/oder 1.2 aufgeführt.
Reģistrācijas numurs (WIID)
37912
Darbības sfēra
Dieses Dokument behandelt alle in Abschnitt 4 aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungs-situationen und Gefährdungsereignisse, die auf Brennholzkreissägemaschinen für Querschnitt mit Handbeschickung und/oder Handentnahme zutreffen — im Folgenden als „Maschinen“ bezeichnet — die zum Schneiden von Massivholz konstruiert sind, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vom Hersteller vorgesehen Bedingungen einschließlich vernünftigerweise vorhersehbarem Fehlverhalten verwendet werden.
Dieses Dokument gilt nicht für:
Kombinierte Brennholzkreissägemaschinen mit zusätzlichen Arbeitseinheiten z. B. Holzspalteinheiten oder Tischkreissägeeinheiten/Betriebsart;
ANMERKUNG 1 Tischkreissägemaschinen sind in prEN 1870-19:2012 behandelt.
ANMERKUNG 2 Holzspaltmaschinen sind in EN 609-1+A1:2009 und EN 609-2+A1:2009 behandelt.
Rundholzsägemaschinen, bei denen zum Schneiden des Werkstücks das Sägeaggregat bewegt wird;
Maschinen mit schrägstellbarem Sägeblatt;
handgeführte motorbetriebene Elektrowerkzeuge oder irgendwelche Einrichtungen, die ihre Verwen¬dung in einer anderen Weise, z. B. montiert in einem Tisch, ermöglichen;
ANMERKUNG 3 Handgeführte motorbetriebene Elektrowerk¬zeuge und Sägetische, die eine Gesamtheit mit einem handge¬führten motorbetriebenen Elektrowerkzeug bilden, sind in EN 60745-1:2009 zusammen mit EN 60745-2-5:2009 erfasst.
Maschinen mit Antrieb durch Verbrennungsmotor.
Dieses Dokument ist in erster Linie auf Maschinen anzuwenden, die nach dem Datum seiner Herausgabe als EN hergestellt werden.
ANMERKUNG 4 Die von diesem Dokument erfassten Maschinen sind in der Maschinenrichtlinie, Anhang IV, 1.1 und/oder 1.2 aufgeführt.