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Dieses Dokument behandelt die in Abschnitt 4 aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungs¬situationen und Gefährdungsereignisse, die auf NC-Bohrmaschinen, NC-Fräsmaschinen und kombinierte NC Bohr- und Fräsmaschinen (wie in 3.2.1 beschrieben) zutreffen im Folgenden als Maschinen bezeichnet, die konstruiert sind zum Bearbeiten von Massivholz, Spanplatten, Faserplatten, Sperrholz, sowie diesen Werkstoffen, wenn sie kunststoffbeschichtet oder mit Kunststoffkanten versehen sind, wenn sie bestimmungs¬gemäß und entsprechend den vorhersehbaren Bedingungen des Herstellers verwendet werden.
Dieses Dokument gilt auch für Maschinen, die ausgerüstet sind mit:
a) zusätzlicher Ausrüstung zum Sägen, Schleifen und Anleimen von Kanten;
b) feststehender oder beweglicher Werkstückauflage;
c) mechanischer, pneumatischer, hydraulischer oder Vakuumspannung des Werkstücks;
d) automatischen Werkzeugwechseleinrichtungen.
Dieses Dokument behandelt nicht die spezifischen Gefährdungen, die durch die Ausrüstung von NC Bohrmaschinen, NC-Fräsmaschinen und kombinierten NC-Bohr- und Fräsmaschinen mit Kantenanleim¬aggregaten entstehen.
Dieses Dokument gilt nur für NC-Bohrmaschinen, NC-Fräsmaschinen und kombinierte NC-Bohr- und Fräsmaschinen, die zur Verwendung mit Fräswerkzeugen mit einem Schneidenflugkreisdurchmesser von weniger als 16 mm oder Fräswerkzeuge oder Sägeblätter, die der EN 847-1:2005 und EN 847-2:2001 entsprechen, sowie Bohrwerkzeugen und Schleifkörpern konstruiert sind.
Dieses Dokument gilt nicht für NC-Bohrmaschinen, NC-Fräsmaschinen und kombinierte NC-Bohr- und Fräsmaschinen, die zur Verwendung von Schleifscheiben konstruiert sind.
Dieses Dokument gilt nicht für einspindelige Oberfräsmaschinen mit Handvorschub/mechanischem Vorschub.
Reģistrācijas numurs (WIID)
22209
Darbības sfēra
Dieses Dokument behandelt die in Abschnitt 4 aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungs¬situationen und Gefährdungsereignisse, die auf NC-Bohrmaschinen, NC-Fräsmaschinen und kombinierte NC Bohr- und Fräsmaschinen (wie in 3.2.1 beschrieben) zutreffen im Folgenden als Maschinen bezeichnet, die konstruiert sind zum Bearbeiten von Massivholz, Spanplatten, Faserplatten, Sperrholz, sowie diesen Werkstoffen, wenn sie kunststoffbeschichtet oder mit Kunststoffkanten versehen sind, wenn sie bestimmungs¬gemäß und entsprechend den vorhersehbaren Bedingungen des Herstellers verwendet werden.
Dieses Dokument gilt auch für Maschinen, die ausgerüstet sind mit:
a) zusätzlicher Ausrüstung zum Sägen, Schleifen und Anleimen von Kanten;
b) feststehender oder beweglicher Werkstückauflage;
c) mechanischer, pneumatischer, hydraulischer oder Vakuumspannung des Werkstücks;
d) automatischen Werkzeugwechseleinrichtungen.
Dieses Dokument behandelt nicht die spezifischen Gefährdungen, die durch die Ausrüstung von NC Bohrmaschinen, NC-Fräsmaschinen und kombinierten NC-Bohr- und Fräsmaschinen mit Kantenanleim¬aggregaten entstehen.
Dieses Dokument gilt nur für NC-Bohrmaschinen, NC-Fräsmaschinen und kombinierte NC-Bohr- und Fräsmaschinen, die zur Verwendung mit Fräswerkzeugen mit einem Schneidenflugkreisdurchmesser von weniger als 16 mm oder Fräswerkzeuge oder Sägeblätter, die der EN 847-1:2005 und EN 847-2:2001 entsprechen, sowie Bohrwerkzeugen und Schleifkörpern konstruiert sind.
Dieses Dokument gilt nicht für NC-Bohrmaschinen, NC-Fräsmaschinen und kombinierte NC-Bohr- und Fräsmaschinen, die zur Verwendung von Schleifscheiben konstruiert sind.
Dieses Dokument gilt nicht für einspindelige Oberfräsmaschinen mit Handvorschub/mechanischem Vorschub.