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1.1 Diese Norm legt die technischen Sicherheitsanforderungen und Schutzmaßnahmen fest, die von
Personen zu beachten sind, die mit der Konstruktion, dem Bau und der Lieferung (einschließlich Installation
und Demontage, mit Vorkehrungen für Transport, Wartung und Instandhaltung) von Fräsmaschinen (siehe
3.1) einschließlich Maschinen zum Ausbohren (siehe 3.5) befasst sind.
Diese Norm schließt folgende Maschinen ein, ohne sich auf diese zu beschränken:
Konsol- und Ständerfräsmaschinen (siehe Bilder C.1 und C.2),
Bettfräsmaschinen (siehe Bild C.3),
Mehrspindelfräsmaschinen (siehe Bilder C.4 und C.5),
Zweiständer-Fräsmaschinen (siehe Bilder C.4 und C.5),
Langfräsmaschinen (siehe Bild C.6),
Bohr-Fräsmaschinen (siehe Bild C.7).
1.2 Diese Norm berücksichtigt die bestimmungsgemäße Verwendung einschließlich des vernünftigerweise
vorhersehbaren Missbrauchs, der Wartung, des Reinigens und der Einrichtvorgänge. Sie setzt den Zugang
zur Maschine von allen Seiten voraus. Sie beschreibt Einrichtungen zur Risikominderung sowohl für Bediener
als auch für andere gefährdete Personen.
1.3 Diese Norm gilt auch für Werkstückzuführeinrichtungen, wenn diese einen integralen Bestandteil der
Maschine bilden.
1.4 Diese Norm behandelt signifikante Gefährdungen an Fräsmaschinen bei bestimmungsgemäßer
Verwendung und unter Bedingungen, die für den Hersteller vorhersehbar sind (siehe Abschnitt 4).
Reģistrācijas numurs (WIID)
32741
Darbības sfēra
1.1 Diese Norm legt die technischen Sicherheitsanforderungen und Schutzmaßnahmen fest, die von
Personen zu beachten sind, die mit der Konstruktion, dem Bau und der Lieferung (einschließlich Installation
und Demontage, mit Vorkehrungen für Transport, Wartung und Instandhaltung) von Fräsmaschinen (siehe
3.1) einschließlich Maschinen zum Ausbohren (siehe 3.5) befasst sind.
Diese Norm schließt folgende Maschinen ein, ohne sich auf diese zu beschränken:
Konsol- und Ständerfräsmaschinen (siehe Bilder C.1 und C.2),
Bettfräsmaschinen (siehe Bild C.3),
Mehrspindelfräsmaschinen (siehe Bilder C.4 und C.5),
Zweiständer-Fräsmaschinen (siehe Bilder C.4 und C.5),
Langfräsmaschinen (siehe Bild C.6),
Bohr-Fräsmaschinen (siehe Bild C.7).
1.2 Diese Norm berücksichtigt die bestimmungsgemäße Verwendung einschließlich des vernünftigerweise
vorhersehbaren Missbrauchs, der Wartung, des Reinigens und der Einrichtvorgänge. Sie setzt den Zugang
zur Maschine von allen Seiten voraus. Sie beschreibt Einrichtungen zur Risikominderung sowohl für Bediener
als auch für andere gefährdete Personen.
1.3 Diese Norm gilt auch für Werkstückzuführeinrichtungen, wenn diese einen integralen Bestandteil der
Maschine bilden.
1.4 Diese Norm behandelt signifikante Gefährdungen an Fräsmaschinen bei bestimmungsgemäßer
Verwendung und unter Bedingungen, die für den Hersteller vorhersehbar sind (siehe Abschnitt 4).