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1.1 Diese Europäische Norm legt technische Sicherheitsanforderungen und Schutzmaßnahmen für Tafelscheren fest. Die Anforderungen sind von Konstrukteuren (siehe Definition in EN 292-1:1991, 3.11), Herstellern und Lieferern zu beachten. Die Tafelscheren sind vorgesehen für die Kaltbearbeitung von Metall oder teilweise aus Metall (siehe Definition in 3.1.7) bestehenden Werkstoffen. Im Folgenden werden die Tafelscheren Maschinen genannt.
1.2 Diese Norm gilt auch für Tafelscheren, deren hauptsächlicher Verwendungszweck die Kaltbearbeitung von Metall ist und die in gleicher Weise für die Bearbeitung von anderem Tafelmaterial (z. B. Pappe, Kunststoff, Gummi, Leder) eingesetzt werden sollen.
1.3 Die in dieser Norm enthaltenen Anforderungen beziehen die bestimmungsgemäße Verwendung mit ein, wie in EN 292-1:1991, 3.12, definiert. Diese Norm unterstellt den Zugang zur Tafelschere von allen Seiten, behandelt die in Abschnitt 4 beschriebenen Gefährdungen und legt die Sicherheitsanforderungen und/oder Schutzmaßnahmen für den Bediener und andere exponierte Personen fest.
1.4 Diese Norm gilt auch für Zusatzeinrichtungen, die fester Bestandteil der Tafelschere sind. Diese Norm gilt auch für Maschinen, die in Fertigungssystemen integriert sind, wenn die auftretenden Gefahren und Risiken vergleichbar mit denen einer separat betriebenen Maschine sind.
1.5 Diese Norm bezieht Tafelscheren mit ein, bei denen Energie durch verschiedene Mittel auf das Messer übertragen wird, z. B.:
a) mechanischer Antrieb durch einen Motor mit Hilfe einer Reibungskupplung;
b) durch direkt angetriebenen Motor und direkt angetriebene Bremse;
c) durch hydraulischen Druck;
d) durch pneumatischen Druck.
1.6 Diese Norm gilt nicht für Maschinen, deren Hauptzweck ist:
a) Schneiden in einer anderen als der geraden Linie (z. B. bei Knabberscheren);
b) kontinuierliches Schneiden in Krokodilscheren (siehe 3.1.4).
1.7 Diese Norm behandelt nicht die mit PES oder PPS verbundenen Sicherheitsanforderungen. (...)
Reģistrācijas numurs (WIID)
32413
Darbības sfēra
1.1 Diese Europäische Norm legt technische Sicherheitsanforderungen und Schutzmaßnahmen für Tafelscheren fest. Die Anforderungen sind von Konstrukteuren (siehe Definition in EN 292-1:1991, 3.11), Herstellern und Lieferern zu beachten. Die Tafelscheren sind vorgesehen für die Kaltbearbeitung von Metall oder teilweise aus Metall (siehe Definition in 3.1.7) bestehenden Werkstoffen. Im Folgenden werden die Tafelscheren Maschinen genannt.
1.2 Diese Norm gilt auch für Tafelscheren, deren hauptsächlicher Verwendungszweck die Kaltbearbeitung von Metall ist und die in gleicher Weise für die Bearbeitung von anderem Tafelmaterial (z. B. Pappe, Kunststoff, Gummi, Leder) eingesetzt werden sollen.
1.3 Die in dieser Norm enthaltenen Anforderungen beziehen die bestimmungsgemäße Verwendung mit ein, wie in EN 292-1:1991, 3.12, definiert. Diese Norm unterstellt den Zugang zur Tafelschere von allen Seiten, behandelt die in Abschnitt 4 beschriebenen Gefährdungen und legt die Sicherheitsanforderungen und/oder Schutzmaßnahmen für den Bediener und andere exponierte Personen fest.
1.4 Diese Norm gilt auch für Zusatzeinrichtungen, die fester Bestandteil der Tafelschere sind. Diese Norm gilt auch für Maschinen, die in Fertigungssystemen integriert sind, wenn die auftretenden Gefahren und Risiken vergleichbar mit denen einer separat betriebenen Maschine sind.
1.5 Diese Norm bezieht Tafelscheren mit ein, bei denen Energie durch verschiedene Mittel auf das Messer übertragen wird, z. B.:
a) mechanischer Antrieb durch einen Motor mit Hilfe einer Reibungskupplung;
b) durch direkt angetriebenen Motor und direkt angetriebene Bremse;
c) durch hydraulischen Druck;
d) durch pneumatischen Druck.
1.6 Diese Norm gilt nicht für Maschinen, deren Hauptzweck ist:
a) Schneiden in einer anderen als der geraden Linie (z. B. bei Knabberscheren);
b) kontinuierliches Schneiden in Krokodilscheren (siehe 3.1.4).
1.7 Diese Norm behandelt nicht die mit PES oder PPS verbundenen Sicherheitsanforderungen. (...)