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Dieses Dokument behandelt !alle signifikanten Gefährdungen", Gefährdungssituationen und Gefähr-dungs¬ereignisse, wie sie in Abschnitt 4 aufgelistet sind, und die zutreffen auf horizontale Plattenkreissäge-maschinen mit Druckbalken, #bei denen das Sägeaggregat für die Vorderseiten-Schnittlinie unterhalb der Werkstückauflage angeordnet ist$ und mit Beschickung von Hand oder automatisch und/oder Handentnahme, die ausgerüstet sind mit:
- einer Seitenandruckeinrichtung (Seitenausrichter) und/oder
- einer Einrichtung zum Ritzsägen und/oder
- einer Einrichtung zum Postforming/Softforming-Schneiden und/oder
- einer Plattendreheinrichtung und/oder
- einem Plattenausstoßer und/oder
- einer pneumatischen Sägeblattspannung und/oder
- einer kraftbetätigten Plattenaufgabeeinrichtung und/oder
- einer Nuteinrichtung und/oder
- einer zusätzlichen Schnittlinie/zusätzlichen Schnittlinien innerhalb der Maschine für Längs- und/oder Kopfschnitt (vor der Schnittlinie zum Querschneiden angeordnet) und/oder
- einer Vakuum-Werkstückspannung als Teil einer Plattendreheinrichtung oder einer Plattenaufgabe-einrichtung,
im Folgenden als „Maschinen“ bezeichnet, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vorher-sehbaren Bedingungen des Herstellers #einschließlich vernünftigerweise vorhersehbarer Fehlanwen-dung$ verwendet werden.
Die Maschinen sind bestimmt zum Schneiden von Platten, bestehend aus:
a) Holzwerkstoffen wie Spanplatten, Faserplatten und Sperrholz sowie diesen Werkstoffen, wenn sie mit Laminat aus Kunststoff oder Leichtmetall-Legierung beschichtet sind, die leicht zu zerspanen sind;
b) Massivholz;
c) Hartgummi und Hartkunststoff;
d) Nichteisenmetallen, z. B. Leichtmetall-Legierung;
e) Gipsplatten, mit Gips gebundene Faserplatten;
f) Verbundplatten, die aus den oben genannten Materialien bestehen.
Dieses Dokument behandelt nicht spezielle Gefährdungen im Zusammenhang mit:
1) besonderen Merkmalen, die von der oben angegebenen Liste abweichen;
2) der Bearbeitung von Platten mit Nutwerkzeugen;
3) der mechanischen Plattenabnahme;
4) der Kombination einer einzelnen Maschine mit irgendeiner anderen Maschine (als Teil einer Linie).
Dieses Dokument gilt nicht für horizontale Plattenkreissägemaschinen mit Druckbalken, die vor dem Datum seiner Veröffentlichung als EN hergestellt wurden.
ANMERKUNG Die in diesem Dokument behandelten Maschinen mit Handbeschickung und/oder Handentnahme sind unter #1.4$ des Anhangs IV der Maschinenrichtlinie genannt.
Reģistrācijas numurs (WIID)
38111
Darbības sfēra
Dieses Dokument behandelt !alle signifikanten Gefährdungen", Gefährdungssituationen und Gefähr-dungs¬ereignisse, wie sie in Abschnitt 4 aufgelistet sind, und die zutreffen auf horizontale Plattenkreissäge-maschinen mit Druckbalken, #bei denen das Sägeaggregat für die Vorderseiten-Schnittlinie unterhalb der Werkstückauflage angeordnet ist$ und mit Beschickung von Hand oder automatisch und/oder Handentnahme, die ausgerüstet sind mit:
- einer Seitenandruckeinrichtung (Seitenausrichter) und/oder
- einer Einrichtung zum Ritzsägen und/oder
- einer Einrichtung zum Postforming/Softforming-Schneiden und/oder
- einer Plattendreheinrichtung und/oder
- einem Plattenausstoßer und/oder
- einer pneumatischen Sägeblattspannung und/oder
- einer kraftbetätigten Plattenaufgabeeinrichtung und/oder
- einer Nuteinrichtung und/oder
- einer zusätzlichen Schnittlinie/zusätzlichen Schnittlinien innerhalb der Maschine für Längs- und/oder Kopfschnitt (vor der Schnittlinie zum Querschneiden angeordnet) und/oder
- einer Vakuum-Werkstückspannung als Teil einer Plattendreheinrichtung oder einer Plattenaufgabe-einrichtung,
im Folgenden als „Maschinen“ bezeichnet, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vorher-sehbaren Bedingungen des Herstellers #einschließlich vernünftigerweise vorhersehbarer Fehlanwen-dung$ verwendet werden.
Die Maschinen sind bestimmt zum Schneiden von Platten, bestehend aus:
a) Holzwerkstoffen wie Spanplatten, Faserplatten und Sperrholz sowie diesen Werkstoffen, wenn sie mit Laminat aus Kunststoff oder Leichtmetall-Legierung beschichtet sind, die leicht zu zerspanen sind;
b) Massivholz;
c) Hartgummi und Hartkunststoff;
d) Nichteisenmetallen, z. B. Leichtmetall-Legierung;
e) Gipsplatten, mit Gips gebundene Faserplatten;
f) Verbundplatten, die aus den oben genannten Materialien bestehen.
Dieses Dokument behandelt nicht spezielle Gefährdungen im Zusammenhang mit:
1) besonderen Merkmalen, die von der oben angegebenen Liste abweichen;
2) der Bearbeitung von Platten mit Nutwerkzeugen;
3) der mechanischen Plattenabnahme;
4) der Kombination einer einzelnen Maschine mit irgendeiner anderen Maschine (als Teil einer Linie).
Dieses Dokument gilt nicht für horizontale Plattenkreissägemaschinen mit Druckbalken, die vor dem Datum seiner Veröffentlichung als EN hergestellt wurden.
ANMERKUNG Die in diesem Dokument behandelten Maschinen mit Handbeschickung und/oder Handentnahme sind unter #1.4$ des Anhangs IV der Maschinenrichtlinie genannt.