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1.1 Diese Norm legt technische Sicherheitsanforderungen und -maßnahmen für die EDM-Einrichtung und
die EDM-Anlage (z. B. Senkerodieren oder Drahterodieren) fest, die von Konstrukteuren, Herstellern,
Inbetriebnehmern und/oder Lieferanten von diesen Einrichtungen anzuwenden sind. Diese Norm enthält auch
Informationen, die dem Anwender durch den Hersteller zur Verfügung gestellt werden müssen.
1.2 Diese Norm gilt nicht für Maschinen zur Lichtbogenerosion oder elektrochemischen Bearbeitung.
1.3 Die in dieser Norm enthaltenen Anforderungen beziehen die bestimmungsgemäße Verwendung unter
üblichen Werkstattbedingungen in nicht explosionsfähiger Atmosphäre einschließlich Installation, Einrichten,
Wartung, Reparatur und Demontage zur Standortänderung oder Entsorgung von EDM-Einrichtungen mit ein.
1.4 Diese Norm gilt auch für Zusatzeinrichtungen, die für die EDM-Bearbeitung erforderlich sind.
1.5 Diese Norm behandelt spezifische Gefährdungen, die in Abschnitt 4, Tabelle 1, und die Schutzmaßnahmen,
die in Abschnitt 5, Tabelle 2, aufgelistet sind.
1.6 Diese Norm gilt für Maschinen, die nach dem Erscheinungsdatum der Norm hergestellt werden.
ANMERKUNG Die Richtlinie 94/9/EG bezüglich Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in
explosionsgefährdeten Bereichen kann bei Maschinen oder Bauteilen nach dieser Europäischen Norm zur Anwendung
kommen. Die vorliegende Norm ist nicht als Mittel zum Nachweis der Übereinstimmung mit den grundlegenden
Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen der Richtlinie 94/9/EG vorgesehen.
Reģistrācijas numurs (WIID)
32410
Darbības sfēra
1.1 Diese Norm legt technische Sicherheitsanforderungen und -maßnahmen für die EDM-Einrichtung und
die EDM-Anlage (z. B. Senkerodieren oder Drahterodieren) fest, die von Konstrukteuren, Herstellern,
Inbetriebnehmern und/oder Lieferanten von diesen Einrichtungen anzuwenden sind. Diese Norm enthält auch
Informationen, die dem Anwender durch den Hersteller zur Verfügung gestellt werden müssen.
1.2 Diese Norm gilt nicht für Maschinen zur Lichtbogenerosion oder elektrochemischen Bearbeitung.
1.3 Die in dieser Norm enthaltenen Anforderungen beziehen die bestimmungsgemäße Verwendung unter
üblichen Werkstattbedingungen in nicht explosionsfähiger Atmosphäre einschließlich Installation, Einrichten,
Wartung, Reparatur und Demontage zur Standortänderung oder Entsorgung von EDM-Einrichtungen mit ein.
1.4 Diese Norm gilt auch für Zusatzeinrichtungen, die für die EDM-Bearbeitung erforderlich sind.
1.5 Diese Norm behandelt spezifische Gefährdungen, die in Abschnitt 4, Tabelle 1, und die Schutzmaßnahmen,
die in Abschnitt 5, Tabelle 2, aufgelistet sind.
1.6 Diese Norm gilt für Maschinen, die nach dem Erscheinungsdatum der Norm hergestellt werden.
ANMERKUNG Die Richtlinie 94/9/EG bezüglich Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in
explosionsgefährdeten Bereichen kann bei Maschinen oder Bauteilen nach dieser Europäischen Norm zur Anwendung
kommen. Die vorliegende Norm ist nicht als Mittel zum Nachweis der Übereinstimmung mit den grundlegenden
Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen der Richtlinie 94/9/EG vorgesehen.