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Dieses Dokument !spezifiziert alle" im Abschnitt 4 aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen
und Gefährdungsereignisse, die auf stationäre und verschiebbare einspindelige senkrechte
Tischfräsmaschinen (mit oder ohne abnehmbaren Vorschubapparat) zutreffen — im Folgenden als
„Maschinen“ bezeichnet —, die konstruiert sind zum Bearbeiten von Massivholz, Spanplatten, Faserplatten,
Sperrholz, sowie diesen Werkstoffen, wenn sie kunststoffbeschichtet oder mit Kunststoffkanten versehen sind,
wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vorhersehbaren Bedingungen des Herstellers
verwendet werden.
ANMERKUNG 1 Hinsichtlich der Definition von stationärer und verschiebbarer Maschine siehe 3.2.17 und 3.2.18.
Dieses Dokument gilt nicht für:
a) Maschinen, die mit Oberlager ausgerüstet sind;
b) Maschinen, die mit kraftbetätigten Bewegungen einer vorderen Tischverbreiterung und/oder eines
Zapfenschneid-/Schlitztisches ausgerüstet sind;
c) handgeführte Holzbearbeitungsmaschinen einschließlich solcher Einrichtungen, die ihre Verwendung in
einer anderen Weise, z. B. in einer Stationäreinrichtung, ermöglichen;
ANMERKUNG 2 Handgeführte motorbetriebene Elektrowerkzeuge sind in EN 60745-1:2003 zusammen mit
EN 60745-2-17:2003 behandelt.
d) Maschinen, die auf ein Gestell oder auf einen Tisch, der einem Gestell ähnlich ist, aufgesetzt sind und die
vorgesehen sind, während des Betriebs stationär verwendet zu werden und die von einer Person von
Hand angehoben werden können. Das Gestell kann auch ein fester Bestandteil der Maschine sein, wenn
es aus scharnierbefestigten Füßen besteht, die heruntergeklappt werden können.
ANMERKUNG 3 Transportable motorbetriebene Elektrowerkzeuge sind in EN 61029-1:2000 zusammen mit
!EN 61029-2-8:2003" behandelt.
Dieses Dokument gilt nicht für einspindelige senkrechte Tischfräsmaschinen mit Handvorschub, die vor seiner
Veröffentlichung als EN hergestellt wurden.
Reģistrācijas numurs (WIID)
33950
Darbības sfēra
Dieses Dokument !spezifiziert alle" im Abschnitt 4 aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen
und Gefährdungsereignisse, die auf stationäre und verschiebbare einspindelige senkrechte
Tischfräsmaschinen (mit oder ohne abnehmbaren Vorschubapparat) zutreffen — im Folgenden als
„Maschinen“ bezeichnet —, die konstruiert sind zum Bearbeiten von Massivholz, Spanplatten, Faserplatten,
Sperrholz, sowie diesen Werkstoffen, wenn sie kunststoffbeschichtet oder mit Kunststoffkanten versehen sind,
wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vorhersehbaren Bedingungen des Herstellers
verwendet werden.
ANMERKUNG 1 Hinsichtlich der Definition von stationärer und verschiebbarer Maschine siehe 3.2.17 und 3.2.18.
Dieses Dokument gilt nicht für:
a) Maschinen, die mit Oberlager ausgerüstet sind;
b) Maschinen, die mit kraftbetätigten Bewegungen einer vorderen Tischverbreiterung und/oder eines
Zapfenschneid-/Schlitztisches ausgerüstet sind;
c) handgeführte Holzbearbeitungsmaschinen einschließlich solcher Einrichtungen, die ihre Verwendung in
einer anderen Weise, z. B. in einer Stationäreinrichtung, ermöglichen;
ANMERKUNG 2 Handgeführte motorbetriebene Elektrowerkzeuge sind in EN 60745-1:2003 zusammen mit
EN 60745-2-17:2003 behandelt.
d) Maschinen, die auf ein Gestell oder auf einen Tisch, der einem Gestell ähnlich ist, aufgesetzt sind und die
vorgesehen sind, während des Betriebs stationär verwendet zu werden und die von einer Person von
Hand angehoben werden können. Das Gestell kann auch ein fester Bestandteil der Maschine sein, wenn
es aus scharnierbefestigten Füßen besteht, die heruntergeklappt werden können.
ANMERKUNG 3 Transportable motorbetriebene Elektrowerkzeuge sind in EN 61029-1:2000 zusammen mit
!EN 61029-2-8:2003" behandelt.
Dieses Dokument gilt nicht für einspindelige senkrechte Tischfräsmaschinen mit Handvorschub, die vor seiner
Veröffentlichung als EN hergestellt wurden.