Projekta Nr.LVS EN 1870-6:2018
NosaukumsDieses Dokument behandelt alle in Abschnitt 4 aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungs-situationen und Gefährdungsereignisse, die auf Brennholzkreissägemaschinen für Querschnitt mit Handbeschickung und/oder Handentnahme zutreffen — im Folgenden als „Maschinen“ bezeichnet — die zum Schneiden von Massivholz konstruiert sind, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vom Hersteller vorgesehen Bedingungen einschließlich vernünftigerweise vorhersehbarem Fehlverhalten verwendet werden. Dieses Dokument gilt nicht für:  Kombinierte Brennholzkreissägemaschinen mit zusätzlichen Arbeitseinheiten z. B. Holzspalteinheiten oder Tischkreissägeeinheiten/Betriebsart; ANMERKUNG 1 Tischkreissägemaschinen sind in prEN 1870-19:2012 behandelt. ANMERKUNG 2 Holzspaltmaschinen sind in EN 609-1+A1:2009 und EN 609-2+A1:2009 behandelt.  Rundholzsägemaschinen, bei denen zum Schneiden des Werkstücks das Sägeaggregat bewegt wird;  Maschinen mit schrägstellbarem Sägeblatt;  handgeführte motorbetriebene Elektrowerkzeuge oder irgendwelche Einrichtungen, die ihre Verwen¬dung in einer anderen Weise, z. B. montiert in einem Tisch, ermöglichen; ANMERKUNG 3 Handgeführte motorbetriebene Elektrowerk¬zeuge und Sägetische, die eine Gesamtheit mit einem handge¬führten motorbetriebenen Elektrowerkzeug bilden, sind in EN 60745-1:2009 zusammen mit EN 60745-2-5:2009 erfasst.  Maschinen mit Antrieb durch Verbrennungsmotor. Dieses Dokument ist in erster Linie auf Maschinen anzuwenden, die nach dem Datum seiner Herausgabe als EN hergestellt werden. ANMERKUNG 4 Die von diesem Dokument erfassten Maschinen sind in der Maschinenrichtlinie, Anhang IV, 1.1 und/oder 1.2 aufgeführt.
Reģistrācijas numurs (WIID)37912
Darbības sfēraDieses Dokument behandelt alle in Abschnitt 4 aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungs-situationen und Gefährdungsereignisse, die auf Brennholzkreissägemaschinen für Querschnitt mit Handbeschickung und/oder Handentnahme zutreffen — im Folgenden als „Maschinen“ bezeichnet — die zum Schneiden von Massivholz konstruiert sind, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vom Hersteller vorgesehen Bedingungen einschließlich vernünftigerweise vorhersehbarem Fehlverhalten verwendet werden. Dieses Dokument gilt nicht für:  Kombinierte Brennholzkreissägemaschinen mit zusätzlichen Arbeitseinheiten z. B. Holzspalteinheiten oder Tischkreissägeeinheiten/Betriebsart; ANMERKUNG 1 Tischkreissägemaschinen sind in prEN 1870-19:2012 behandelt. ANMERKUNG 2 Holzspaltmaschinen sind in EN 609-1+A1:2009 und EN 609-2+A1:2009 behandelt.  Rundholzsägemaschinen, bei denen zum Schneiden des Werkstücks das Sägeaggregat bewegt wird;  Maschinen mit schrägstellbarem Sägeblatt;  handgeführte motorbetriebene Elektrowerkzeuge oder irgendwelche Einrichtungen, die ihre Verwen¬dung in einer anderen Weise, z. B. montiert in einem Tisch, ermöglichen; ANMERKUNG 3 Handgeführte motorbetriebene Elektrowerk¬zeuge und Sägetische, die eine Gesamtheit mit einem handge¬führten motorbetriebenen Elektrowerkzeug bilden, sind in EN 60745-1:2009 zusammen mit EN 60745-2-5:2009 erfasst.  Maschinen mit Antrieb durch Verbrennungsmotor. Dieses Dokument ist in erster Linie auf Maschinen anzuwenden, die nach dem Datum seiner Herausgabe als EN hergestellt werden. ANMERKUNG 4 Die von diesem Dokument erfassten Maschinen sind in der Maschinenrichtlinie, Anhang IV, 1.1 und/oder 1.2 aufgeführt.
StatussStandarts spēkā
ICS grupa79.120.10