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Dieses Dokument !detailliert alle in Abschnitt 4" aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen
und Gefährdungsereignisse, die auf stationäre und verschiebbare kombinierte Abricht- und
Dickenhobelmaschinen mit mechanischem Vorschub in der Betriebsart Dickenhobeln (mit oder ohne abnehmbaren
Vorschubapparat in der Betriebsart Abrichthobeln) und mit Werkstückaufgabe und Werkstückabnahme
von Hand, im Folgenden als „Maschinen“ bezeichnet, zutreffen. Die Messerwelle ist in fester Lage und für das
Dickenhobeln ist ein mechanischer Vorschub vorhanden. Die Maschinen sind konstruiert zum Hobeln von
Massivholz, Spanplatten, Faserplatten und Sperrholz, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den
vorhersehbaren Bedingungen des Herstellers, #einschließlich vernünftigerweise vorhersehbarem
Fehlverhalten$, verwendet werden.
#Maschinen, die zur Bearbeitung von auf Holz basierenden Werkstoffen konstruiert sind, können auch für
die Bearbeitung von Hartkunststoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften wie Holz verwendet
werden.$
Dieses Dokument behandelt nicht irgendwelche Gefährdungen, die sich aus dem Anbau einer optionalen
Langlochbohreinheit ergeben. Diese Gefährdungen sind in #EN 940:2009+A1:2012$ behandelt.
Dieses Dokument gilt nicht für:
a) Maschinen, die auf ein Gestell oder auf einen Tisch, der einem Gestell ähnlich ist, aufgesetzt sind und die
vorgesehen sind, während des Betriebs stationär verwendet zu werden und die von einer Person von
Hand angehoben werden können;
ANMERKUNG 1 Transportable elektrisch angetriebene Werkzeuge sind in #EN 61029-1:2009$ zusammen mit
#EN 61029-2-3:2011$ behandelt.
b) kombinierte Abricht- und Dickenhobelmaschinen, bei denen die Messerwelle für die Spanabnahme
verstellt werden kann;
c) Maschinen, bei denen die Umrüstung vom Abrichthobeln zum Dickenhobeln und umgekehrt durch
An- oder Abbau von Teilen/Einheiten erfolgt;
d) Maschinen, bei denen Abrichthobeln und Dickenhobeln gleichzeitig durchgeführt werden können.
Dieses Dokument gilt nicht für kombinierte Abricht- und Dickenhobelmaschinen, die vor dem Datum seiner
Veröffentlichung als EN hergestellt wurden.
ANMERKUNG 2 Die in diesem Dokument behandelten Maschinen sind unter 5 des Anhangs IV der Maschinenrichtlinie
genannt.
Reģistrācijas numurs (WIID)
38527
Darbības sfēra
Dieses Dokument !detailliert alle in Abschnitt 4" aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen
und Gefährdungsereignisse, die auf stationäre und verschiebbare kombinierte Abricht- und
Dickenhobelmaschinen mit mechanischem Vorschub in der Betriebsart Dickenhobeln (mit oder ohne abnehmbaren
Vorschubapparat in der Betriebsart Abrichthobeln) und mit Werkstückaufgabe und Werkstückabnahme
von Hand, im Folgenden als „Maschinen“ bezeichnet, zutreffen. Die Messerwelle ist in fester Lage und für das
Dickenhobeln ist ein mechanischer Vorschub vorhanden. Die Maschinen sind konstruiert zum Hobeln von
Massivholz, Spanplatten, Faserplatten und Sperrholz, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den
vorhersehbaren Bedingungen des Herstellers, #einschließlich vernünftigerweise vorhersehbarem
Fehlverhalten$, verwendet werden.
#Maschinen, die zur Bearbeitung von auf Holz basierenden Werkstoffen konstruiert sind, können auch für
die Bearbeitung von Hartkunststoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften wie Holz verwendet
werden.$
Dieses Dokument behandelt nicht irgendwelche Gefährdungen, die sich aus dem Anbau einer optionalen
Langlochbohreinheit ergeben. Diese Gefährdungen sind in #EN 940:2009+A1:2012$ behandelt.
Dieses Dokument gilt nicht für:
a) Maschinen, die auf ein Gestell oder auf einen Tisch, der einem Gestell ähnlich ist, aufgesetzt sind und die
vorgesehen sind, während des Betriebs stationär verwendet zu werden und die von einer Person von
Hand angehoben werden können;
ANMERKUNG 1 Transportable elektrisch angetriebene Werkzeuge sind in #EN 61029-1:2009$ zusammen mit
#EN 61029-2-3:2011$ behandelt.
b) kombinierte Abricht- und Dickenhobelmaschinen, bei denen die Messerwelle für die Spanabnahme
verstellt werden kann;
c) Maschinen, bei denen die Umrüstung vom Abrichthobeln zum Dickenhobeln und umgekehrt durch
An- oder Abbau von Teilen/Einheiten erfolgt;
d) Maschinen, bei denen Abrichthobeln und Dickenhobeln gleichzeitig durchgeführt werden können.
Dieses Dokument gilt nicht für kombinierte Abricht- und Dickenhobelmaschinen, die vor dem Datum seiner
Veröffentlichung als EN hergestellt wurden.
ANMERKUNG 2 Die in diesem Dokument behandelten Maschinen sind unter 5 des Anhangs IV der Maschinenrichtlinie
genannt.