Projekta Nr.EN 861:2007+A2:2012
NosaukumsDieses Dokument !detailliert alle in Abschnitt 4" aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf stationäre und verschiebbare kombinierte Abricht- und Dickenhobelmaschinen mit mechanischem Vorschub in der Betriebsart Dickenhobeln (mit oder ohne abnehmbaren Vorschubapparat in der Betriebsart Abrichthobeln) und mit Werkstückaufgabe und Werkstückabnahme von Hand, im Folgenden als „Maschinen“ bezeichnet, zutreffen. Die Messerwelle ist in fester Lage und für das Dickenhobeln ist ein mechanischer Vorschub vorhanden. Die Maschinen sind konstruiert zum Hobeln von Massivholz, Spanplatten, Faserplatten und Sperrholz, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vorhersehbaren Bedingungen des Herstellers, #einschließlich vernünftigerweise vorhersehbarem Fehlverhalten$, verwendet werden. #Maschinen, die zur Bearbeitung von auf Holz basierenden Werkstoffen konstruiert sind, können auch für die Bearbeitung von Hartkunststoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften wie Holz verwendet werden.$ Dieses Dokument behandelt nicht irgendwelche Gefährdungen, die sich aus dem Anbau einer optionalen Langlochbohreinheit ergeben. Diese Gefährdungen sind in #EN 940:2009+A1:2012$ behandelt. Dieses Dokument gilt nicht für: a) Maschinen, die auf ein Gestell oder auf einen Tisch, der einem Gestell ähnlich ist, aufgesetzt sind und die vorgesehen sind, während des Betriebs stationär verwendet zu werden und die von einer Person von Hand angehoben werden können; ANMERKUNG 1 Transportable elektrisch angetriebene Werkzeuge sind in #EN 61029-1:2009$ zusammen mit #EN 61029-2-3:2011$ behandelt. b) kombinierte Abricht- und Dickenhobelmaschinen, bei denen die Messerwelle für die Spanabnahme verstellt werden kann; c) Maschinen, bei denen die Umrüstung vom Abrichthobeln zum Dickenhobeln und umgekehrt durch An- oder Abbau von Teilen/Einheiten erfolgt; d) Maschinen, bei denen Abrichthobeln und Dickenhobeln gleichzeitig durchgeführt werden können. Dieses Dokument gilt nicht für kombinierte Abricht- und Dickenhobelmaschinen, die vor dem Datum seiner Veröffentlichung als EN hergestellt wurden. ANMERKUNG 2 Die in diesem Dokument behandelten Maschinen sind unter 5 des Anhangs IV der Maschinenrichtlinie genannt.
Reģistrācijas numurs (WIID)38527
Darbības sfēraDieses Dokument !detailliert alle in Abschnitt 4" aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf stationäre und verschiebbare kombinierte Abricht- und Dickenhobelmaschinen mit mechanischem Vorschub in der Betriebsart Dickenhobeln (mit oder ohne abnehmbaren Vorschubapparat in der Betriebsart Abrichthobeln) und mit Werkstückaufgabe und Werkstückabnahme von Hand, im Folgenden als „Maschinen“ bezeichnet, zutreffen. Die Messerwelle ist in fester Lage und für das Dickenhobeln ist ein mechanischer Vorschub vorhanden. Die Maschinen sind konstruiert zum Hobeln von Massivholz, Spanplatten, Faserplatten und Sperrholz, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vorhersehbaren Bedingungen des Herstellers, #einschließlich vernünftigerweise vorhersehbarem Fehlverhalten$, verwendet werden. #Maschinen, die zur Bearbeitung von auf Holz basierenden Werkstoffen konstruiert sind, können auch für die Bearbeitung von Hartkunststoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften wie Holz verwendet werden.$ Dieses Dokument behandelt nicht irgendwelche Gefährdungen, die sich aus dem Anbau einer optionalen Langlochbohreinheit ergeben. Diese Gefährdungen sind in #EN 940:2009+A1:2012$ behandelt. Dieses Dokument gilt nicht für: a) Maschinen, die auf ein Gestell oder auf einen Tisch, der einem Gestell ähnlich ist, aufgesetzt sind und die vorgesehen sind, während des Betriebs stationär verwendet zu werden und die von einer Person von Hand angehoben werden können; ANMERKUNG 1 Transportable elektrisch angetriebene Werkzeuge sind in #EN 61029-1:2009$ zusammen mit #EN 61029-2-3:2011$ behandelt. b) kombinierte Abricht- und Dickenhobelmaschinen, bei denen die Messerwelle für die Spanabnahme verstellt werden kann; c) Maschinen, bei denen die Umrüstung vom Abrichthobeln zum Dickenhobeln und umgekehrt durch An- oder Abbau von Teilen/Einheiten erfolgt; d) Maschinen, bei denen Abrichthobeln und Dickenhobeln gleichzeitig durchgeführt werden können. Dieses Dokument gilt nicht für kombinierte Abricht- und Dickenhobelmaschinen, die vor dem Datum seiner Veröffentlichung als EN hergestellt wurden. ANMERKUNG 2 Die in diesem Dokument behandelten Maschinen sind unter 5 des Anhangs IV der Maschinenrichtlinie genannt.
StatussAtcelts
ICS grupa79.120.10