Projekta Nr.EN 848-1:2007+A1:2009
NosaukumsDieses Dokument !spezifiziert alle" im Abschnitt 4 aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf stationäre und verschiebbare einspindelige senkrechte Tischfräsmaschinen (mit oder ohne abnehmbaren Vorschubapparat) zutreffen — im Folgenden als „Maschinen“ bezeichnet —, die konstruiert sind zum Bearbeiten von Massivholz, Spanplatten, Faserplatten, Sperrholz, sowie diesen Werkstoffen, wenn sie kunststoffbeschichtet oder mit Kunststoffkanten versehen sind, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vorhersehbaren Bedingungen des Herstellers verwendet werden. ANMERKUNG 1 Hinsichtlich der Definition von stationärer und verschiebbarer Maschine siehe 3.2.17 und 3.2.18. Dieses Dokument gilt nicht für: a) Maschinen, die mit Oberlager ausgerüstet sind; b) Maschinen, die mit kraftbetätigten Bewegungen einer vorderen Tischverbreiterung und/oder eines Zapfenschneid-/Schlitztisches ausgerüstet sind; c) handgeführte Holzbearbeitungsmaschinen einschließlich solcher Einrichtungen, die ihre Verwendung in einer anderen Weise, z. B. in einer Stationäreinrichtung, ermöglichen; ANMERKUNG 2 Handgeführte motorbetriebene Elektrowerkzeuge sind in EN 60745-1:2003 zusammen mit EN 60745-2-17:2003 behandelt. d) Maschinen, die auf ein Gestell oder auf einen Tisch, der einem Gestell ähnlich ist, aufgesetzt sind und die vorgesehen sind, während des Betriebs stationär verwendet zu werden und die von einer Person von Hand angehoben werden können. Das Gestell kann auch ein fester Bestandteil der Maschine sein, wenn es aus scharnierbefestigten Füßen besteht, die heruntergeklappt werden können. ANMERKUNG 3 Transportable motorbetriebene Elektrowerkzeuge sind in EN 61029-1:2000 zusammen mit !EN 61029-2-8:2003" behandelt. Dieses Dokument gilt nicht für einspindelige senkrechte Tischfräsmaschinen mit Handvorschub, die vor seiner Veröffentlichung als EN hergestellt wurden.
Reģistrācijas numurs (WIID)33950
Darbības sfēraDieses Dokument !spezifiziert alle" im Abschnitt 4 aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf stationäre und verschiebbare einspindelige senkrechte Tischfräsmaschinen (mit oder ohne abnehmbaren Vorschubapparat) zutreffen — im Folgenden als „Maschinen“ bezeichnet —, die konstruiert sind zum Bearbeiten von Massivholz, Spanplatten, Faserplatten, Sperrholz, sowie diesen Werkstoffen, wenn sie kunststoffbeschichtet oder mit Kunststoffkanten versehen sind, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vorhersehbaren Bedingungen des Herstellers verwendet werden. ANMERKUNG 1 Hinsichtlich der Definition von stationärer und verschiebbarer Maschine siehe 3.2.17 und 3.2.18. Dieses Dokument gilt nicht für: a) Maschinen, die mit Oberlager ausgerüstet sind; b) Maschinen, die mit kraftbetätigten Bewegungen einer vorderen Tischverbreiterung und/oder eines Zapfenschneid-/Schlitztisches ausgerüstet sind; c) handgeführte Holzbearbeitungsmaschinen einschließlich solcher Einrichtungen, die ihre Verwendung in einer anderen Weise, z. B. in einer Stationäreinrichtung, ermöglichen; ANMERKUNG 2 Handgeführte motorbetriebene Elektrowerkzeuge sind in EN 60745-1:2003 zusammen mit EN 60745-2-17:2003 behandelt. d) Maschinen, die auf ein Gestell oder auf einen Tisch, der einem Gestell ähnlich ist, aufgesetzt sind und die vorgesehen sind, während des Betriebs stationär verwendet zu werden und die von einer Person von Hand angehoben werden können. Das Gestell kann auch ein fester Bestandteil der Maschine sein, wenn es aus scharnierbefestigten Füßen besteht, die heruntergeklappt werden können. ANMERKUNG 3 Transportable motorbetriebene Elektrowerkzeuge sind in EN 61029-1:2000 zusammen mit !EN 61029-2-8:2003" behandelt. Dieses Dokument gilt nicht für einspindelige senkrechte Tischfräsmaschinen mit Handvorschub, die vor seiner Veröffentlichung als EN hergestellt wurden.
StatussAtcelts
ICS grupa79.120.10