Projekta Nr.EN 940:2009+A1:2012
NosaukumsDieses Dokument detailliert die in Abschnitt 4 aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungs-situationen und Gefährdungsereignisse, die auf stationäre und verschiebbare kombinierte Holzbearbeitungs-maschinen mit zwei oder mehreren von den nur nachfolgend aufgeführten Einheiten zutreffen: - zum Abrichthobeln, - zum Sägen (gemeinsamer Betrieb oder nicht mit der Tischfräseinheit mit senkrechter Spindel), - zum Tischfräsen mit senkrechter Spindel, - zum Bohren [Langlochbohren] und - zum Dickenhobeln, im Folgenden als 'Maschinen' bezeichnet, die konstruiert sind zum Bearbeiten von Massivholz, Spanplatten, Faserplatten, Sperrholz sowie diesen Werkstoffen, wenn sie kunststoffbeschichtet oder mit Kunststoffkanten oder mit Furnier versehen sind, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vorhersehbaren Bedingungen des Herstellers !einschließlich vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendungen" verwendet werden. ANMERKUNG 1 Hinsichtlich der Definitionen für stationäre und verschiebbare Maschinen siehe !3.2.12 und 3.2.13". ANMERKUNG 2 Die spezifischen Anforderungen an abnehmbare Vorschubapparate werden bei der nächsten Überarbeitung dieses Dokuments in Betracht gezogen. Dieses Dokument gilt nicht für: - kombinierte Maschinen, die nur aus einer Abricht- und einer Dickenhobeleinheit bestehen; ANMERKUNG 3 Kombinierte Maschinen, die nur aus einer Abricht- und einer Dickenhobeleinheit bestehen, sind in !EN 861:2007+A2:2012" erfasst. - kombinierte Maschinen mit einer Bandsäge-Einheit; - kombinierte transportable elektrisch angetriebene Werkzeuge oder irgendwelche Anpassungen, die ihre Verwendung in einer anderen Weise z. B. Einbau in einem Gestell ermöglichen; ANMERKUNG 4 Kombinierte transportable elektrisch angetriebene Werkzeuge sind durch die Anforderungen in !EN 61029-1:2009" und !EN 61029-2-11:2009" erfasst. - Maschinen mit einer durch einen eigenen Motor angetriebenen Langlochbohreinheit. Dieses Dokument gilt nicht für kombinierte Holzbearbeitungsmaschinen, die vor dem Datum seiner Veröffentlichung als EN hergestellt wurden. ANMERKUNG 5 !Die in dieser Europäischen Norm behandelten Maschinen sind unter 5 des Anhangs IV der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG genannt."
Reģistrācijas numurs (WIID)38027
Darbības sfēraDieses Dokument detailliert die in Abschnitt 4 aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungs-situationen und Gefährdungsereignisse, die auf stationäre und verschiebbare kombinierte Holzbearbeitungs-maschinen mit zwei oder mehreren von den nur nachfolgend aufgeführten Einheiten zutreffen: - zum Abrichthobeln, - zum Sägen (gemeinsamer Betrieb oder nicht mit der Tischfräseinheit mit senkrechter Spindel), - zum Tischfräsen mit senkrechter Spindel, - zum Bohren [Langlochbohren] und - zum Dickenhobeln, im Folgenden als 'Maschinen' bezeichnet, die konstruiert sind zum Bearbeiten von Massivholz, Spanplatten, Faserplatten, Sperrholz sowie diesen Werkstoffen, wenn sie kunststoffbeschichtet oder mit Kunststoffkanten oder mit Furnier versehen sind, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vorhersehbaren Bedingungen des Herstellers !einschließlich vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendungen" verwendet werden. ANMERKUNG 1 Hinsichtlich der Definitionen für stationäre und verschiebbare Maschinen siehe !3.2.12 und 3.2.13". ANMERKUNG 2 Die spezifischen Anforderungen an abnehmbare Vorschubapparate werden bei der nächsten Überarbeitung dieses Dokuments in Betracht gezogen. Dieses Dokument gilt nicht für: - kombinierte Maschinen, die nur aus einer Abricht- und einer Dickenhobeleinheit bestehen; ANMERKUNG 3 Kombinierte Maschinen, die nur aus einer Abricht- und einer Dickenhobeleinheit bestehen, sind in !EN 861:2007+A2:2012" erfasst. - kombinierte Maschinen mit einer Bandsäge-Einheit; - kombinierte transportable elektrisch angetriebene Werkzeuge oder irgendwelche Anpassungen, die ihre Verwendung in einer anderen Weise z. B. Einbau in einem Gestell ermöglichen; ANMERKUNG 4 Kombinierte transportable elektrisch angetriebene Werkzeuge sind durch die Anforderungen in !EN 61029-1:2009" und !EN 61029-2-11:2009" erfasst. - Maschinen mit einer durch einen eigenen Motor angetriebenen Langlochbohreinheit. Dieses Dokument gilt nicht für kombinierte Holzbearbeitungsmaschinen, die vor dem Datum seiner Veröffentlichung als EN hergestellt wurden. ANMERKUNG 5 !Die in dieser Europäischen Norm behandelten Maschinen sind unter 5 des Anhangs IV der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG genannt."
StatussAtcelts
ICS grupa79.120.10