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Dieses Dokument behandelt die signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungs¬ereignisse, wie sie in Abschnitt 4 aufgelistet sind, und die zutreffen auf stationäre Fräsmaschinen für vierseitige Bearbeitung mit einer größtmöglichen Arbeitsbreite von 350 mm und einer größtmöglichen Geschwindigkeit des mechanischen Werkstückvorschubs von 200 m min1, mit elektrischer und / oder elektronischer Steuerung, im folgenden als "Maschinen" bezeichnet, die konstruiert sind zum Bearbeiten von Massivholz, Spanplatten, Faserplatten oder Sperrholz, sowie diesen Werkstoffen, wenn sie kunststoffbeschichtet oder mit Kantenmaterial versehen sind, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vorhersehbaren Bedingungen des Herstellers verwendet werden einschließlich einem vernünftigerweise vorhersehbaren Missbrauch der Maschine (siehe 6.3 c)).
ANMERKUNG 1 Hinsichtlich der Definition einer stationären Maschine siehe 3.2.1.
Dieses Dokument behandelt auch die Gefährdungen, die sich auf folgende optionale Arbeitseinheiten beziehen:
Universalspindel;
Glasleistentrennaggregat.
Dieses Dokument ist nicht anzuwenden auf Maschinen, die zur Bearbeitung von Rundholz konstruiert sind, welches nicht vorbearbeitet worden ist.
Dieses Dokument behandelt nicht irgendwelche Gefährdungen im Zusammenhang mit:
1) Einschubeinrichtungen (Magazine, Aufgabebehälter usw.);
ANMERKUNG 2 Für mechanische Einschubeinrichtungen, die auch den Zugriff zur Einschuböffnung verhindern siehe 5.3.7.2.
2) einzelnen Maschinen, die in Kombination mit irgend einer anderen Maschine verwendet werden (als Teil einer Linie);
3) heißen Oberflächen als Folge von Vorschubgeschwindigkeiten größer als 120 m min-1;
4) Ausschubeinrichtungen (z. B. mechanischen Transportsystemen) mit Ausnahme von Gefährdungen durch Wegschleudern als Folge von Gleichlauffräsen.
Dieses Dokument gilt nicht für Fräsmaschinen für vierseitige Bearbeitung, die vor dem Datum seiner Veröffentlichung als EN hergestellt wurden.
Reģistrācijas numurs (WIID)
30727
Darbības sfēra
Dieses Dokument behandelt die signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungs¬ereignisse, wie sie in Abschnitt 4 aufgelistet sind, und die zutreffen auf stationäre Fräsmaschinen für vierseitige Bearbeitung mit einer größtmöglichen Arbeitsbreite von 350 mm und einer größtmöglichen Geschwindigkeit des mechanischen Werkstückvorschubs von 200 m min1, mit elektrischer und / oder elektronischer Steuerung, im folgenden als "Maschinen" bezeichnet, die konstruiert sind zum Bearbeiten von Massivholz, Spanplatten, Faserplatten oder Sperrholz, sowie diesen Werkstoffen, wenn sie kunststoffbeschichtet oder mit Kantenmaterial versehen sind, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vorhersehbaren Bedingungen des Herstellers verwendet werden einschließlich einem vernünftigerweise vorhersehbaren Missbrauch der Maschine (siehe 6.3 c)).
ANMERKUNG 1 Hinsichtlich der Definition einer stationären Maschine siehe 3.2.1.
Dieses Dokument behandelt auch die Gefährdungen, die sich auf folgende optionale Arbeitseinheiten beziehen:
Universalspindel;
Glasleistentrennaggregat.
Dieses Dokument ist nicht anzuwenden auf Maschinen, die zur Bearbeitung von Rundholz konstruiert sind, welches nicht vorbearbeitet worden ist.
Dieses Dokument behandelt nicht irgendwelche Gefährdungen im Zusammenhang mit:
1) Einschubeinrichtungen (Magazine, Aufgabebehälter usw.);
ANMERKUNG 2 Für mechanische Einschubeinrichtungen, die auch den Zugriff zur Einschuböffnung verhindern siehe 5.3.7.2.
2) einzelnen Maschinen, die in Kombination mit irgend einer anderen Maschine verwendet werden (als Teil einer Linie);
3) heißen Oberflächen als Folge von Vorschubgeschwindigkeiten größer als 120 m min-1;
4) Ausschubeinrichtungen (z. B. mechanischen Transportsystemen) mit Ausnahme von Gefährdungen durch Wegschleudern als Folge von Gleichlauffräsen.
Dieses Dokument gilt nicht für Fräsmaschinen für vierseitige Bearbeitung, die vor dem Datum seiner Veröffentlichung als EN hergestellt wurden.