Projekta Nr.EN 1870-11:2013
NosaukumsDiese Europäische Norm behandelt alle im Abschnitt 4 aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf halbautomatische waagrecht schneidende Auslegerkreissägemaschinen mit einem Sägeaggregat (Radialsägen) zutreffen — im Folgenden als „Maschinen“ bezeichnet —, die konstruiert sind zum Schneiden von Massivholz, Spanplatten, Faserplatten, Sperrholz sowie diesen Werkstoffen, wenn sie mit Kunststoffkanten versehen sind und/oder Beschichtungen aus Kunststoff/Leichtmetall-Legierung haben, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den durch den Hersteller vorhersehbaren Bedingungen einschließlich vernünftigerweise vorhersehbarem Fehlverhalten verwendet werden. Maschinen, die für die Bearbeitung von Holzaustauschstoffen konstruiert sind, können auch für die Bearbeitung von Hartkunststoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften wie Holz verwendet werden. Jegliche Einrichtung zum Positionieren des Werkstücks, die an der Maschine angebaut ist, ist in dieser Europäischen Norm mit behandelt. Diese Europäische Norm gilt nicht für Maschinen: a) mit Handvorschub des Sägeaggregates; oder b) zum Querschneiden von Rundholz; oder c) die speziell zum Sägen und/oder Fräsen von Dachsparren bestimmt sind (Abbundmaschinen); oder d) die mit hydraulischen Bremsen ausgerüstet sind. ANMERKUNG 1 Radialsägen mit Handvorschub des Sägeaggregates (das Sägeaggregat wird von Hand bewegt) sind in EN 1870-17:2012 und in EN 61029-2-2:2009 behandelt. ANMERKUNG 2 Die Anforderungen dieser Europäischen Norm gelten für alle Maschinen unabhängig von der Art ihrer Steuerung, z. B. elektromechanisch und/oder elektronisch. Diese Europäische Norm gilt nicht für Maschinen, die vor dem Datum ihrer Veröffentlichung als EN hergestellt wurden. ANMERKUNG 3 Die von dieser Europäischen Norm erfassten Maschinen sind in 1.4 des Anhangs IV der Maschinen-richtlinie aufgeführt.
Reģistrācijas numurs (WIID)35984
Darbības sfēraDiese Europäische Norm behandelt alle im Abschnitt 4 aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf halbautomatische waagrecht schneidende Auslegerkreissägemaschinen mit einem Sägeaggregat (Radialsägen) zutreffen — im Folgenden als „Maschinen“ bezeichnet —, die konstruiert sind zum Schneiden von Massivholz, Spanplatten, Faserplatten, Sperrholz sowie diesen Werkstoffen, wenn sie mit Kunststoffkanten versehen sind und/oder Beschichtungen aus Kunststoff/Leichtmetall-Legierung haben, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den durch den Hersteller vorhersehbaren Bedingungen einschließlich vernünftigerweise vorhersehbarem Fehlverhalten verwendet werden. Maschinen, die für die Bearbeitung von Holzaustauschstoffen konstruiert sind, können auch für die Bearbeitung von Hartkunststoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften wie Holz verwendet werden. Jegliche Einrichtung zum Positionieren des Werkstücks, die an der Maschine angebaut ist, ist in dieser Europäischen Norm mit behandelt. Diese Europäische Norm gilt nicht für Maschinen: a) mit Handvorschub des Sägeaggregates; oder b) zum Querschneiden von Rundholz; oder c) die speziell zum Sägen und/oder Fräsen von Dachsparren bestimmt sind (Abbundmaschinen); oder d) die mit hydraulischen Bremsen ausgerüstet sind. ANMERKUNG 1 Radialsägen mit Handvorschub des Sägeaggregates (das Sägeaggregat wird von Hand bewegt) sind in EN 1870-17:2012 und in EN 61029-2-2:2009 behandelt. ANMERKUNG 2 Die Anforderungen dieser Europäischen Norm gelten für alle Maschinen unabhängig von der Art ihrer Steuerung, z. B. elektromechanisch und/oder elektronisch. Diese Europäische Norm gilt nicht für Maschinen, die vor dem Datum ihrer Veröffentlichung als EN hergestellt wurden. ANMERKUNG 3 Die von dieser Europäischen Norm erfassten Maschinen sind in 1.4 des Anhangs IV der Maschinen-richtlinie aufgeführt.
StatussIzstrādē
ICS grupa79.120.10