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1.1 Diese Norm legt die technischen Sicherheitsanforderungen und Schutzmaßnahmen fest, die von
Personen zu beachten sind, die mit der Konstruktion, dem Bau und der Lieferung (einschließlich Installation
und Demontage, mit Vorkehrungen für Transport und Instandhaltung) von Transfer- und Einzweck- oder
Sondermaschinen befasst sind (siehe 3.1). Diese Maschinen sind nur für die Bearbeitung eines vorher
festgelegten Werkstückes oder einer beschränkten Teilefamilie durch eine vorgegebene Folge von
Bearbeitungsvorgängen und Prozessen gestaltet.
1.2 Diese Norm berücksichtigt die bestimmungsgemäße Verwendung einschließlich des vernünftigerweise
vorhersehbaren Missbrauchs, der Wartung, der Reinigung und der Einrichtvorgänge. Sie legt Zugangsregelungen
zu Bearbeitungspositionen und zu Be- und Entladestationen fest (siehe 3.4). Sie setzt den Zugang
zur Maschine von allen Seiten voraus. Sie beschreibt Mittel zur Risikominderung sowohl für Bediener als auch
für andere gefährdete Personen.
1.3 Diese Norm gilt auch für Werkstücktransporteinrichtungen, wenn diese einen integralen Bestandteil der
Maschine bilden.
1.4 Diese Norm behandelt signifikante Gefährdungen an Transfer- und Einzweck- oder Sondermaschinen
bei bestimmungsgemäßer Verwendung und unter den vom Hersteller vorgesehenen Bedingungen (siehe
Abschnitt 4). Die Sicherheitsanforderungen und/oder Schutzmaßnahmen, um die in Tabelle 1 identifizierten
Gefährdungen zu minimieren oder zu verhindern, und die Methode zur Prüfung der Übereinstimmung dieser
Anforderungen oder Maßnahmen sind in Abschnitt 5 zu finden. Für Feuer und Explosion sind keine
Schutzmaßnahmen festgelegt
1.5 Wenn an Maschinen Bearbeitungsverfahren eingesetzt werden, die in anderen Normen behandelt sind
(z. B. Schleifen, Drehen, Umformen, Elektroerodieren (EDM), Laser-Bearbeitung), werden die Sicherheitsanforderungen
jener Normen in dieser Norm nicht wiederholt (siehe Literaturhinweise).
Reģistrācijas numurs (WIID)
32414
Darbības sfēra
1.1 Diese Norm legt die technischen Sicherheitsanforderungen und Schutzmaßnahmen fest, die von
Personen zu beachten sind, die mit der Konstruktion, dem Bau und der Lieferung (einschließlich Installation
und Demontage, mit Vorkehrungen für Transport und Instandhaltung) von Transfer- und Einzweck- oder
Sondermaschinen befasst sind (siehe 3.1). Diese Maschinen sind nur für die Bearbeitung eines vorher
festgelegten Werkstückes oder einer beschränkten Teilefamilie durch eine vorgegebene Folge von
Bearbeitungsvorgängen und Prozessen gestaltet.
1.2 Diese Norm berücksichtigt die bestimmungsgemäße Verwendung einschließlich des vernünftigerweise
vorhersehbaren Missbrauchs, der Wartung, der Reinigung und der Einrichtvorgänge. Sie legt Zugangsregelungen
zu Bearbeitungspositionen und zu Be- und Entladestationen fest (siehe 3.4). Sie setzt den Zugang
zur Maschine von allen Seiten voraus. Sie beschreibt Mittel zur Risikominderung sowohl für Bediener als auch
für andere gefährdete Personen.
1.3 Diese Norm gilt auch für Werkstücktransporteinrichtungen, wenn diese einen integralen Bestandteil der
Maschine bilden.
1.4 Diese Norm behandelt signifikante Gefährdungen an Transfer- und Einzweck- oder Sondermaschinen
bei bestimmungsgemäßer Verwendung und unter den vom Hersteller vorgesehenen Bedingungen (siehe
Abschnitt 4). Die Sicherheitsanforderungen und/oder Schutzmaßnahmen, um die in Tabelle 1 identifizierten
Gefährdungen zu minimieren oder zu verhindern, und die Methode zur Prüfung der Übereinstimmung dieser
Anforderungen oder Maßnahmen sind in Abschnitt 5 zu finden. Für Feuer und Explosion sind keine
Schutzmaßnahmen festgelegt
1.5 Wenn an Maschinen Bearbeitungsverfahren eingesetzt werden, die in anderen Normen behandelt sind
(z. B. Schleifen, Drehen, Umformen, Elektroerodieren (EDM), Laser-Bearbeitung), werden die Sicherheitsanforderungen
jener Normen in dieser Norm nicht wiederholt (siehe Literaturhinweise).