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Dieses Dokument spezifiziert alle in Abschnitt 4 aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefähr-dungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf stationäre und verschiebbare und mit einem abnehm-baren Vorschubapparat oder nicht ausgerüstete Abrichthobelmaschinen mit Handvorschub zutreffen, — im Folgenden als „Maschinen“ bezeichnet — die konstruiert sind zum Hobeln von Massivholz, Spanplatten, Faserplatten und Sperrholz, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vorhersehbaren Bedingungen des Herstellers, einschließlich vernünftigerweise vorhersehbarem Fehl¬verhalten, verwendet werden.
Maschinen, die zur Bearbeitung von auf Holz basierenden Werkstoffen konstruiert sind, können auch für die Bearbeitung von Hartkunststoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften wie Holz verwendet werden.
Dieses Dokument gilt nicht für:
a) Maschinen, die auf ein Gestell oder auf einen Tisch, der einem Gestell ähnlich ist, aufgesetzt sind und die vorgesehen sind, während des Betriebs stationär verwendet zu werden, und die von einer Person von Hand angehoben werden können;
ANMERKUNG 1 Transportable motorbetriebene Elektrowerkzeuge sind in EN 61029-1:2009 zusammen mit EN 61029 2-3:2009 behandelt.
b) handgeführte Hobelmaschinen einschließlich solcher Einrichtungen, die ihre Verwendung in einer anderen Weise z. B. Stationäreinrichtung ermöglichen;
ANMERKUNG 2 Handgeführte motorbetriebene Elektrowerkzeuge sind in EN 60745-1:2009 zusammen mit EN 60745 2 14:2009 behandelt.
Dieses Dokument gilt nicht für Abrichthobelmaschinen mit Handvorschub, die vor dem Datum seiner Veröffentlichung als EN hergestellt wurden.
ANMERKUNG 3 Die in diesem Dokument behandelten Maschinen sind unter 2 des Anhangs IV der Maschinenrichtlinie genannt.
Reģistrācijas numurs (WIID)
38503
Darbības sfēra
Dieses Dokument spezifiziert alle in Abschnitt 4 aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefähr-dungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf stationäre und verschiebbare und mit einem abnehm-baren Vorschubapparat oder nicht ausgerüstete Abrichthobelmaschinen mit Handvorschub zutreffen, — im Folgenden als „Maschinen“ bezeichnet — die konstruiert sind zum Hobeln von Massivholz, Spanplatten, Faserplatten und Sperrholz, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vorhersehbaren Bedingungen des Herstellers, einschließlich vernünftigerweise vorhersehbarem Fehl¬verhalten, verwendet werden.
Maschinen, die zur Bearbeitung von auf Holz basierenden Werkstoffen konstruiert sind, können auch für die Bearbeitung von Hartkunststoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften wie Holz verwendet werden.
Dieses Dokument gilt nicht für:
a) Maschinen, die auf ein Gestell oder auf einen Tisch, der einem Gestell ähnlich ist, aufgesetzt sind und die vorgesehen sind, während des Betriebs stationär verwendet zu werden, und die von einer Person von Hand angehoben werden können;
ANMERKUNG 1 Transportable motorbetriebene Elektrowerkzeuge sind in EN 61029-1:2009 zusammen mit EN 61029 2-3:2009 behandelt.
b) handgeführte Hobelmaschinen einschließlich solcher Einrichtungen, die ihre Verwendung in einer anderen Weise z. B. Stationäreinrichtung ermöglichen;
ANMERKUNG 2 Handgeführte motorbetriebene Elektrowerkzeuge sind in EN 60745-1:2009 zusammen mit EN 60745 2 14:2009 behandelt.
Dieses Dokument gilt nicht für Abrichthobelmaschinen mit Handvorschub, die vor dem Datum seiner Veröffentlichung als EN hergestellt wurden.
ANMERKUNG 3 Die in diesem Dokument behandelten Maschinen sind unter 2 des Anhangs IV der Maschinenrichtlinie genannt.