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Dieses Dokument legt die sicherheitstechnische Anforderungen fest und beschreibt die Verfahren zur Beseitigung von Gefährdungen oder die zur Minimierung von nicht völlig zu beseitigenden Gefährdungen zu ergreifenden Maßnahmen, die an ortsfest installierten Absauganlagen für Holzstaub und -späne nach den Definitionen 3.1.1 und 3.1.2 - im Folgenden als "Absauganlagen" bezeichnet - und im Zusammenhang mit angeschlossenen Holzbearbeitungsmaschinen zur Bearbeitung von Massivholz, Spanplatten, Faserplatten, Sperrholz sowie von diesen Werkstoffen, wenn sie kunststoffbeschichtet oder mit Kunststoffkanten versehen sind, bestehen. Das Absaug und Fördersystem wird pneumatisch betrieben unter Vakuum und/oder Druck zwischen ±0,3 bar.
Diese Norm
a) gilt nicht für ortsfest in einem Arbeitsraum installierte Anlagen mit einem Luftvolumendurchsatz unter 6000 m3h-1;
b) gilt nicht ortsveränderliche Anlagen mit einem Luftvolumendurchsatz unter 6000 m3h-1;
c) gilt nicht für Absaugbauteile innerhalb einer Holzbearbeitungsmaschine, z. B. Absaughauben, Leitungen usw., d. h. alles einschließlich des Absaugstutzens, an den die Absauganlage angeschlossen wird;
d) gilt nicht für Absauganlagen in Verbindung mit Maschinen zur Bearbeitung von anderen Materialien als Holz, wie z. B. Kunststoffe, Kunststofflaminate, Metalle, Glas oder Stein;
e) behandelt nicht die Gefährdungen, die durch einen Kontakt oder das Einatmen von Staub von mit Lack behandeltem Holz, von Kunststoffen, Aluminium und Materialien mit hohem Anteil an Zusätzen oder ähnlichen Stoffen ausgehen;
f) behandelt nicht die Luftzuführung zu Arbeitsräumen;
g) gilt nicht für Absauganlagen für Holzstaub und Holzspäne, die für Werte von Kst über 200 bar ms-1 konstruiert sind;
h) gilt nicht für das Silo-Austragsystem;
i) behandelt nicht die Gefährdungen bezüglich der Elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV), wie in der Richtlinie für Elektromagnetische Verträglichkeit 89/336/EWG (Datum: 1989-05-03) gefordert.
Reģistrācijas numurs (WIID)
5147
Darbības sfēra
Dieses Dokument legt die sicherheitstechnische Anforderungen fest und beschreibt die Verfahren zur Beseitigung von Gefährdungen oder die zur Minimierung von nicht völlig zu beseitigenden Gefährdungen zu ergreifenden Maßnahmen, die an ortsfest installierten Absauganlagen für Holzstaub und -späne nach den Definitionen 3.1.1 und 3.1.2 - im Folgenden als "Absauganlagen" bezeichnet - und im Zusammenhang mit angeschlossenen Holzbearbeitungsmaschinen zur Bearbeitung von Massivholz, Spanplatten, Faserplatten, Sperrholz sowie von diesen Werkstoffen, wenn sie kunststoffbeschichtet oder mit Kunststoffkanten versehen sind, bestehen. Das Absaug und Fördersystem wird pneumatisch betrieben unter Vakuum und/oder Druck zwischen ±0,3 bar.
Diese Norm
a) gilt nicht für ortsfest in einem Arbeitsraum installierte Anlagen mit einem Luftvolumendurchsatz unter 6000 m3h-1;
b) gilt nicht ortsveränderliche Anlagen mit einem Luftvolumendurchsatz unter 6000 m3h-1;
c) gilt nicht für Absaugbauteile innerhalb einer Holzbearbeitungsmaschine, z. B. Absaughauben, Leitungen usw., d. h. alles einschließlich des Absaugstutzens, an den die Absauganlage angeschlossen wird;
d) gilt nicht für Absauganlagen in Verbindung mit Maschinen zur Bearbeitung von anderen Materialien als Holz, wie z. B. Kunststoffe, Kunststofflaminate, Metalle, Glas oder Stein;
e) behandelt nicht die Gefährdungen, die durch einen Kontakt oder das Einatmen von Staub von mit Lack behandeltem Holz, von Kunststoffen, Aluminium und Materialien mit hohem Anteil an Zusätzen oder ähnlichen Stoffen ausgehen;
f) behandelt nicht die Luftzuführung zu Arbeitsräumen;
g) gilt nicht für Absauganlagen für Holzstaub und Holzspäne, die für Werte von Kst über 200 bar ms-1 konstruiert sind;
h) gilt nicht für das Silo-Austragsystem;
i) behandelt nicht die Gefährdungen bezüglich der Elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV), wie in der Richtlinie für Elektromagnetische Verträglichkeit 89/336/EWG (Datum: 1989-05-03) gefordert.