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#Dieses Dokument behandelt die in Abschnitt 4 aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen
und Gefährdungsereignisse, die auf Kantenanleimmaschinen mit Kettenbandvorschub, mit
Handbeschickung und Handabnahme und einer maximalen Werkstückhöhe von 75 mm zutreffen. Die
Maschine ist dazu bestimmt, in einem Durchlauf ein Ende (einseitige Maschine) oder beide Enden (doppelseitige
Maschine) von Massivholz, Spanplatten, Faserplatten oder Sperrholz zu bearbeiten, sowie diese
Werkstoffe, wenn sie kunststoffbeschichtet oder mit Kunststoffkanten versehen sind. Das Werkstück wird
mittels mechanischem Vorschub an den Bearbeitungsstationen vorbei bewegt. Im Zusammenhang mit diesem
Dokument wird eine Kantenanleimmaschine mit Kettenbandvorschub als „Maschine“ bezeichnet.$
#gestrichener Text$
Dieses Dokument gilt nicht für einseitige und doppelseitige Kantenanleimmaschinen mit Kettenbandvorschub
mit einer kompletten, wie in 3.3.10 definierten Kapselung.
Dieses Dokument behandelt nicht irgendwelche Gefährdungen, die entstehen:
a) im Zusammenhang mit der mechanischen Beschickung der Werkstücke bei einer einzelnen Maschine;
oder
b) durch die Kombination einer einzelnen Maschine mit irgendeiner anderen Maschine (als Teil einer Linie);
oder
c) bei der Verwendung von Werkzeugen zwischen den Maschinenhälften (siehe 3.3.1); oder
d) bei der Verwendung von Lasern.
Dieses Dokument behandelt bei CNC-Maschinen nicht die Gefährdungen im Zusammenhang mit der elektromagnetischen
Verträglichkeit (EMV).
ANMERKUNG Die Anforderungen in dieser Europäischen Norm gelten für alle Maschinen, unabhängig von der Art
ihrer Steuerung, z. B. elektromechanisch und/oder elektronisch.
Dieses Dokument gilt in erster Linie für Maschinen, die hergestellt wurden, nachdem CEN diese Europäische
Norm veröffentlichte.
Reģistrācijas numurs (WIID)
33156
Darbības sfēra
#Dieses Dokument behandelt die in Abschnitt 4 aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen
und Gefährdungsereignisse, die auf Kantenanleimmaschinen mit Kettenbandvorschub, mit
Handbeschickung und Handabnahme und einer maximalen Werkstückhöhe von 75 mm zutreffen. Die
Maschine ist dazu bestimmt, in einem Durchlauf ein Ende (einseitige Maschine) oder beide Enden (doppelseitige
Maschine) von Massivholz, Spanplatten, Faserplatten oder Sperrholz zu bearbeiten, sowie diese
Werkstoffe, wenn sie kunststoffbeschichtet oder mit Kunststoffkanten versehen sind. Das Werkstück wird
mittels mechanischem Vorschub an den Bearbeitungsstationen vorbei bewegt. Im Zusammenhang mit diesem
Dokument wird eine Kantenanleimmaschine mit Kettenbandvorschub als „Maschine“ bezeichnet.$
#gestrichener Text$
Dieses Dokument gilt nicht für einseitige und doppelseitige Kantenanleimmaschinen mit Kettenbandvorschub
mit einer kompletten, wie in 3.3.10 definierten Kapselung.
Dieses Dokument behandelt nicht irgendwelche Gefährdungen, die entstehen:
a) im Zusammenhang mit der mechanischen Beschickung der Werkstücke bei einer einzelnen Maschine;
oder
b) durch die Kombination einer einzelnen Maschine mit irgendeiner anderen Maschine (als Teil einer Linie);
oder
c) bei der Verwendung von Werkzeugen zwischen den Maschinenhälften (siehe 3.3.1); oder
d) bei der Verwendung von Lasern.
Dieses Dokument behandelt bei CNC-Maschinen nicht die Gefährdungen im Zusammenhang mit der elektromagnetischen
Verträglichkeit (EMV).
ANMERKUNG Die Anforderungen in dieser Europäischen Norm gelten für alle Maschinen, unabhängig von der Art
ihrer Steuerung, z. B. elektromechanisch und/oder elektronisch.
Dieses Dokument gilt in erster Linie für Maschinen, die hergestellt wurden, nachdem CEN diese Europäische
Norm veröffentlichte.