Projekta Nr.EN 1870-16:2005+A1:2009
NosaukumsDieses Dokument !detailliert alle" signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die für Klinkschnittkreissägemaschinen mit einer maximalen Schnittkapazität (Breite und Höhe) von ≤ 200 mm und die mit oder nicht mit Pneumatiksystemen ausgerüstet sind, zutreffen. Sie werden im Folgenden als „Maschinen“ bezeichnet, und sie sind konstruiert zum Schneiden von Massivholz, Spanplatten, Faserplatten oder Sperrholz sowie diesen Werkstoffen mit Beschichtungen aus Kunststoff oder Kunststoffkanten, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vorhersehbaren Bedingungen des Herstellers verwendet werden (siehe Abschnitt 4). Die Anforderungen in diesem Dokument gelten für stationäre und verschiebbare Klinkschnittkreissägemaschinen (siehe 3.3.3 und 3.3.4). Dieses Dokument gilt nicht für transportable Klinkschnittkreissägemaschinen einschließlich solcher Einrichtungen, die ihre Verwendung in einer anderen Weise, z. B. in einer Stationäreinrichtung, ermöglichen. ANMERKUNG 1 Transportable motorbetriebene Gehrungskappsägen mit einem Sägeblatt sind durch die Anforderungen in EN 61029-1:1996 und EN 61029-2-9:2002 erfasst. Dieses Dokument gilt nicht für Klinkschnittkreissägemaschinen mit hydraulischer Ausrüstung. Dieses Dokument gilt nicht für Klinkschnittkreissägemaschinen, die hergestellt wurden, bevor CEN dieses Dokument veröffentlichte. ANMERKUNG 2 Die in diesem Dokument behandelten Maschinen sind unter A.1.4 im Anhang IV der Maschinenrichtlinie enthalten.
Reģistrācijas numurs (WIID)33744
Darbības sfēraDieses Dokument !detailliert alle" signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die für Klinkschnittkreissägemaschinen mit einer maximalen Schnittkapazität (Breite und Höhe) von ≤ 200 mm und die mit oder nicht mit Pneumatiksystemen ausgerüstet sind, zutreffen. Sie werden im Folgenden als „Maschinen“ bezeichnet, und sie sind konstruiert zum Schneiden von Massivholz, Spanplatten, Faserplatten oder Sperrholz sowie diesen Werkstoffen mit Beschichtungen aus Kunststoff oder Kunststoffkanten, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vorhersehbaren Bedingungen des Herstellers verwendet werden (siehe Abschnitt 4). Die Anforderungen in diesem Dokument gelten für stationäre und verschiebbare Klinkschnittkreissägemaschinen (siehe 3.3.3 und 3.3.4). Dieses Dokument gilt nicht für transportable Klinkschnittkreissägemaschinen einschließlich solcher Einrichtungen, die ihre Verwendung in einer anderen Weise, z. B. in einer Stationäreinrichtung, ermöglichen. ANMERKUNG 1 Transportable motorbetriebene Gehrungskappsägen mit einem Sägeblatt sind durch die Anforderungen in EN 61029-1:1996 und EN 61029-2-9:2002 erfasst. Dieses Dokument gilt nicht für Klinkschnittkreissägemaschinen mit hydraulischer Ausrüstung. Dieses Dokument gilt nicht für Klinkschnittkreissägemaschinen, die hergestellt wurden, bevor CEN dieses Dokument veröffentlichte. ANMERKUNG 2 Die in diesem Dokument behandelten Maschinen sind unter A.1.4 im Anhang IV der Maschinenrichtlinie enthalten.
StatussAtcelts
ICS grupa79.120.10