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Diese Europäische Norm behandelt alle in Abschnitt 4 aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf NC-Bohrmaschinen, NC-Fräsmaschinen und kombinierte NC Bohr- und Fräsmaschinen (wie in 3.1 beschrieben) zutreffen — im Folgenden als „Maschinen“ bezeichnet —, die konstruiert sind zum Bearbeiten von Massivholz, Spanplatten, Faserplatten, Sperrholz sowie diesen Werkstoffen, wenn sie kunststoffbeschichtet oder mit Kunststoffkanten versehen sind, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vorhersehbaren Bedingungen des Herstellers einschließlich vernünftigerweise vorhersehbarem Fehlverhalten, verwendet werden.
Maschinen, die zur Bearbeitung von Holzwerkstoffen konstruiert sind, können auch für die Bearbeitung von gehärtetem Kunststoff mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften wie Holz verwendet werden.
Dieses Dokument gilt auch für Maschinen, die ausgerüstet sind mit:
zusätzlicher Ausrüstung zum Sägen, Schleifen, Anleimen von Kanten oder Montage- und Dübeleinheiten;
feststehender oder beweglicher Werkstückauflage;
mechanischer, pneumatischer, hydraulischer oder Vakuumspannung des Werkstücks;
automatischen Werkzeugwechseleinrichtungen.
Dieses Dokument behandelt nicht die spezifischen Gefährdungen, die durch die Ausrüstung von NC Bohrmaschinen, NC-Fräsmaschinen und kombinierten NC-Bohr- und Fräsmaschinen mit Kantenanleim-aggregaten entstehen.
Dieses Dokument gilt nur für NC-Bohrmaschinen, NC-Fräsmaschinen und kombinierte NC-Bohr- und Fräsmaschinen, die zur Verwendung mit Fräswerkzeugen mit einem Schneidenflugkreisdurchmesser von weniger als 16 mm oder Fräswerkzeuge oder Sägeblätter, die der EN 847-1:2005+A1:2007 und EN 847 2:2001 entsprechen, sowie Bohrwerkzeugen und Schleifkörpern konstruiert sind.
Dieses Dokument gilt nicht für NC-Bohrmaschinen, NC-Fräsmaschinen und kombinierte NC-Bohr- und Fräsmaschinen, die zur Verwendung von Schleifscheiben konstruiert sind.
Dieses Dokument gilt nicht für einspindelige Oberfräsmaschinen mit Handvorschub/mechanischem Vorschub.
ANMERKUNG Einspindelige Oberfräsmaschinen mit Handvorschub/mechanischem Vorschub sind in
EN 848 2:2007+A1:2009 behandelt.
Dieses Dokument behandelt nicht die spezifischen Gefährdungen durch Wegschleudern durch Öffnungen an Maschinen, bei denen der Abstand zwischen Werkstückauflage und der unteren Kante der Teilkapselung 400 mm übersteigt.
Dieses Dokument gilt nicht für NC-Bohrmaschinen, NC-Fräsmaschinen und kombinierte NC-Bohr- und Fräsmaschinen, die vor dem Datum seiner Veröffentlichung als EN hergestellt wurden.
Reģistrācijas numurs (WIID)
35609
Darbības sfēra
Diese Europäische Norm behandelt alle in Abschnitt 4 aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf NC-Bohrmaschinen, NC-Fräsmaschinen und kombinierte NC Bohr- und Fräsmaschinen (wie in 3.1 beschrieben) zutreffen — im Folgenden als „Maschinen“ bezeichnet —, die konstruiert sind zum Bearbeiten von Massivholz, Spanplatten, Faserplatten, Sperrholz sowie diesen Werkstoffen, wenn sie kunststoffbeschichtet oder mit Kunststoffkanten versehen sind, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vorhersehbaren Bedingungen des Herstellers einschließlich vernünftigerweise vorhersehbarem Fehlverhalten, verwendet werden.
Maschinen, die zur Bearbeitung von Holzwerkstoffen konstruiert sind, können auch für die Bearbeitung von gehärtetem Kunststoff mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften wie Holz verwendet werden.
Dieses Dokument gilt auch für Maschinen, die ausgerüstet sind mit:
zusätzlicher Ausrüstung zum Sägen, Schleifen, Anleimen von Kanten oder Montage- und Dübeleinheiten;
feststehender oder beweglicher Werkstückauflage;
mechanischer, pneumatischer, hydraulischer oder Vakuumspannung des Werkstücks;
automatischen Werkzeugwechseleinrichtungen.
Dieses Dokument behandelt nicht die spezifischen Gefährdungen, die durch die Ausrüstung von NC Bohrmaschinen, NC-Fräsmaschinen und kombinierten NC-Bohr- und Fräsmaschinen mit Kantenanleim-aggregaten entstehen.
Dieses Dokument gilt nur für NC-Bohrmaschinen, NC-Fräsmaschinen und kombinierte NC-Bohr- und Fräsmaschinen, die zur Verwendung mit Fräswerkzeugen mit einem Schneidenflugkreisdurchmesser von weniger als 16 mm oder Fräswerkzeuge oder Sägeblätter, die der EN 847-1:2005+A1:2007 und EN 847 2:2001 entsprechen, sowie Bohrwerkzeugen und Schleifkörpern konstruiert sind.
Dieses Dokument gilt nicht für NC-Bohrmaschinen, NC-Fräsmaschinen und kombinierte NC-Bohr- und Fräsmaschinen, die zur Verwendung von Schleifscheiben konstruiert sind.
Dieses Dokument gilt nicht für einspindelige Oberfräsmaschinen mit Handvorschub/mechanischem Vorschub.
ANMERKUNG Einspindelige Oberfräsmaschinen mit Handvorschub/mechanischem Vorschub sind in
EN 848 2:2007+A1:2009 behandelt.
Dieses Dokument behandelt nicht die spezifischen Gefährdungen durch Wegschleudern durch Öffnungen an Maschinen, bei denen der Abstand zwischen Werkstückauflage und der unteren Kante der Teilkapselung 400 mm übersteigt.
Dieses Dokument gilt nicht für NC-Bohrmaschinen, NC-Fräsmaschinen und kombinierte NC-Bohr- und Fräsmaschinen, die vor dem Datum seiner Veröffentlichung als EN hergestellt wurden.