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Dieses Dokument detailliert die in Abschnitt 4 aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen
und Gefährdungsereignisse, die auf stationäre und verschiebbare kombinierte Holzbearbeitungsmaschinen
mit zwei oder mehreren von den nur nachfolgend aufgeführten Einheiten zutreffen:
- zum Abrichthobeln,
- zum Sägen (gemeinsamer Betrieb oder nicht mit der Tischfräseinheit mit senkrechter Spindel),
- zum Tischfräsen mit senkrechter Spindel,
- zum Bohren [Langlochbohren] und
- zum Dickenhobeln,
im Folgenden als „Maschinen“ bezeichnet, die konstruiert sind zum Bearbeiten von Massivholz, Spanplatten,
Faserplatten, Sperrholz sowie diesen Werkstoffen, wenn sie kunststoffbeschichtet oder mit Kunststoffkanten
oder mit Furnier versehen sind, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vorhersehbaren
Bedingungen des Herstellers verwendet werden.
ANMERKUNG 1 Hinsichtlich der Definitionen für stationäre und verschiebbare Maschinen siehe 3.12 und 3.13.
ANMERKUNG 2 Die spezifischen Anforderungen an abnehmbare Vorschubapparate werden bei der nächsten
Überarbeitung dieses Dokuments in Betracht gezogen.
Dieses Dokument gilt nicht für:
- kombinierte Maschinen, die nur aus einer Abricht- und einer Dickenhobeleinheit bestehen;
ANMERKUNG 3 Kombinierte Maschinen, die nur aus einer Abricht- und einer Dickenhobeleinheit bestehen, sind in
EN 861:2007 erfasst.
- kombinierte Maschinen mit einer Bandsäge-Einheit;
- kombinierte transportable elektrisch angetriebene Werkzeuge oder irgendwelche Anpassungen, die ihre
Verwendung in einer anderen Weise z. B. Einbau in einem Gestell ermöglichen;
ANMERKUNG 4 Kombinierte transportable elektrisch angetriebene Werkzeuge sind durch die Anforderungen in
EN 61029-1:2000 und EN 61029-2-11:2003 erfasst.
- Maschinen mit einer durch einen eigenen Motor angetriebenen Langlochbohreinheit.
Dieses Dokument gilt nicht für kombinierte Holzbearbeitungsmaschinen, die vor dem Datum seiner(...)
Reģistrācijas numurs (WIID)
28267
Darbības sfēra
Dieses Dokument detailliert die in Abschnitt 4 aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen
und Gefährdungsereignisse, die auf stationäre und verschiebbare kombinierte Holzbearbeitungsmaschinen
mit zwei oder mehreren von den nur nachfolgend aufgeführten Einheiten zutreffen:
- zum Abrichthobeln,
- zum Sägen (gemeinsamer Betrieb oder nicht mit der Tischfräseinheit mit senkrechter Spindel),
- zum Tischfräsen mit senkrechter Spindel,
- zum Bohren [Langlochbohren] und
- zum Dickenhobeln,
im Folgenden als „Maschinen“ bezeichnet, die konstruiert sind zum Bearbeiten von Massivholz, Spanplatten,
Faserplatten, Sperrholz sowie diesen Werkstoffen, wenn sie kunststoffbeschichtet oder mit Kunststoffkanten
oder mit Furnier versehen sind, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vorhersehbaren
Bedingungen des Herstellers verwendet werden.
ANMERKUNG 1 Hinsichtlich der Definitionen für stationäre und verschiebbare Maschinen siehe 3.12 und 3.13.
ANMERKUNG 2 Die spezifischen Anforderungen an abnehmbare Vorschubapparate werden bei der nächsten
Überarbeitung dieses Dokuments in Betracht gezogen.
Dieses Dokument gilt nicht für:
- kombinierte Maschinen, die nur aus einer Abricht- und einer Dickenhobeleinheit bestehen;
ANMERKUNG 3 Kombinierte Maschinen, die nur aus einer Abricht- und einer Dickenhobeleinheit bestehen, sind in
EN 861:2007 erfasst.
- kombinierte Maschinen mit einer Bandsäge-Einheit;
- kombinierte transportable elektrisch angetriebene Werkzeuge oder irgendwelche Anpassungen, die ihre
Verwendung in einer anderen Weise z. B. Einbau in einem Gestell ermöglichen;
ANMERKUNG 4 Kombinierte transportable elektrisch angetriebene Werkzeuge sind durch die Anforderungen in
EN 61029-1:2000 und EN 61029-2-11:2003 erfasst.
- Maschinen mit einer durch einen eigenen Motor angetriebenen Langlochbohreinheit.
Dieses Dokument gilt nicht für kombinierte Holzbearbeitungsmaschinen, die vor dem Datum seiner(...)