Informējam, ka Sistēma pielāgota darbam ar interneta pārlūkprogrammu Internet Explorer (8. un jaunākām versijām) un Mozilla Firefox (3.6 un jaunākām versijām).
Izmantojot citu interneta pārlūkprogrammu, brīdinām, ka Sistēmas funkcionalitāte var tikt traucēta.
Dieses Dokument behandelt die in Abschnitt 4 aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungs¬situationen und Gefährdungsereignisse, die auf stationäre und verschiebbare Dickenhobelmaschinen für einseitige Bearbeitung, die mit mechanischem Vorschub und mit Messerwelle in fester Lage ausgerüstet sind und mit Werkstückaufgabe und Werkstückabnahme von Hand zutreffen, im folgenden als Maschinen bezeichnet, die konstruiert sind zum Hobeln von Massivholz, Spanplatten, Faserplatten und Sperrholz, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vorhersehbaren Bedingungen des Herstellers verwendet werden.
Dieses Dokument gilt nicht für:
a) Maschinen, die auf ein Gestell oder auf einen Tisch, der einem Gestell ähnlich ist, aufgesetzt sind und die vorgesehen sind, während des Betriebs stationär verwendet zu werden und die von einer Person von Hand angehoben werden können;
ANMERKUNG 1 Transportable elektrisch angetriebene Werkzeuge sind in EN 61029-1:2000 zusammen mit prEN 61029 -2-3:2004 behandelt.
b) handgeführte Hobelmaschinen einschließlich solcher Einrichtungen, die ihre Verwendung in einer anderen Weise, z. B. Einbau in einem Gestell ermöglichen;
ANMERKUNG 2 Handgeführte elektrisch angetriebene Werkzeuge sind in EN 60745-1:2003 zusammen mit EN 60745 2 14:2003 behandelt.
c) Dickenhobelmaschinen, bei denen die Messerwelle für die Spanabnahme verstellt werden kann.
Dieses Dokument gilt nicht für Dickenhobelmaschinen für einseitige Bearbeitung, die mit mechanischem Vorschub und mit Messerwelle in fester Lage ausgerüstet sind, die vor dem Datum seiner Veröffentlichung als EN hergestellt wurden.
ANMERKUNG 3 Die in dieser Europäischen Norm behandelten Maschinen sind unter A.3 des Anhangs IV der Maschinenrichtlinie genannt.
Reģistrācijas numurs (WIID)
22380
Darbības sfēra
Dieses Dokument behandelt die in Abschnitt 4 aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungs¬situationen und Gefährdungsereignisse, die auf stationäre und verschiebbare Dickenhobelmaschinen für einseitige Bearbeitung, die mit mechanischem Vorschub und mit Messerwelle in fester Lage ausgerüstet sind und mit Werkstückaufgabe und Werkstückabnahme von Hand zutreffen, im folgenden als Maschinen bezeichnet, die konstruiert sind zum Hobeln von Massivholz, Spanplatten, Faserplatten und Sperrholz, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vorhersehbaren Bedingungen des Herstellers verwendet werden.
Dieses Dokument gilt nicht für:
a) Maschinen, die auf ein Gestell oder auf einen Tisch, der einem Gestell ähnlich ist, aufgesetzt sind und die vorgesehen sind, während des Betriebs stationär verwendet zu werden und die von einer Person von Hand angehoben werden können;
ANMERKUNG 1 Transportable elektrisch angetriebene Werkzeuge sind in EN 61029-1:2000 zusammen mit prEN 61029 -2-3:2004 behandelt.
b) handgeführte Hobelmaschinen einschließlich solcher Einrichtungen, die ihre Verwendung in einer anderen Weise, z. B. Einbau in einem Gestell ermöglichen;
ANMERKUNG 2 Handgeführte elektrisch angetriebene Werkzeuge sind in EN 60745-1:2003 zusammen mit EN 60745 2 14:2003 behandelt.
c) Dickenhobelmaschinen, bei denen die Messerwelle für die Spanabnahme verstellt werden kann.
Dieses Dokument gilt nicht für Dickenhobelmaschinen für einseitige Bearbeitung, die mit mechanischem Vorschub und mit Messerwelle in fester Lage ausgerüstet sind, die vor dem Datum seiner Veröffentlichung als EN hergestellt wurden.
ANMERKUNG 3 Die in dieser Europäischen Norm behandelten Maschinen sind unter A.3 des Anhangs IV der Maschinenrichtlinie genannt.