Informējam, ka Sistēma pielāgota darbam ar interneta pārlūkprogrammu Internet Explorer (8. un jaunākām versijām) un Mozilla Firefox (3.6 un jaunākām versijām).
Izmantojot citu interneta pārlūkprogrammu, brīdinām, ka Sistēmas funkcionalitāte var tikt traucēta.
!Dieses Dokument behandelt alle im Abschnitt 4 aufgeführten signifikanten Gefährdungen,
Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf halbautomatische und automatische waagrecht
schneidende Auslegerkreissägemaschinen mit einem Sägeaggregat (Radialsägen) zutreffen — im Folgenden
als „Maschinen“ bezeichnet —, die konstruiert sind zum Schneiden von Massivholz, Spanplatten, Faserplatten,
Sperrholz sowie diesen Werkstoffen, wenn sie mit Kunststoffkanten versehen sind und/oder Beschichtungen
aus Kunststoff/Leichtmetall-Legierung haben."
Jegliche Einrichtung zum Positionieren des Werkstücks, die an der Maschine angebaut ist, ist in dieser
Europäischen Norm mit behandelt.
!gestrichener Text"
Diese Europäische Norm gilt nicht für Maschinen:
a) mit Handvorschub des Sägeaggregates; oder
b) zum Querschneiden von Rundholz; oder
c) die speziell zum Sägen und/oder Fräsen von Dachsparren bestimmt sind (Abbundmaschinen); oder
d) die mit hydraulischen Bremsen ausgerüstet sind.
˜ANMERKUNG 1™ Radialsägen mit Handvorschub des Sägeaggregates (das Sägeaggregat wird von Hand bewegt)
sind in EN 1870-17 und in prEN 61029-2-2 behandelt.
Diese Europäische Norm behandelt bei CNC-Maschinen nicht die Gefährdungen im Zusammenhang mit der
elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV).
˜ANMERKUNG 2™ Die Anforderungen dieser Europäischen Norm gelten für alle Maschinen unabhängig von der Art
ihrer Steuerung, z. B. elektromechanisch und/oder elektronisch.
Diese Europäische Norm gilt in erster Linie für Maschinen, die hergestellt wurden, nachdem CEN diese
Europäische Norm veröffentlichte.
˜ANMERKUNG 3 Die von dieser Europäischen Norm erfassten Maschinen sind in A.1.4 des Anhangs IV der
Maschinenrichtlinie aufgeführt. ™
Reģistrācijas numurs (WIID)
33698
Darbības sfēra
!Dieses Dokument behandelt alle im Abschnitt 4 aufgeführten signifikanten Gefährdungen,
Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf halbautomatische und automatische waagrecht
schneidende Auslegerkreissägemaschinen mit einem Sägeaggregat (Radialsägen) zutreffen — im Folgenden
als „Maschinen“ bezeichnet —, die konstruiert sind zum Schneiden von Massivholz, Spanplatten, Faserplatten,
Sperrholz sowie diesen Werkstoffen, wenn sie mit Kunststoffkanten versehen sind und/oder Beschichtungen
aus Kunststoff/Leichtmetall-Legierung haben."
Jegliche Einrichtung zum Positionieren des Werkstücks, die an der Maschine angebaut ist, ist in dieser
Europäischen Norm mit behandelt.
!gestrichener Text"
Diese Europäische Norm gilt nicht für Maschinen:
a) mit Handvorschub des Sägeaggregates; oder
b) zum Querschneiden von Rundholz; oder
c) die speziell zum Sägen und/oder Fräsen von Dachsparren bestimmt sind (Abbundmaschinen); oder
d) die mit hydraulischen Bremsen ausgerüstet sind.
˜ANMERKUNG 1™ Radialsägen mit Handvorschub des Sägeaggregates (das Sägeaggregat wird von Hand bewegt)
sind in EN 1870-17 und in prEN 61029-2-2 behandelt.
Diese Europäische Norm behandelt bei CNC-Maschinen nicht die Gefährdungen im Zusammenhang mit der
elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV).
˜ANMERKUNG 2™ Die Anforderungen dieser Europäischen Norm gelten für alle Maschinen unabhängig von der Art
ihrer Steuerung, z. B. elektromechanisch und/oder elektronisch.
Diese Europäische Norm gilt in erster Linie für Maschinen, die hergestellt wurden, nachdem CEN diese
Europäische Norm veröffentlichte.
˜ANMERKUNG 3 Die von dieser Europäischen Norm erfassten Maschinen sind in A.1.4 des Anhangs IV der
Maschinenrichtlinie aufgeführt. ™