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Dieses Dokument !legt alle in Abschnitt 4" aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen
und Gefährdungsereignisse fest, die auf stationäre und verschiebbare Dickenhobelmaschinen für
einseitige Bearbeitung, die mit mechanischem Vorschub und mit Messerwelle in fester Lage ausgerüstet sind
und mit Werkstückaufgabe und Werkstückabnahme von Hand zutreffen, im Folgenden als
„Maschinen“ bezeichnet, die konstruiert sind zum Hobeln von Massivholz, Spanplatten, Faserplatten und
Sperrholz, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vorhersehbaren Bedingungen des Herstellers
verwendet werden.
Dieses Dokument gilt nicht für:
a) Maschinen, die auf ein Gestell oder auf einen Tisch, der einem Gestell ähnlich ist, aufgesetzt sind und die
vorgesehen sind, während des Betriebs stationär verwendet zu werden und die von einer Person von
Hand angehoben werden können;
ANMERKUNG 1 Transportable elektrisch angetriebene Werkzeuge sind in EN 61029-1:2000 zusammen mit
prEN 61029--2-3:2004 behandelt.
b) handgeführte Hobelmaschinen einschließlich solcher Einrichtungen, die ihre Verwendung in einer
anderen Weise, z. B. Einbau in einem Gestell, ermöglichen;
ANMERKUNG 2 Handgeführte elektrisch angetriebene Werkzeuge sind in EN 60745-1:2003 zusammen mit
EN 60745-2-14:2003 behandelt.
c) Dickenhobelmaschinen, bei denen die Messerwelle für die Spanabnahme verstellt werden kann.
Dieses Dokument gilt nicht für Dickenhobelmaschinen für einseitige Bearbeitung, die mit mechanischem Vorschub
und mit Messerwelle in fester Lage ausgerüstet sind, die vor dem Datum seiner Veröffentlichung als EN
hergestellt wurden.
ANMERKUNG 3 Die in dieser Europäischen Norm behandelten Maschinen sind unter A.3 des Anhangs IV der
Maschinenrichtlinie genannt.
Reģistrācijas numurs (WIID)
33497
Darbības sfēra
Dieses Dokument !legt alle in Abschnitt 4" aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen
und Gefährdungsereignisse fest, die auf stationäre und verschiebbare Dickenhobelmaschinen für
einseitige Bearbeitung, die mit mechanischem Vorschub und mit Messerwelle in fester Lage ausgerüstet sind
und mit Werkstückaufgabe und Werkstückabnahme von Hand zutreffen, im Folgenden als
„Maschinen“ bezeichnet, die konstruiert sind zum Hobeln von Massivholz, Spanplatten, Faserplatten und
Sperrholz, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vorhersehbaren Bedingungen des Herstellers
verwendet werden.
Dieses Dokument gilt nicht für:
a) Maschinen, die auf ein Gestell oder auf einen Tisch, der einem Gestell ähnlich ist, aufgesetzt sind und die
vorgesehen sind, während des Betriebs stationär verwendet zu werden und die von einer Person von
Hand angehoben werden können;
ANMERKUNG 1 Transportable elektrisch angetriebene Werkzeuge sind in EN 61029-1:2000 zusammen mit
prEN 61029--2-3:2004 behandelt.
b) handgeführte Hobelmaschinen einschließlich solcher Einrichtungen, die ihre Verwendung in einer
anderen Weise, z. B. Einbau in einem Gestell, ermöglichen;
ANMERKUNG 2 Handgeführte elektrisch angetriebene Werkzeuge sind in EN 60745-1:2003 zusammen mit
EN 60745-2-14:2003 behandelt.
c) Dickenhobelmaschinen, bei denen die Messerwelle für die Spanabnahme verstellt werden kann.
Dieses Dokument gilt nicht für Dickenhobelmaschinen für einseitige Bearbeitung, die mit mechanischem Vorschub
und mit Messerwelle in fester Lage ausgerüstet sind, die vor dem Datum seiner Veröffentlichung als EN
hergestellt wurden.
ANMERKUNG 3 Die in dieser Europäischen Norm behandelten Maschinen sind unter A.3 des Anhangs IV der
Maschinenrichtlinie genannt.