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Dieses Dokument behandelt die im Abschnitt 4 aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungs¬situationen und Gefährdungsereignisse, die auf stationäre und verschiebbare handbetätigte waagrecht schneidende Auslegerkreissägemaschinen mit einem Sägeaggregat (handbetätigte Radialsägen) zutreffen im Folgenden als Maschinen bezeichnet , die konstruiert sind zum Schneiden von Massivholz, Spanplatten, Faserplatten oder Sperrholz sowie diesen Werkstoffen, wenn sie mit Kunststoffkanten versehen sind und/oder Beschichtungen aus Kunststoff haben, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vorhersehbaren Bedingungen des Herstellers verwendet werden.
ANMERKUNG 1 Hinsichtlich der Definitionen für stationäre und verschiebbare Maschinen, siehe 3.2.3 und 3.2.4.
Dieses Dokument gilt nicht für:
a) Maschinen, die auf einem Gestell oder auf einen Tisch, der einem Gestell ähnlich ist, aufgesetzt sind und die vorgesehen sind, während des Betriebs stationär verwendet zu werden, und die von einer Person von Hand angehoben werden können. Das Gestell kann auch ein fester Teil der Maschine sein, wenn es aus scharnierbefestigten Füßen besteht, die heruntergeklappt werden können;
ANMERKUNG 2 Transportable motorbetriebene Elektrowerkzeuge sind in EN 61029 1:2000 zusammen mit prEN 61029 2 2 :1997 behandelt.
b) Maschinen, die mit hydraulischen Maschinenantrieben (z. B. hydraulische Werkstückspannung) ausge¬rüstet sind;
c) Maschinen, die mit kraftbetriebener Werkstückpositionierung ausgerüstet sind;
d) Maschinen, die entweder zum Längsschneiden, Fräsen (einschließlich Fälzen und Nuten), Schleifen und/oder Bohren vorgesehen sind;
e) Maschinen, die mit mehr als einer Sägespindeldrehzahl ausgerüstet sind.
ANMERKUNG 3 Es wird bei der nächsten Überarbeitung beraten, eine Norm für Maschinen zu erarbeiten, die zum Längsschneiden und Fräsen verwendet werden kann.
Reģistrācijas numurs (WIID)
21600
Darbības sfēra
Dieses Dokument behandelt die im Abschnitt 4 aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungs¬situationen und Gefährdungsereignisse, die auf stationäre und verschiebbare handbetätigte waagrecht schneidende Auslegerkreissägemaschinen mit einem Sägeaggregat (handbetätigte Radialsägen) zutreffen im Folgenden als Maschinen bezeichnet , die konstruiert sind zum Schneiden von Massivholz, Spanplatten, Faserplatten oder Sperrholz sowie diesen Werkstoffen, wenn sie mit Kunststoffkanten versehen sind und/oder Beschichtungen aus Kunststoff haben, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vorhersehbaren Bedingungen des Herstellers verwendet werden.
ANMERKUNG 1 Hinsichtlich der Definitionen für stationäre und verschiebbare Maschinen, siehe 3.2.3 und 3.2.4.
Dieses Dokument gilt nicht für:
a) Maschinen, die auf einem Gestell oder auf einen Tisch, der einem Gestell ähnlich ist, aufgesetzt sind und die vorgesehen sind, während des Betriebs stationär verwendet zu werden, und die von einer Person von Hand angehoben werden können. Das Gestell kann auch ein fester Teil der Maschine sein, wenn es aus scharnierbefestigten Füßen besteht, die heruntergeklappt werden können;
ANMERKUNG 2 Transportable motorbetriebene Elektrowerkzeuge sind in EN 61029 1:2000 zusammen mit prEN 61029 2 2 :1997 behandelt.
b) Maschinen, die mit hydraulischen Maschinenantrieben (z. B. hydraulische Werkstückspannung) ausge¬rüstet sind;
c) Maschinen, die mit kraftbetriebener Werkstückpositionierung ausgerüstet sind;
d) Maschinen, die entweder zum Längsschneiden, Fräsen (einschließlich Fälzen und Nuten), Schleifen und/oder Bohren vorgesehen sind;
e) Maschinen, die mit mehr als einer Sägespindeldrehzahl ausgerüstet sind.
ANMERKUNG 3 Es wird bei der nächsten Überarbeitung beraten, eine Norm für Maschinen zu erarbeiten, die zum Längsschneiden und Fräsen verwendet werden kann.