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Diese Europäische Norm behandelt alle im Abschnitt 4 aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf stationäre und verschiebbare handbetätigte waagerecht schneidende Auslegerkreissägemaschinen mit einem Sägeaggregat (handbetätigte Radialsägen) zutreffen - im Folgenden als "Maschinen" bezeichnet -, die konstruiert sind zum Schneiden von Massivholz, Spanplatten, Faserplatten, Sperrholz sowie diesen Werkstoffen, wenn sie mit Kunststoffkanten versehen sind und/oder Beschichtungen aus Kunststoff haben, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vorhersehbaren Bedingungen des Herstellers einschließlich vernünftigerweise vorhersehbarer Fehlanwendung verwendet werden. ANMERKUNG 1 Hinsichtlich der Definitionen für stationäre und verschiebbare Maschinen, siehe 3.2.3 und 3.2.4. Die Anforderungen in diesem Dokument gelten für alle Maschinen unabhängig von der Art ihrer Steuerung z. B. elektromechanisch und/oder elektronisch. Dieses Dokument gilt nicht für: a) Maschinen, die auf einem Gestell oder auf einen Tisch, der einem Gestell ähnlich ist, aufgesetzt sind und die vorgesehen sind, während des Betriebs stationär verwendet zu werden, und die von einer Person von Hand angehoben werden können; das Gestell kann auch ein fester Teil der Maschine sein, wenn es aus scharnierbefestigten Füßen besteht, die heruntergeklappt werden können; ANMERKUNG 2 Transportable motorbetriebene Elektrowerkzeuge sind in EN 61029-1:2009 zusammen mit IEC 61029-2-2:1993 behandelt. b) Maschinen, die mit hydraulischen Maschinenantrieben ausgerüstet sind; c) Maschinen, die mit kraftbetriebener Werkstückpositionierung ausgerüstet sind; d) Maschinen, die entweder zum Längsschneiden, Fräsen (einschließlich Fälzen und Nuten), Schleifen und/oder Bohren vorgesehen sind; e) Maschinen, die mit mehr als einer Sägespindeldrehzahl ausgerüstet sind. ANMERKUNG 3 Es wird bei der nächsten Überarbeitung beraten, eine Norm für Maschinen zu erarbeiten, die zum Längsschneiden und Fräsen verwendet werden kann. ANMERKUNG 4 Halbautomatische und automatische waagerecht schneidende Auslegerkreissägemaschinen mit einem Sägeaggregat (Radialsägen) sind in EN 1870-11:2003+A1:2009 behandelt. f) Maschinen mit mechanischem Vorschub. Dieses Dokument gilt nicht für handbetätigte waagerecht schneidende Auslegerkreissägemaschinen mit einem Sägeaggregat (handbetätigte Radialsägen), die vor seiner Veröffentlichung als EN hergestellt wurden.
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35600
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Diese Europäische Norm behandelt alle im Abschnitt 4 aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf stationäre und verschiebbare handbetätigte waagerecht schneidende Auslegerkreissägemaschinen mit einem Sägeaggregat (handbetätigte Radialsägen) zutreffen - im Folgenden als "Maschinen" bezeichnet -, die konstruiert sind zum Schneiden von Massivholz, Spanplatten, Faserplatten, Sperrholz sowie diesen Werkstoffen, wenn sie mit Kunststoffkanten versehen sind und/oder Beschichtungen aus Kunststoff haben, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vorhersehbaren Bedingungen des Herstellers einschließlich vernünftigerweise vorhersehbarer Fehlanwendung verwendet werden. ANMERKUNG 1 Hinsichtlich der Definitionen für stationäre und verschiebbare Maschinen, siehe 3.2.3 und 3.2.4. Die Anforderungen in diesem Dokument gelten für alle Maschinen unabhängig von der Art ihrer Steuerung z. B. elektromechanisch und/oder elektronisch. Dieses Dokument gilt nicht für: a) Maschinen, die auf einem Gestell oder auf einen Tisch, der einem Gestell ähnlich ist, aufgesetzt sind und die vorgesehen sind, während des Betriebs stationär verwendet zu werden, und die von einer Person von Hand angehoben werden können; das Gestell kann auch ein fester Teil der Maschine sein, wenn es aus scharnierbefestigten Füßen besteht, die heruntergeklappt werden können; ANMERKUNG 2 Transportable motorbetriebene Elektrowerkzeuge sind in EN 61029-1:2009 zusammen mit IEC 61029-2-2:1993 behandelt. b) Maschinen, die mit hydraulischen Maschinenantrieben ausgerüstet sind; c) Maschinen, die mit kraftbetriebener Werkstückpositionierung ausgerüstet sind; d) Maschinen, die entweder zum Längsschneiden, Fräsen (einschließlich Fälzen und Nuten), Schleifen und/oder Bohren vorgesehen sind; e) Maschinen, die mit mehr als einer Sägespindeldrehzahl ausgerüstet sind. ANMERKUNG 3 Es wird bei der nächsten Überarbeitung beraten, eine Norm für Maschinen zu erarbeiten, die zum Längsschneiden und Fräsen verwendet werden kann. ANMERKUNG 4 Halbautomatische und automatische waagerecht schneidende Auslegerkreissägemaschinen mit einem Sägeaggregat (Radialsägen) sind in EN 1870-11:2003+A1:2009 behandelt. f) Maschinen mit mechanischem Vorschub. Dieses Dokument gilt nicht für handbetätigte waagerecht schneidende Auslegerkreissägemaschinen mit einem Sägeaggregat (handbetätigte Radialsägen), die vor seiner Veröffentlichung als EN hergestellt wurden.